Wurde Ihr Konto gepfändet oder Wertgegenstände beschlagnahmt? Haben Sie bereits eine Anklageschrift erhalten, in der die Einziehung von Vermögenswerten thematisiert wird? Dann droht Ihnen neben einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe oft auch der Verlust finanzieller Mittel oder persönlicher Besitztümer.
Besonders bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Vermögensdelikten oder Steuerstraftaten greifen die Strafverfolgungsbehörden auf Maßnahmen wie die Kontopfändung und Beschlagnahme zurück, um Vermögenswerte vorzeitig zu sichern. Diese Maßnahmen dienen der Vorbereitung einer späteren Vermögensabschöpfung und können Sie als Beschuldigten oder Betroffenen unvorbereitet treffen. Als erfahrene Rechtsanwälte für Strafrecht in {Stadt} wissen wir, wie Sie sich in dieser schwierigen Situation verhalten sollten. Wir beraten und verteidigen Sie umfassend, um Ihre Rechte und Ihr Vermögen bestmöglich zu schützen.
Was ist Vermögensabschöpfung?
Die Vermögensabschöpfung ist ein Instrument des Strafrechts, das darauf abzielt, dem Täter rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile zu entziehen. Der Staat möchte sicherstellen, dass sich Kriminalität nicht lohnt. Dies kann verschiedene Formen annehmen, wie die Einziehung von Taterträgen (§ 73 StGB) oder die Einziehung von Wertersatz (§ 73c StGB), wenn der ursprüngliche Gegenstand nicht mehr vorhanden ist. Auch die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Vorbereitungshandlungen ist möglich.
Diese Maßnahmen können weitreichende Auswirkungen auf Ihr persönliches und wirtschaftliches Leben haben, selbst wenn noch keine endgültige Verurteilung erfolgt ist. Oftmals wird bereits im Ermittlungsverfahren präventiv vorgegangen, um eine spätere Vollstreckung zu gewährleisten. Daher ist schnelles und umsichtiges Handeln entscheidend.
Formen der Vermögensabschöpfung
Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung umfasst verschiedene Maßnahmen, die darauf abzielen, unrechtmäßig erlangte Gewinne oder zur Straftat genutzte Gegenstände einzuziehen:
- Einziehung von Taterträgen: Hierbei werden Vermögenswerte, die direkt aus einer Straftat resultieren (z.B. durch Betrug erlangtes Geld), eingezogen.
- Einziehung von Wertersatz: Ist der ursprüngliche Tatertrag nicht mehr vorhanden (z.B. weil er ausgegeben oder umgewandelt wurde), kann stattdessen ein Geldbetrag in entsprechender Höhe eingezogen werden.
- Verfall: Bei bestimmten Straftaten, insbesondere im Bereich der Organisierten Kriminalität, kann das Gericht den Verfall von Vermögen anordnen, das der Straftat zugutekommen sollte oder aus ihr stammt.
- Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Vorbereitungshandlungen: Dies betrifft Gegenstände, die zur Begehung einer Straftat verwendet wurden oder aus ihr hervorgegangen sind (z.B. Falschgeld, gefälschte Dokumente).
Die Anordnung dieser Maßnahmen erfolgt oft durch einen gerichtlichen Beschluss, der auch im Rahmen einer Hausdurchsuchung oder Verhaftung vollzogen werden kann.
Was ist zu tun, wenn Ihr Vermögen betroffen ist?
Sollten Sie von Maßnahmen der Vermögensabschöpfung betroffen sein, ist schnelles und besonnenes Handeln unerlässlich.
- Schweigen Sie: Machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben zu Ihren Vermögensverhältnissen oder zur Herkunft von Geldern oder Gegenständen. Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
- Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger: Ein spezialisierter Anwalt kann umgehend Akteneinsicht beantragen und die Rechtmäßigkeit der gegen Sie ergriffenen Maßnahmen prüfen. Er wird die genaue Rechtsgrundlage der Vermögensabschöpfung analysieren.
- Prüfung der Rechtmäßigkeit: Ihr Anwalt wird klären, ob die Voraussetzungen für die Vermögensabschöpfung tatsächlich vorliegen. Dies beinhaltet die Überprüfung, ob ein dringender Tatverdacht besteht und ob die Höhe des einzuziehenden Vermögens korrekt bemessen wurde.
- Einspruch und Rechtsmittel: Gegen Beschlüsse zur Vermögenssicherung oder -einziehung können Rechtsmittel wie der Widerspruch oder die Beschwerde eingelegt werden. Ihr Anwalt wird die passenden juristischen Schritte einleiten, um Ihre Interessen zu wahren.
- Verhandlungen mit den Behörden: Ziel ist es oft, eine außergerichtliche Lösung zu finden und eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft zu erzielen, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden und Ihre Vermögenswerte zu schützen.