Bei einer Scheidung spielt der Zugewinnausgleich eine zentrale Rolle in der vermögensrechtlichen Trennung der Ehepartner. Der Ehegatte, der während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, ist grundsätzlich verpflichtet, dem anderen einen finanziellen Ausgleich zu leisten.
Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen – etwa bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder ererbtem Vermögen – kann die korrekte Berechnung des Zugewinns rechtlich und steuerlich anspruchsvoll sein. Unsere Kanzlei für Familienrecht unterstützt Sie kompetent bei der Ermittlung, Bewertung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Auch außerhalb einer Scheidung kann der Zugewinnausgleich, beispielsweise im Todesfall eines Ehegatten, relevant werden und steuerliche Vorteile bieten. Eine vorausschauende Planung, etwa durch einen Ehevertrag, ist daher unerlässlich, um Ihre Vermögensinteressen zu schützen.
Was ist der Zugewinnausgleich? Definition und Bedeutung im Familienrecht
Der Zugewinnausgleich ist der gesetzliche Güterstand, der automatisch Anwendung findet, wenn Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen haben. Er besagt, dass im Falle einer Scheidung der Vermögenszuwachs, den jeder Ehepartner während der Ehe erzielt hat, ausgeglichen wird. Es geht nicht um eine Teilung des gesamten Vermögens, sondern um den finanziellen Ausgleich des „Zugewinns“ – also dessen, was jeder Partner über sein Anfangsvermögen hinaus während der Ehe hinzugewonnen hat.
Dieser Ausgleichsanspruch ist ein reiner Geldanspruch; der Zugewinn wird nicht in Form von Sachwerten ausgeglichen, sondern durch eine Ausgleichszahlung in Geld. Das Ziel ist es, eine faire finanzielle Beteiligung am während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögenszuwachs zu gewährleisten.
Berechnung des Zugewinnausgleichs: Anfangsvermögen, Endvermögen und Stichtage
Die korrekte Berechnung des Zugewinnausgleichs erfordert eine genaue Ermittlung von Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner.
Anfangsvermögen: Dies ist das Vermögen, das jeder Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung besaß. Dazu gehören auch Erbschaften und Schenkungen, die vor oder während der Ehe erhalten wurden und nicht aus gemeinsamen Leistungen resultieren.
Endvermögen: Dies ist das Vermögen, das jeder Ehepartner zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags besitzt.
Zugewinn: Der Zugewinn eines Ehepartners ist die Differenz zwischen seinem Endvermögen und seinem Anfangsvermögen.
Derjenige Ehepartner, der einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz seiner Zugewinne an den anderen Ehepartner auszahlen. Verluste im Vermögen während der Ehezeit werden dabei berücksichtigt.
Wichtige Vermögenswerte im Zugewinnausgleich
Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen kann die korrekte Erfassung und Bewertung der einzelnen Positionen eine Herausforderung darstellen:
Immobilien: Der Wert von Immobilien (Haus, Wohnung, Grundstück) zum jeweiligen Stichtag ist oft ein großer Posten. Wertsteigerungen während der Ehe fließen in den Zugewinn ein.
Unternehmensbeteiligungen: Für Selbstständige und Unternehmer ist die Bewertung des Unternehmens im Rahmen des Zugewinnausgleichs von entscheidender Bedeutung und oft hochkomplex.
Aktien, Fonds, Wertpapiere: Wertpapierdepots und andere Kapitalanlagen werden mit ihrem jeweiligen Wert zum Stichtag berücksichtigt.
Bankguthaben: Girokonten, Sparbücher, Festgelder.
Lebensversicherungen: Rückkaufswerte von Lebensversicherungen und Altersvorsorgeverträgen.
Schulden: Auch Schulden werden bei der Berechnung des Vermögens berücksichtigt und mindern das Vermögen.
Eine transparente Auskunft über alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ist gesetzlich vorgeschrieben und die Basis für eine faire Berechnung.