In Deutschland schützt das Erbrecht das Recht eines Erblassers, seinen Nachlass nach eigenem Willen zu regeln, sei es durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Fehlt eine solche Regelung, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richtet. Zunächst erben die Kinder, dann die Eltern und andere Verwandte. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben ebenfalls Erbansprüche.
Erben sind auch für die Verbindlichkeiten des Erblassers verantwortlich, wie Schulden und Bestattungskosten. Sie können die Erbschaft ausschlagen, müssen dies jedoch innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls tun. Eine Ausschlagung muss vor dem Nachlassgericht erfolgen. Wenn die Erbschaft angenommen wird, kann sie später nicht mehr ausgeschlagen werden, jedoch kann die Annahme unter bestimmten Umständen angefochten werden.
Abkömmlinge können enterbt werden, haben aber einen Anspruch auf den Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbrechts ausmacht. Der Pflichtteil kann verwirkt werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte schwere Straftaten gegen den Erblasser begangen hat oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen. Schenkungen vor dem Erbfall können den Pflichtteil verringern.
Unsere Leistungen im Erbrecht
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