Haftbefehl? Dringender Tatverdacht? Sie sollen sich in Untersuchungshaft begeben? Oder ein Angehöriger wurde verhaftet? In dieser ernsten Situation ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und keinen Widerstand zu leisten. Machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Aussagen. Es ist Ihr Recht, unverzüglich einen Anwalt zu kontaktieren – nutzen Sie dies! Sie sind den Justizbehörden ohne anwaltlichen Beistand schutzlos ausgeliefert.
Als Strafverteidiger kenne ich die notwendigen Schritte für Ihre Verteidigung. Oftmals sind die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft (U-Haft) nicht gegeben, oder es kommen mildere Mittel in Betracht. Beispielsweise kann die Abgabe des Reisepasses mit Meldeauflagen ausreichend sein, oder die familiäre Zusammengehörigkeit kann als Argument angeführt werden. Auch das Angebot, den Behörden bei der Aufklärung zu helfen, kann überzeugend wirken. All diese Punkte müssen jedoch mit einem erfahrenen Strafverteidiger abgestimmt werden, da ein voreiliges Geständnis fatale Wirkungen haben kann.
Bei einer Untersuchungshaft ist schnelles Handeln notwendig! Kontaktieren Sie mich direkt über meine Notfallnummer!
Untersuchungshaft – Das schärfste Mittel der Justiz
Die Untersuchungshaft ist nach § 112 ff. Strafprozessordnung (StPO) eine verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme. Sie kann angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht gegen Sie vorliegt und ein Haftgrund besteht. Als Anwalt prüfen wir die Voraussetzungen der U-Haft und ob ein Haftgrund wie Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr vorliegt. Oftmals sind die Voraussetzungen nicht gegeben. Wir prüfen auch, ob der Haftbefehl verhältnismäßig ist.
Mildere Mittel, die anstelle der U-Haft in Betracht kommen, umfassen beispielsweise die Abgabe des Reisepasses, Meldeauflagen oder die Stellung einer Kaution. Eine Haftverschonung ist möglich, wenn Sie Kooperationsbereitschaft zeigen. Wir prüfen Ihre Situation und die Beweismittel, um die U-Haft so schnell wie möglich abzuwenden.
Rechte des Beschuldigten in U-Haft
Als Beschuldigter in Untersuchungshaft haben Sie wichtige Rechte:
- Recht auf Anwalt: Sie haben das Recht, jederzeit Kontakt zu Ihrem Anwalt aufzunehmen und mit ihm zu sprechen. Dies darf nicht überwacht werden.
- Aussageverweigerungsrecht: Sie müssen sich nicht zur Sache äußern und können von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
- Informationsrecht: Sie müssen über die Gründe Ihrer Verhaftung und den Tatvorwurf informiert werden.
- Recht auf Haftprüfung/-beschwerde: Sie oder Ihr Anwalt können jederzeit die Rechtmäßigkeit der Haft gerichtlich überprüfen lassen.