Nicht jede Ehe hält für immer – aber nicht jede Trennung muss in Drama enden. Wenn beide Partner sich einig sind, dass sie getrennte Wege gehen möchten, eröffnet die einvernehmliche Scheidung einen klaren, kostengünstigen und vor allem stressfreien Weg aus der Ehe.
Was bedeutet „einvernehmlich“ überhaupt?
Eine Scheidung gilt als einvernehmlich, wenn beide Ehepartner:
- die Scheidung wollen
- und sich über die wesentlichen Folgen einig sind – also Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung.
Diese Einigkeit ist der Schlüssel: Wer sich verständigt, spart nicht nur Nerven, sondern oft auch viel Geld. Denn in solchen Fällen reicht ein einziger Anwalt aus, um den Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen.
Der juristische Ablauf – kurz erklärt
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung bleibt eines gleich: Es herrscht Anwaltszwang. Der Antrag auf Scheidung muss von einem Rechtsanwalt eingereicht werden. Doch wenn Einigkeit besteht, braucht nur ein Ehepartner anwaltliche Vertretung – der andere kann einfach zustimmen.
Was danach folgt, ist oft eine reine Formsache: Das Familiengericht prüft die Voraussetzungen – insbesondere das sogenannte Trennungsjahr – und bestätigt den Scheidungswunsch beider Seiten.
Der große Unterschied: Streit kostet Zeit und Geld
Im Gegensatz dazu steht die streitige Scheidung: Hier sind beide Seiten anwaltlich vertreten. Es wird verhandelt, gestritten, eingereicht und widersprochen – oft über Monate oder Jahre hinweg. Die Folgen: steigende Kosten, zunehmende Belastung, oft auch verletzte Kinderseelen.
Die einvernehmliche Variante hingegen zeigt: Trennung geht auch anders – respektvoll, sachlich und lösungsorientiert.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung – ein Schlüssel zur Klarheit
Ein wichtiges Instrument der einvernehmlichen Trennung ist die sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin regeln die Ehepartner alle wichtigen Punkte der Trennung schriftlich – vom Unterhalt bis zur Aufteilung des Vermögens.
Diese Vereinbarung kann bereits vor Einreichung der Scheidung abgeschlossen und notariell beurkundet werden. Sie erleichtert dem Gericht die Entscheidung – und bietet beiden Parteien Sicherheit.
Warum sich der Weg lohnt
Wer auf einvernehmliche Scheidung setzt, entscheidet sich für:
- geringere Verfahrenskosten (nur ein Anwalt nötig)
- weniger emotionale Belastung
- schnellere Bearbeitung durch das Gericht
- klare rechtliche Verhältnisse durch Scheidungsfolgenvereinbarung
Vor allem aber: Man verlässt die Ehe mit Würde – und nicht mit einem Rosenkrieg.
Wir begleiten Sie durch die einvernehmliche Scheidung
Unsere Kanzlei für Familienrecht unterstützt Sie bei:
- der Erstellung einer fairen Scheidungsfolgenvereinbarung
- der Einreichung des Scheidungsantrags
- der einfühlsamen und diskreten Begleitung durch den gesamten Prozess
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FAQ – Einvernehmliche Scheidung
Was ist der Unterschied zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung?
Bei der einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Partner über die Trennung und deren Folgen einig. Es reicht ein Anwalt. Bei der streitigen Scheidung vertreten sich beide Seiten juristisch – oft über Jahre hinweg.
Muss ich einen eigenen Anwalt beauftragen?
Nein, wenn Sie der Scheidung nur zustimmen und keine eigenen Anträge stellen wollen. Nur der Antragsteller benötigt anwaltliche Vertretung.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
In der Regel 4–6 Monate, vorausgesetzt das Trennungsjahr ist erfüllt und alle Unterlagen liegen vollständig vor.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Die Kosten hängen vom sogenannten Verfahrenswert ab – oft liegen sie zwischen 1.000 € und 2.000 €. Da nur ein Anwalt benötigt wird, können die Kosten deutlich niedriger ausfallen als bei einer streitigen Scheidung.
Kann ich bereits während der Trennung eine Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen?
Ja – und das ist oft sogar sinnvoll. Sie schafft Klarheit und beugt späteren Streitigkeiten vor.