Anwalt für Medizinrecht in München

Das Medizinrecht umfasst die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, insbesondere das Arzthaftungsrecht, sowie von Ärzten untereinander. Ferner behandelt das Medizinrecht auch die Rechtsverhältnisse mit Kostenträgern (z. B. Krankenkassen).

Ärzte genießen großes Vertrauen. Sie treffen täglich komplexe Entscheidungen, oft unter erheblichem Zeitdruck. Dennoch können selbst routinierte Behandler Fehler machen. Eine unzutreffende Diagnose, eine nicht lege artis durchgeführte Therapie oder Komplikationen während eines Eingriffs können schwerwiegende Folgen für die betroffene Person haben. Die jährliche Statistik des Medizinischen Dienstes zeigt deutlich, wie relevant das Thema ist: In tausenden Verfahren werden mögliche Behandlungsfehler überprüft, und in vielen Fällen werden tatsächliche Versäumnisse bestätigt. Gleichzeitig gibt es eine hohe Dunkelziffer, denn nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, ob ein ärztlicher Fehler vorliegt.

Im Medizinrecht gelten klare Behandlungsstandards, die von medizinischen Fachkreisen entwickelt und von der Rechtsprechung fortlaufend konkretisiert werden. Ein Abweichen von diesen Standards kann sowohl durch Unterlassen als auch durch aktives Fehlverhalten entstehen. Oft ist jedoch unklar, ab welchem Zeitpunkt ein Behandlungsfehler rechtlich relevant wird, welche Nachweisanforderungen gelten und wie ein solcher Fehler gegenüber Ärzten, Kliniken oder Versicherungen durchgesetzt werden kann. Umgekehrt sehen sich viele Ärztinnen und Ärzte mit Vorwürfen konfrontiert, die sich bei genauer Prüfung nicht bestätigen. Das Medizinrecht schützt daher beide Seiten.

Unsere Kanzlei berät Sie umfassend in allen medizinrechtlichen Fragestellungen – sowohl bei Verdacht auf Ärztepfusch als auch bei unberechtigten Vorwürfen, bei Problemen mit Versicherungen oder bei beruflichen Konsequenzen durch ärztliche Kammern.

Unsere Leistungen im Medizinrecht

Unsere Expertise umfasst das gesamte Spektrum des Medizinrechts – von Behandlungsfehlern bis zur Vertretung von Ärzten und Patienten. Dazu gehören u.a.: