Ein unscheinbarer Brief im Briefkasten – und plötzlich geraten Sie ins Visier der Bußgeldbehörde. Die Überschrift: „Anhörung im Bußgeldverfahren“. Vielen läuft bei dieser Formulierung ein kalter Schauer über den Rücken. Was bedeutet das? Muss ich sofort zahlen? Oder droht ein Fahrverbot?
In diesem Artikel erklären wir, was es mit dem Anhörungsbogen auf sich hat, welche Rechte Sie haben – und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
Was ist eine Anhörung im Bußgeldverfahren überhaupt?
Wenn Sie Post mit dem Betreff „Anhörung zum Bußgeldverfahren“ erhalten, wirft man Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor. Dabei kann es sich z. B. um folgende Verstöße handeln:
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Überfahren einer roten Ampel
- Handy am Steuer
- Abstandsverstoß
Die Anhörung dient einem konkreten Zweck: Die Behörde will herausfinden, wer tatsächlich gefahren ist. Oft liegt ein Blitzerfoto bei – mal deutlich, mal verwackelt.
Wichtig:
Noch ist kein Bußgeldbescheid erlassen worden. Die Anhörung ist ein Schritt davor – Ihre Reaktion entscheidet über den weiteren Verlauf.
Was steht im Anhörungsbogen – und was sollte ich tun?
Sie werden aufgefordert, Angaben zur Person und zur Sache zu machen. Das kann verwirrend sein – denn es klingt, als müssten Sie umfassend Stellung nehmen.
Tatsächlich gilt:
- Persönliche Angaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum) müssen korrekt angegeben werden.
- Zur Sache selbst (also: „Ja, ich bin gefahren“) müssen Sie sich nicht äußern. Sie haben das Recht zu schweigen!
Ein häufiger Fehler: Viele denken, sie müssten ehrlich antworten – und belasten sich selbst. Das ist nicht nur unnötig, sondern kann später problematisch sein.
Warum Schweigen Gold ist – und Reden riskant sein kann
Das sogenannte rechtliche Gehör soll Ihnen ermöglichen, sich zu äußern – es verpflichtet Sie aber zu nichts. Wenn Sie die Ordnungswidrigkeit zugeben, erleichtern Sie der Behörde die Arbeit.
Ein „Ich weiß es nicht mehr genau“ oder „Ich glaube, ich war es“ kann als indirektes Schuldeingeständnis gewertet werden. Und wenn Sie jemand anderen fälschlich benennen, machen Sie sich womöglich sogar strafbar.
Unser Rat: Keine Angaben zur Sache ohne rechtliche Beratung.
Welche Konsequenzen drohen im schlimmsten Fall?
Wird Ihnen der Verstoß nachgewiesen, drohen je nach Schwere folgende Sanktionen:
- Geldbuße (z. B. 70–600 € oder mehr)
- Punkte in Flensburg (1 bis 3 Punkte)
- Fahrverbot (ein bis drei Monate)
Je früher Sie sich professionell vertreten lassen, desto höher ist die Chance, ein milderes Ergebnis zu erzielen oder Verfahrensfehler aufzudecken.
Jetzt handeln – nicht später!
Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten? Dann zählt jede Minute – denn mit der Zustellung beginnt die Frist. Wir prüfen für Sie:
- ob das Verfahren korrekt eingeleitet wurde
- ob Sie sich äußern sollten – und wie
- ob das Blitzerfoto verwertbar ist
- wie sich Punkte oder Fahrverbot vermeiden lassen
Kontaktieren Sie uns – unverbindlich und diskret. Ihre Mobilität ist unser Ziel.t.
FAQ – Häufige Fragen zur Anhörung im Bußgeldverfahren
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Nein – Sie müssen nur Ihre Personendaten angeben. Zur Sache dürfen Sie schweigen.
Verliere ich meine Chance auf milderes Urteil, wenn ich schweige?
Nein – im Gegenteil: Schweigen schützt. Eine unüberlegte Aussage kann die Verteidigung erschweren.
Wie viel Zeit habe ich für die Rückmeldung?
In der Regel 1 Woche. Aber: Erst mit dem Bußgeldbescheid beginnt die offizielle Frist für Einspruch.
Soll ich den Fahrer nennen, wenn ich es nicht war?
Nicht ohne anwaltliche Prüfung! Falschangaben können strafbar sein.
Was bringt ein Anwalt in dieser frühen Phase?
Ein erfahrener Anwalt erkennt Verfahrensfehler, kann Einsicht in die Akte beantragen und Ihre Verteidigungsstrategie frühzeitig planen.