Ein Taschenmesser im Rucksack, ein feststehendes Messer im Auto – für viele ganz normal. Doch Vorsicht: In Deutschland regelt das Waffengesetz genau, welche Messer erlaubt sind, welche verboten und wo man sie überhaupt bei sich tragen darf.
Besonders durch Unterschiede zu Nachbarländern kommt es immer wieder zu Missverständnissen – und leider auch zu Anzeigen. Dieser Beitrag bringt Licht ins Dunkel und zeigt, was Sie als Bürger oder Reisender wissen sollten.
Warum überhaupt ein Messergesetz?
Messer gehören zu den ältesten Werkzeugen der Menschheit. Doch sie sind nicht nur nützlich, sondern können auch gefährlich sein. Deshalb behandelt das Waffengesetz bestimmte Messer als Waffen – mit entsprechenden Konsequenzen.
Ziel des Gesetzgebers ist es, Missbrauch einzudämmen, Gewaltkriminalität zu verhindern und gleichzeitig den Besitz für legitime Zwecke (z. B. Outdoor, Beruf) nicht unnötig zu erschweren.
Was gilt als Waffe – und was nicht?
Laut §1 Waffengesetz sind Waffen alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen – darunter auch Hieb- und Stoßwaffen. Dazu zählen bestimmte Arten von Messern, insbesondere:
- Springmesser mit automatischem Öffnungsmechanismus
- Einhandmesser, die sich mit einer Hand öffnen lassen
- Messer mit feststehender Klinge über 12 cm
Nicht jedes dieser Messer ist automatisch verboten – entscheidend ist, ob und wie es geführt wird.
Messer führen in der Öffentlichkeit: Das sagt das Gesetz
Ein Messer zu besitzen ist nicht automatisch strafbar – problematisch wird es, wenn man es öffentlich führt. Nach §42a WaffG ist das Führen folgender Messer untersagt, außer mit berechtigtem Interesse:
- Einhandmesser
- Messer mit feststehender Klinge über 12 cm
Berechtigte Interessen sind z. B. berufliche Nutzung, Brauchtumspflege (z. B. Trachtenmesser), Sport oder der Transport in einem verschlossenen Behältnis.
Was ist erlaubt – und wann wird’s kritisch?
Erlaubt sind grundsätzlich:
- Klappmesser ohne einhändige Öffnung
- Feststehende Messer bis 12 cm Klingenlänge
- Küchen-, Werkstatt- oder Jagdmesser – mit passendem Verwendungszweck
Verboten oder eingeschränkt sind:
- Butterflymesser (generelles Verbot)
- Faustmesser (generelles Verbot)
- Springmesser mit bestimmten Mechanismen
- Das Mitführen von Einhand- oder langen feststehenden Messern ohne berechtigten Grund
Die Konsequenzen reichen von Bußgeldern bis hin zu Strafverfahren – besonders, wenn ein Messer bei Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Zusammenhang mit Alkohol/Betäubungsmitteln mitgeführt wird.
Typische Missverständnisse
- „Ich hab’s ja nur im Rucksack.“ – Reicht nicht, wenn es sofort zugänglich ist.
- „Das ist mein Arbeitsmesser.“ – Nur gültig mit direktem Bezug (z. B. Handwerker).
- „Im Ausland war das erlaubt.“ – In Deutschland gelten eigene Regeln.
Gerade an Flughäfen, bei Polizeikontrollen oder Grenzübertritten kann ein legal geglaubtes Messer plötzlich zum Problem werden.
Rechtlich sicher mit Messern umgehen
Wenn Sie häufig Messer nutzen oder bei sich tragen (beruflich, privat, Outdoor), lohnt es sich, sich vorher zu informieren.
Unsere Kanzlei hilft bei:
- Beratung zur rechtssicheren Nutzung
- Verteidigung bei Bußgeldern oder Anzeigen
- Klärung von Einzelfällen bei Reisen, Beruf oder Hobby
Kontaktieren Sie uns – schnell, unverbindlich und kompetent.weit.
FAQ – Messer und Waffenrecht in Deutschland
Darf ich mein Taschenmesser immer dabeihaben?
Nur, wenn es kein Einhandmesser ist oder Sie es nicht zugriffsbereit mitführen – etwa im Rucksack in einem verschlossenen Behälter.
Was ist mit feststehenden Messern?
Bis 12 cm Klingenlänge erlaubt. Alles darüber: nur mit berechtigtem Interesse.
Ist ein Jagdmesser in der Öffentlichkeit erlaubt?
Nur, wenn Sie nachweisen können, dass Sie es z. B. direkt zur Jagd oder vom Einsatzort transportieren.
Kann ich mit einem Messer in der Bahn reisen?
Nur, wenn es sicher verpackt ist und kein Verstoß gegen §42a vorliegt.
Was passiert bei Verstößen?
Es drohen Bußgelder bis zu mehreren Tausend Euro oder Strafanzeigen – je nach Art und Umständen.