Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall: Was steht Ihnen zu – und wie setzen Sie es durch?

Der Moment ist oft nur ein Augenblick – ein Aufprall, ein Knall, dann das Dröhnen in den Ohren. Und plötzlich ist nichts mehr wie vorher. Verkehrsunfälle kommen meist unerwartet und reißen Betroffene brutal aus dem Alltag. Wenn dabei körperliche oder seelische Schäden entstehen, steht den Geschädigten in vielen Fällen eines zu: Schmerzensgeld.

Doch was ist das eigentlich genau? Wie wird es berechnet? Und warum scheitert die Auszahlung oft an Versicherungen, obwohl das Recht scheinbar auf Ihrer Seite steht?

Was ist Schmerzensgeld – und wofür genau wird es gezahlt?

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

Schmerzensgeld ist ein immaterieller Schadensersatz. Das bedeutet: Es ersetzt nicht kaputte Autos oder entgangene Arbeitsstunden, sondern kompensiert Leid, Schmerz und Einschränkungen, die durch den Unfall verursacht wurden.

Ob Schleudertrauma, gebrochene Rippe oder psychisches Trauma – all das kann Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Es geht nicht darum, den Schmerz zu „bezahlen“, sondern um Anerkennung des erlittenen Unrechts und den Versuch, das seelische und körperliche Gleichgewicht wenigstens symbolisch wiederherzustellen.

Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes ermittelt?

Es gibt keine festgelegten Tabellen oder pauschale Summen. Vielmehr orientieren sich Gerichte an einer Vielzahl von Faktoren – und oft auch an sogenannten „Schmerzensgeldtabellen“, die frühere Urteile auflisten.

Folgende Aspekte spielen eine Rolle:

  • Schwere und Art der Verletzung
  • Dauer der Heilung und etwaiger Krankenhausaufenthalt
  • psychische Folgen (z. B. Angststörungen, Depressionen)
  • dauerhafte Einschränkungen im Alltag oder Beruf
  • Grad des Verschuldens des Unfallgegners

Ein Bruch mit zwei Wochen Arbeitsausfall führt zu einer anderen Summe als ein komplizierter Beckenbruch mit Reha und dauerhafter Bewegungseinschränkung.

Typische Probleme: Warum Versicherungen oft nicht zahlen wollen

In der Theorie klingt alles eindeutig – doch in der Praxis stoßen viele Betroffene schnell auf Widerstand. Versicherungen neigen dazu, die Höhe des Schmerzensgeldes kleinzurechnen, medizinische Gutachten anzuzweifeln oder gar die Schuldfrage anzufechten.

Häufig hört man:

„Die Verletzung sei nicht so schlimm.“
„Das war doch nur ein Bagatellunfall.“
„Psychische Beschwerden seien schwer nachzuweisen.“

Solche Aussagen sind für Betroffene nicht nur verletzend, sondern gefährlich – denn sie kosten Zeit, Nerven und im schlimmsten Fall bares Geld.

Warum anwaltliche Unterstützung den Unterschied macht

Wer sich allein gegen eine Versicherung durchsetzen will, kämpft oft auf verlorenem Posten. Ein erfahrener Anwalt oder eine spezialisierte Kanzlei kann:

  • medizinische Gutachten korrekt einordnen,
  • die Kommunikation übernehmen,
  • realistische Forderungen durchsetzen
  • und notfalls den Gerichtsweg gehen.

Vor allem bei bleibenden Schäden oder komplexer Sachlage ist es wichtig, nicht zu warten, sondern frühzeitig zu handeln.

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Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Verkehrsrecht und Schadensersatz – und kämpft dafür, dass Sie nicht nur Gerechtigkeit, sondern auch echte Entlastung erfahren.

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FAQ – Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

Wie viel Schmerzensgeld bekomme ich nach einem Autounfall?

Das hängt von der Schwere der Verletzungen, der Dauer der Heilung und der psychischen sowie physischen Folgen ab. Summen reichen von wenigen hundert bis mehreren zehntausend Euro.

Brauche ich ein Gutachten?

Ja – medizinische Gutachten sind entscheidend, um den Zusammenhang zwischen Unfall und Beschwerden zu belegen.

Muss ich ein Gerichtsverfahren führen?

Nicht zwingend. Viele Fälle lassen sich außergerichtlich lösen – mit der richtigen anwaltlichen Vertretung.

Wie lange kann ich Schmerzensgeld fordern?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre – gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passierte.

Gilt das auch für psychische Schäden?

Ja – auch seelische Beeinträchtigungen können zu einem Anspruch führen, sofern sie ärztlich belegt sind.