Verkehrsstraftaten – Und wie Sie sich wehren können
Wurden Sie betrunken am Steuer erwischt? Wird Ihnen Nötigung oder Fahrerflucht vorgeworfen? Und nun droht Ihnen sogar der Entzug des Führerscheins? Verkehrsstraftaten können oft unerwartet geschehen. Ein einziger Fehltritt kann das Gefühl vermitteln, bereits mit einem Bein im Gefängnis zu stehen. Besonders nach einem Unfall, wenn die Polizei Sie befragt, fühlen sich viele schnell überfordert und machen möglicherweise unbedachte, falsche Aussagen. Wir stehen Ihnen in solchen schwierigen Situationen zur Seite. Da drohende Haftstrafen und Nebenstrafen, wie der Entzug der Fahrerlaubnis, Ihr Privat- und Berufsleben massiv einschränken können, ist professionelle juristische Hilfe durch einen Anwalt an Ihrer Seite unerlässlich. Als spezialisierte Kanzlei für Verkehrsstrafrecht verfügen wir über das nötige Fachwissen, um Sie optimal zu beraten und die besten Handlungsschritte für Ihre Situation zu bestimmen. Es ist entscheidend, dass Sie frühzeitig handeln und jegliche Aussagen vermeiden.
Was Ihnen bei Verkehrsstraftaten droht
Verkehrsstraftaten umfassen eine Reihe schwerwiegender Delikte. Zu den häufigsten Straftaten zählen:
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten
- Nötigung (beispielsweise durch aggressives Drängeln, dichtes Auffahren oder das Blockieren der Fahrbahn)
- Fahrlässige Körperverletzung
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, auch bekannt als Fahrerflucht oder Unfallflucht
Die entsprechenden Strafen und Strafmaße für diese Vergehen sind detailliert im Strafgesetzbuch (StGB), der Strafprozessordnung (StPO) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgelegt. Im Falle einer strafbaren Handlung drohen Ihnen als Hauptstrafen Geldstrafen und Freiheitsstrafen. Zusätzlich können Nebenstrafen wie Fahrverbote verhängt werden.
Sie befürchten Fahrverbote und andere Strafen? Als Ihre Kanzlei für Verkehrsstrafrecht beraten und vertreten wir Sie umfassend in allen relevanten Belangen.
So verhindern Sie Ihre Verurteilung
Um die bestmöglichen Chancen zu haben, einer Verurteilung zu entgehen, sollten Sie folgende Punkte dringend beachten:
- Aussageverweigerungsrecht: Die wichtigste Regel lautet: Schweigen ist Gold. Ihr Schweigen wird Ihnen niemals nachteilig ausgelegt. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht: Sie müssen sich nicht selbst belasten und sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Beachten Sie, dass alles, was Sie äußern, später gegen Sie verwendet werden kann. Sie sind lediglich verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben, also Angaben zu Ihrer Person zu machen. Entlastende Fakten können nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgebracht werden.
- Kein Schuldanerkenntnis: Unterschreiben oder stimmen Sie niemals einem Schuldanerkenntnis zu. Eine etwaige Strafmilderung kann nicht von einem Polizisten zugestanden werden, sondern ausschließlich von einem Richter im Rahmen eines Strafprozesses beurteilt werden.
- Akteneinsicht: Jeder Beschuldigte hat das Recht, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen. Diese Form der Akteneinsicht ist jedoch eingeschränkt. Nur ein Anwalt kann eine vollumfängliche Akteneinsicht beantragen. Diese umfassenden Erkenntnisse sind entscheidend und erleichtern eine effektive Verteidigung.
- Polizeiliche Schreiben: Sie müssen auf polizeiliche Schreiben nicht reagieren. Ebenso müssen Sie nicht auf Vorladungen der Polizei erscheinen. Sie sind lediglich verpflichtet, auf eine Vorladung der Staatsanwaltschaft zu erscheinen.
- Fahrverbot umgehen: In einem Härtefall können die zuständigen Behörden unter Umständen von einem Fahrverbot absehen. Ein Härtefall liegt vor, wenn Sie aus zwingenden beruflichen oder privaten Gründen auf Ihren Führerschein angewiesen sind, beispielsweise als Berufsfahrer oder wenn Sie das Auto für notwendige Krankenbesuche eines Verwandten benötigen.
- Fristen einhalten: Im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens gilt eine kurze Einspruchsfrist von nur zwei Wochen. Anders als bei einem regulären Strafverfahren führt das Verpassen dieser Frist im Strafbefehlsverfahren automatisch zu einer Verurteilung.
- MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung): Nach dem Verlust der Fahrerlaubnis ist zur Wiedererlangung des Führerscheins in vielen Fällen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. Diese Prüfung beurteilt nicht nur Ihre theoretischen und praktischen Fähigkeiten, sondern auch Ihre charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs.