Ein hitziges Gespräch, eine abfällige Bemerkung, ein impulsiver Kommentar im Netz – und schon steht der Vorwurf im Raum: Beleidigung. Doch wann wird eine persönliche Kränkung zur Straftat? Wo endet die Meinungsfreiheit, und wo beginnt das strafbare Verhalten?
Viele Betroffene – ob Beschuldigte oder Geschädigte – wissen nicht, wie das Gesetz eine Beleidigung einordnet. Dieser Beitrag klärt auf, was der § 185 StGB wirklich meint und wie Sie Ihre Rechte schützen können.
Zwischen Meinung und Strafe: Die rechtliche Definition
Nicht jede unhöfliche Bemerkung ist gleich strafbar. Die Grenze zieht das Strafgesetzbuch dort, wo die Ehre eines anderen Menschen vorsätzlich verletzt wird.
Laut § 185 StGB gilt eine Äußerung als Beleidigung, wenn sie die persönliche Würde eines anderen Menschen herabsetzt – sei es durch Worte, Gesten oder Verhalten. Wichtig: Es handelt sich um ein Vorsatzdelikt. Wer aus Versehen etwas Kränkendes sagt, ist nicht automatisch strafbar.
Formen von Beleidigung – mehr als nur Worte
Beleidigungen treten in verschiedenen Gewändern auf:
- Mündlich oder schriftlich, z. B. „Idiot“, „Versager“ oder ehrenrührige Unterstellungen
- Gesten, wie das Zeigen des Mittelfingers oder abfällige Körperhaltungen
- Handlungen, etwa Anspucken oder bewusste Missachtung
- Online-Kommentare oder Postings in sozialen Medien – gerade hier häufen sich Anzeigen
Auch wer gezielt ignoriert oder jemanden demonstrativ ausgrenzt, kann im Extremfall den Tatbestand erfüllen – wenn es erkennbar ehrverletzend gemeint ist.
Meinungsfreiheit ≠ Freibrief
„Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!“ – ein oft bemühter Satz. Doch die Meinungsfreiheit endet dort, wo die Würde eines anderen verletzt wird.
Das Bundesverfassungsgericht betont zwar die Bedeutung offener Diskussion, schützt aber nicht ehrverletzende Schmähkritik oder bewusste Diffamierung.
Was droht bei einer Anzeige?
Beleidigung ist ein Antragsdelikt – das bedeutet: Die betroffene Person muss Strafanzeige stellen. Wird die Tat verfolgt, droht laut § 185 StGB:
- Geldstrafe
- oder in schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (bis zu zwei bei Tätlichkeiten)
Gerade bei öffentlichen oder rassistischen Beleidigungen urteilen Gerichte oft empfindlich. Auch eine Verurteilung ohne Vorstrafen ist möglich.
Opfer einer Beleidigung? Oder selbst angezeigt?
In beiden Fällen gilt: Ruhe bewahren – und rechtlich prüfen lassen. Oft entscheidet der Kontext, ob eine Äußerung wirklich strafbar ist. Häufig enden Verfahren ohne Anklage – oder mit Einstellung gegen Auflagen. Wichtig ist, professionell zu reagieren.
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FAQ – Beleidigung im deutschen Strafrecht
Wann ist eine Aussage wirklich strafbar?
Wenn sie gezielt ehrverletzend ist und vorsätzlich ausgesprochen wurde – z. B. bei Schmähungen ohne sachliche Diskussion.
Gilt das auch für Online-Beleidigungen?
Ja – digitale Kommunikation ist ausdrücklich erfasst. Beleidigungen auf Instagram, Facebook & Co. sind ebenso strafbar.
Kann ich für eine Geste belangt werden?
Ja, z. B. das Zeigen des Mittelfingers wurde bereits mehrfach als strafbare Beleidigung gewertet.
Was passiert bei Ersttätern?
Oft wird das Verfahren eingestellt oder es kommt zu einer Geldstrafe. Wiederholungsfälle oder aggressive Beleidigungen werden härter geahndet.
Muss ich Anzeige erstatten, damit etwas passiert?
Ja – Beleidigung ist ein sogenanntes Antragsdelikt und wird nur auf Wunsch des Opfers strafrechtlich verfolgt.