Cannabis & Straßenverkehr: Neuer THC-Grenzwert seit Juni 2024

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat viele Debatten ausgelöst – doch eine Frage stand dabei besonders im Fokus: Was passiert, wenn man kifft und sich danach ans Steuer setzt?

Seit dem 6. Juni 2024 ist es offiziell: Es gibt nun einen klar definierten Grenzwert, der regelt, wann der Konsum von Cannabis mit dem Führen eines Fahrzeugs vereinbar ist – und wann nicht. Der Wert: 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.

Für viele klingt das erst einmal nach Erleichterung. Endlich Klarheit. Endlich ein Wert, der sich – ähnlich wie bei Alkohol – an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Doch wer glaubt, das Thema sei damit erledigt, irrt gewaltig.

Was bedeutet dieser neue Grenzwert in der Praxis?

Cannabis im Straßenverkehr

Zuvor gab es in Deutschland lediglich eine gefestigte Rechtsprechung, keinen konkreten Gesetzeswert. Gerichte orientierten sich an 1,0 ng/ml – eine Zahl, die auf Sachverständigengutachten basierte und gerade Gelegenheitskonsumenten regelmäßig den Führerschein kostete, selbst wenn sie keine Anzeichen von Fahruntüchtigkeit zeigten.

Mit der Einführung der 3,5 ng/ml-Schwelle will der Gesetzgeber nun für mehr Gerechtigkeit und Eindeutigkeit sorgen. Die Zahl wurde in Anlehnung an die bekannte 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol gewählt. Sie soll also nicht willkürlich sein – sondern Ausdruck einer neuen Balance zwischen individueller Freiheit und Verkehrssicherheit.

Doch wie immer liegt die Tücke im Detail.

Kein Freifahrtschein für Konsumenten

So klar die Zahl auch klingt – sie gilt nicht für alle. Wer unter 21 Jahre alt ist oder sich noch in der Probezeit befindet, fährt weiter unter Null-Toleranz-Bedingungen. Auch Berufskraftfahrer müssen aufpassen: Für sie gelten aufgrund der besonderen Verantwortung strengere Maßstäbe.

Und dann ist da noch das Thema Mischkonsum. Wer THC konsumiert und dazu Alkohol trinkt – selbst in geringen Mengen – befindet sich auf dünnem Eis. Denn die Kombination zweier bewusstseinsverändernder Substanzen kann schnell als gefährliche Fahruntüchtigkeit gewertet werden. In solchen Fällen helfen auch keine Zahlen mehr – sondern nur eine sehr gute Verteidigung.

Warum der Grenzwert allein nicht genügt

Der neue Grenzwert soll Orientierung geben – aber er ist kein Freibrief. THC wirkt auf jeden Körper anders. Manche bauen es schnell ab, andere deutlich langsamer. Der eine fühlt sich nach 12 Stunden wieder fit, der andere hat noch zwei Tage später messbare Reste im Blut. Und wenn sich dann noch Fahrfehler oder Unsicherheiten am Steuer dazugesellen, reicht selbst ein Wert unterhalb der Grenze aus, um Probleme zu bekommen.

Das ist ein Punkt, den viele unterschätzen: Nicht der reine Blutwert entscheidet – sondern der Gesamteindruck. Wer auffällig fährt, riskiert eine Sanktion, ganz gleich was das Labor später misst.

Und was, wenn ich medizinisches Cannabis nehme?

Hier wird es besonders kompliziert. Patienten, die Cannabis auf Rezept erhalten, dürfen grundsätzlich fahren – aber nur, wenn sie nachweislich fahrtüchtig sind. Im Zweifelsfall muss ein ärztliches Attest oder sogar ein verkehrsmedizinisches Gutachten her. Kommt es zu einem Unfall oder einer Kontrolle, liegt die Beweislast oft bei den Betroffenen.

Auch hier gilt also: Die neue Grenze schafft Struktur – aber ersetzt keine individuelle Prüfung.

Unser Fazit: Neue Regeln, alte Verantwortung

Die Einführung des THC-Grenzwerts war überfällig. Sie ist ein Fortschritt. Aber sie ist kein Selbstläufer. Autofahren unter Cannabiseinfluss bleibt ein sensibles Thema – und wer auf der sicheren Seite sein will, sollte nicht auf die Nachkommastelle im Labor vertrauen, sondern auf nüchterne Vernunft.

Wenn Sie Fragen zur neuen Regelung haben oder selbst betroffen sind – etwa wegen eines laufenden Verfahrens oder einer angeordneten MPU – stehen wir an Ihrer Seite. Diskret, erfahren und engagiert.

FAQ – Neue THC-Grenze im Straßenverkehr

Gilt die neue 3,5-ng/ml-Grenze ab sofort?

Ja, seit dem 6. Juni 2024 ist der Wert offiziell im Gesetz verankert.

Bin ich auch unterhalb des Grenzwerts sicher?

Nicht zwingend. Bei Fahrfehlern oder Mischkonsum drohen auch bei niedrigeren Werten Konsequenzen.

Gilt die Grenze auch für Fahranfänger?

Nein. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige bleibt es bei einem faktischen Null-Toleranz-Prinzip.

Was passiert bei einem Verstoß?

Je nach Fall: 500 € Bußgeld, Punkte, Fahrverbot – im schlimmsten Fall auch der Verlust der Fahrerlaubnis.

Wie kann ich mich absichern?

Durch Abstand zwischen Konsum und Fahrt, ärztliche Beratung bei Medizinalcannabis – und frühzeitige anwaltliche Unterstützung bei Problemen.