Claudius Artz

Rechtsanwalt & Partner

Rechtsanwalt Claudius Artz

Rechtsanwalt und Partner Claudius Artz studierte Rechtswissenschaften in Mannheim, Göttingen, Salzburg und München. Nach dem Ersten Staatsexamen im Jahr 2002 absolvierte er sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München und legte 2004 das Zweite Staatsexamen ab. Im selben Jahr gründete er die Kanzlei und ist seither als Rechtsanwalt tätig.

Rechtsanwalt Artz ist vertretungsberechtigt vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit für private und gewerbliche Mandanten ist Rechtsanwalt Artz auch regelmäßig für Botschaften und konsularische Vertretungen in Berlin, München und bundesweit tätig.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, im allgemeinen Zivilrecht sowie im Schadensersatzrecht. Daneben berät und vertritt Rechtsanwalt Artz seine Mandantinnen und Mandanten auch im Ordnungswidrigkeitenrecht, im Mietrecht und im Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt Artz ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V. sowie in der Deutschen Rechtsbibliothek München e.V.

Rechtsgebiete

  • Wirtschaftsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Mietrecht
  • Arbeitsrecht