Ein lauer Herbstabend, nasse Straßen und schlechte Sicht – plötzlich steht ein Reh auf der Landstraße. Sie bremsen, doch es ist zu spät. Der Aufprall ist heftig. Sekunden später ist das Tier verschwunden, Ihr Auto beschädigt. Was jetzt?
Viele Autofahrer erleben solche Situationen – und sind verunsichert. Muss ich den Unfall melden? Ist es Fahrerflucht, wenn ich weiterfahre? Und was macht eigentlich die Versicherung, wenn der TÜV auch noch abgelaufen ist?
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich richtig verhalten, welche rechtlichen Vorgaben gelten – und was Sie keinesfalls tun sollten.
Keine klassische Fahrerflucht – aber dennoch rechtliche Pflichten
Zunächst: Ein Wildunfall ist keine Fahrerflucht im klassischen Sinne, wie sie in § 142 StGB geregelt ist. Dort ist die Rede von einem Unfallbeteiligten, der sich vom Unfallort entfernt, obwohl er an einem Unfall mit einem anderen Beteiligten oder Geschädigten beteiligt ist. Ein Reh jedoch ist juristisch gesehen „herrenlos“ – es gehört niemandem, also liegt kein geschädigter Dritter vor.
Doch Vorsicht: Nur weil es keine Fahrerflucht im Strafrecht ist, bedeutet das nicht, dass man sich einfach entfernen darf. Denn Versicherungen, Straßenverkehrsbehörden und auch das Tierschutzgesetz sehen sehr wohl Verhaltenspflichten vor.
Warum eine Meldung an die Polizei trotzdem unerlässlich ist
Egal ob das Tier verletzt davonläuft oder tot auf der Straße liegt – Sie sind verpflichtet, den Unfall zu melden. Und zwar aus mehreren Gründen:
- Versicherungsschutz sichern: Die Teilkasko-Versicherung zahlt meist nur bei Vorlage einer offiziellen Wildunfallbescheinigung. Diese erhalten Sie nur, wenn der Unfall von der Polizei aufgenommen wird.
- Tierleid verhindern: Ein verletztes Tier zu ignorieren und sich zu entfernen kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat nach dem Tierschutzgesetz darstellen.
- Verhaltenspflichten erfüllen: Die Polizei ist zuständig für die Information des zuständigen Jägers oder Forstamtes, die das Tier auffinden oder erlösen können.
Häufige Fehler: Was Sie besser nicht tun
Viele Betroffene sind überfordert und handeln aus Unsicherheit falsch. Hier sind die häufigsten Fehlentscheidungen:
- Wegfahren ohne Meldung: Wird der Unfall später entdeckt, kann es zu Bußgeldern kommen.
- Tier einpacken und mitnehmen: Das ist Wilderei und strengstens verboten.
- Den Unfall verschweigen: Bei einem späteren Versicherungsanspruch fällt das auf – die Regulierung wird dann oft verweigert.
Versicherungstechnische Konsequenzen
Teil- und Vollkaskoversicherungen zahlen nur bei rechtzeitig gemeldeten Unfällen. Ohne Wildunfallbescheinigung fehlt der offizielle Nachweis – und die Versicherung kann sich auf mangelnde Mitwirkung berufen.
Das gilt besonders, wenn das Tier nicht am Unfallort liegt. In diesem Fall hilft nur eine sorgfältige Dokumentation:
- Fotos vom Fahrzeugschaden
- Spuren (Fell, Blut) am Wagen
- Lage des Fahrzeugs
- Zeit & Ort des Unfalls
Diese Beweise sollten Sie bei der Polizei und Ihrer Versicherung vorlegen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Autofahrer kollidiert nachts mit einem Wildschwein. Es flüchtet in den Wald, der Wagen ist an der Front beschädigt. Der Fahrer fährt nach Hause, meldet den Vorfall erst zwei Tage später der Versicherung. Diese lehnt die Zahlung ab – keine Polizei, kein Nachweis.
Erst nach anwaltlichem Einschreiten und Einholung einer nachträglichen Wildunfallbescheinigung lenkt die Versicherung ein. Das zeigt: schnelles Handeln lohnt sich – auch rechtlich.
Was tun bei ungerechter Schuldzuweisung?
Kommt es zur Anzeige – etwa wegen Verdachts auf Tierquälerei oder Gefährdung des Straßenverkehrs – ist anwaltliche Hilfe unabdingbar. Unsere Kanzlei unterstützt Sie:
- bei der Kommunikation mit der Polizei
- bei der Beantragung von Bescheinigungen
- bei Auseinandersetzungen mit Versicherungen
- in verwaltungs- oder strafrechtlichen Verfahren
Lassen Sie sich frühzeitig beraten
Gerade bei Wildunfällen gilt: Je schneller Sie reagieren, desto besser lassen sich Beweise sichern und Ihre Rechte durchsetzen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen mit juristischer Erfahrung und klarem Blick für Ihre Interessen.
FAQ – Wildunfall & Fahrerflucht
Ist es Fahrerflucht, wenn ich nach einem Wildunfall weiterfahre?
Strafrechtlich nicht – da Wildtiere keine geschädigten Personen sind. Eine Meldung ist dennoch verpflichtend.
Was passiert, wenn das Tier wegläuft?
Auch dann: Polizei rufen. Diese verständigt die zuständige Forstbehörde zur Nachsuche.
Was ist mit meinem Versicherungsschutz?
Nur mit Wildunfallbescheinigung zahlt Ihre Teilkasko-Versicherung sicher. Ohne Nachweis kann die Zahlung verweigert werden.
Muss ich den Jäger verständigen?
Nein – das übernimmt die Polizei. Sie sollten nicht selbst ins Revier eindringen.
Wie verhalte ich mich richtig?
Auto sichern, Polizei rufen, nichts anfassen, dokumentieren. Und: Ruhe bewahren.