Enkeltrick-Betrug: Wann wird die Abholerin zur Mittäterin?

Ein bekannter Trick – und doch immer wieder erfolgreich: Beim sogenannten Enkeltrick geben sich Täter als Verwandte in Not aus und bewegen ältere Menschen dazu, hohe Geldbeträge zu übergeben. Häufig geschieht das nicht durch den Anrufer selbst, sondern durch sogenannte „Abholerinnen“ – oft junge Frauen, die lediglich das Geld entgegennehmen.

Doch wie bewertet das Strafrecht diese Rolle? Ist die Abholerin wirklich nur eine Gehilfin – oder bereits eine Mittäterin?

Der Fall: 400.000 € Kaution – und eine wachsame Seniorin

Enkeltrick‑Betrug:

Im Frühjahr 2024 wird eine Frau aus Polen von einer Bande engagiert, um Geld aus einem Enkeltrick-Betrug abzuholen. In Mannheim soll sie von einer älteren Dame 400.000 € in bar entgegennehmen – angeblich als Kaution, um die Tochter der Dame nach einem tödlichen Unfall vor dem Gefängnis zu bewahren.

Doch die Seniorin schöpft Verdacht und alarmiert die Polizei. Die Abholerin wird noch vor der Übergabe festgenommen. Später wird sie vom Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße zu über zwei Jahren Haft verurteilt – wegen versuchten bandenmäßigen Betrugs.

Die juristische Frage: Mittäterschaft oder Gehilfenschaft?

Die Revision landet beim Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken. Und hier wird es spannend: Das Gericht muss klären, ob die Frau als Mittäterin agiert hat oder nur als Gehilfin. Denn genau diese Unterscheidung entscheidet oft über Strafmaß und rechtliche Einordnung.

Das OLG stellt klar:

  • Mittäter ist, wer bewusst und mitgestaltend an der Tat beteiligt ist
  • Gehilfe ist, wer die Tat unterstützt, aber nicht mitplant oder aktiv lenkt

Im Fall der Abholerin sah das OLG keine klare Einbindung in die Planung oder Organisation – lediglich eine „dienende Funktion“. Das Urteil wurde daher teilweise korrigiert.

Warum diese Unterscheidung wichtig ist

Für viele Betroffene ist die Abgrenzung mehr als juristische Spitzfindigkeit. Sie entscheidet darüber, ob man als Haupttäter oder Unterstützer eingestuft wird – mit Auswirkungen auf:

  • Strafhöhe
  • Vorstrafeintrag
  • Haftbedingungen
  • Chancen auf Bewährung

Besonders in organisierten Betrugsfällen (z. B. Enkeltrick, Callcenter-Betrug) geraten häufig Personen in den Fokus, die nur am Rand agieren – und dennoch schwer bestraft werden.

Unser Rat bei Strafvorwürfen im Zusammenhang mit Bandenbetrug

Sie sind selbst betroffen – als Beschuldigte oder Angehöriger? Dann sollten Sie Ihre Rolle rechtlich prüfen lassen, bevor Sie Aussagen machen oder Anklagen hinnehmen. Wir bieten:

  • Einschätzung Ihrer strafrechtlichen Verantwortlichkeit
  • Prüfung von Mittäterschaft vs. Gehilfenschaft
  • Verteidigung bei bandenmäßigen Betrugsvorwürfen
  • Verteidigung im Ermittlungs- oder Hauptverfahren

Kontaktieren Sie uns – anonym, kompetent und mit Erfahrung im Strafrecht.

FAQ – Enkeltrick & strafrechtliche Einordnung

Was ist der Unterschied zwischen Mittäterin und Gehilfin?

Mittäterin ist jemand, der aktiv mitplant oder wesentliche Anteile übernimmt. Eine Gehilfin unterstützt nur – etwa durch Transport oder Kurierdienste.

Wird jede Abholerin automatisch als Mittäterin verurteilt?

Nein – es kommt auf den Einzelfall an. Manche Gerichte erkennen die dienende Rolle an und werten das nur als Beihilfe.

Was bedeutet „Bandenbetrug“?

Wenn sich mindestens drei Personen dauerhaft zusammentun, um Betrug zu begehen – mit arbeitsteiliger Struktur.

Welche Strafen drohen bei Enkeltrick-Fällen?

Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe, je nach Beteiligung und Schadenshöhe. Auch Versuch ist strafbar.

Kann ich mich als Gehilfin auf milderes Strafmaß berufen?

Ja – allerdings nur, wenn keine Beweise für aktives Mitwirken an Planung oder Täuschung vorliegen.