Nur 3 Wochen Zeit zum Handeln – nutzen Sie Ihre Chancen jetzt.
Sie haben eine Kündigung erhalten? Wehren Sie sich jetzt mit einer Kündigungsschutzklage. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung zu erreichen.
Artz & Partner vertritt Sie bundesweit – schnell, erfahren und durchsetzungsstark.
Schnelle Ersteinschätzung Ihrer Kündigung
20+ Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht und bei Kündigungsschutzklagen
Hohe Verhandlungskompetenz für Abfindungen
Bundesweite Vertretung vor allen Arbeitsgerichten
Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer:innen oft überraschend – und stellt nicht selten eine existenzielle Bedrohung dar. Fragen tauchen auf:
Ist die Kündigung rechtmäßig?
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Wie sichere ich mein Einkommen und meine Zukunft?
Die gute Nachricht: In vielen Fällen sind Kündigungen angreifbar – etwa bei formalen Fehlern, fehlender sozialer Rechtfertigung oder Verstößen gegen gesetzlichen Kündigungsschutz.
Mit einer Kündigungsschutzklage haben Sie die Möglichkeit:
eine hohe Abfindung zu verhandeln
die Rücknahme der Kündigung zu erreichen
ein erstklassiges Arbeitszeugnis zu sichern
finanzielle Planungssicherheit zu schaffen
Wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ob der Arbeitgeber Alternativen ausreichend berücksichtigt hat.
Wir analysieren die Abmahnungen und verteidigen Ihre Interessen bei angeblich vertragswidrigem Verhalten.
Wir stellen sicher, dass alle rechtlichen Pflichten eingehalten wurden und überprüfen die Erfolgsaussichten einer Klage.
Wir reagieren sofort und prüfen die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung.
Wir begleiten Sie bei erzwungenen Vertragsänderungen und schützen Ihre Position.
Wir setzen Ihre Rechte durch bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit oder Betriebsratszugehörigkeit.
Wir begleiten Sie in jeder Phase:
Persönliche und fundierte Beratung
Gründliche Prüfung der Erfolgsaussichten
Entwicklung einer maßgeschneiderten Verhandlungsstrategie
Bundesweite Vertretung vor Arbeitsgerichten
Hohe Erfolgsquote bei der Durchsetzung von Abfindungen und Rücknahmen von Kündigungen
Vertrauen Sie auf unser starkes Team im Arbeitsrecht – für Ihre Rechte und Ihre Zukunft.
Sofort – spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Klage in der Regel nicht mehr möglich.
Wir bieten eine transparente Kostenberatung. Oft übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. In vielen Fällen lohnt sich eine Klage wirtschaftlich deutlich.
Sehr gut – in vielen Verfahren wird eine Abfindung erzielt, selbst wenn diese gesetzlich nicht vorgesehen ist.
Ja. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz behalten möchten, setzen wir uns für eine Rücknahme der Kündigung ein.
Dann verlieren Sie in der Regel die Möglichkeit, sich gegen die Kündigung zu wehren. Daher ist schnelles Handeln essenziell.
Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, evtl. Abmahnungen, Lohnabrechnungen, Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber.
Unsere langjährige Erfahrung, unser Fokus auf maßgeschneiderte Lösungen und unser hoher persönlicher Einsatz für jeden einzelnen Mandanten.
Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten Ihre Optionen prüfen? Wir stehen Ihnen mit klarer Beratung und langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht zur Seite.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Gemeinsam besprechen wir Ihre individuellen Möglichkeiten und die nächsten sinnvollen Schritte. Ihre Anfrage bleibt selbstverständlich unverbindlich.
Vertrauen Sie auf Artz & Partner – wir kämpfen engagiert für Ihre Rechte und Ihre berufliche Zukunft.
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Mit einer Kündigungsschutzklage haben Sie die Möglichkeit:
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