strafrecht anwalt artz partner

U-Haft? Sofort Rechtsbeistand fordern!

Haftbefehl? Dringender Tatverdacht? Sie sollen sich in Untersuchungshaft begeben? Oder ein Angehöriger wurde verhaftet? In dieser ernsten Situation ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und keinen Widerstand zu leisten. Machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Aussagen. Es ist Ihr Recht, unverzüglich einen Anwalt zu kontaktieren – nutzen Sie dies! Sie sind den Justizbehörden ohne anwaltlichen Beistand schutzlos ausgeliefert.

Als Strafverteidiger kenne ich die notwendigen Schritte für Ihre Verteidigung. Oftmals sind die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft (U-Haft) nicht gegeben, oder es kommen mildere Mittel in Betracht. Beispielsweise kann die Abgabe des Reisepasses mit Meldeauflagen ausreichend sein, oder die familiäre Zusammengehörigkeit kann als Argument angeführt werden. Auch das Angebot, den Behörden bei der Aufklärung zu helfen, kann überzeugend wirken. All diese Punkte müssen jedoch mit einem erfahrenen Strafverteidiger abgestimmt werden, da ein voreiliges Geständnis fatale Wirkungen haben kann.

Bei einer Untersuchungshaft ist schnelles Handeln notwendig! Kontaktieren Sie mich direkt über meine Notfallnummer!

Untersuchungshaft – Das schärfste Mittel der Justiz

Die Untersuchungshaft ist nach § 112 ff. Strafprozessordnung (StPO) eine verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme. Sie kann angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht gegen Sie vorliegt und ein Haftgrund besteht. Als Anwalt prüfen wir die Voraussetzungen der U-Haft und ob ein Haftgrund wie Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr vorliegt. Oftmals sind die Voraussetzungen nicht gegeben. Wir prüfen auch, ob der Haftbefehl verhältnismäßig ist.

Mildere Mittel, die anstelle der U-Haft in Betracht kommen, umfassen beispielsweise die Abgabe des Reisepasses, Meldeauflagen oder die Stellung einer Kaution. Eine Haftverschonung ist möglich, wenn Sie Kooperationsbereitschaft zeigen. Wir prüfen Ihre Situation und die Beweismittel, um die U-Haft so schnell wie möglich abzuwenden.

Rechte des Beschuldigten in U-Haft

Als Beschuldigter in Untersuchungshaft haben Sie wichtige Rechte:

  • Recht auf Anwalt: Sie haben das Recht, jederzeit Kontakt zu Ihrem Anwalt aufzunehmen und mit ihm zu sprechen. Dies darf nicht überwacht werden.
  • Aussageverweigerungsrecht: Sie müssen sich nicht zur Sache äußern und können von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
  • Informationsrecht: Sie müssen über die Gründe Ihrer Verhaftung und den Tatvorwurf informiert werden.
  • Recht auf Haftprüfung/-beschwerde: Sie oder Ihr Anwalt können jederzeit die Rechtmäßigkeit der Haft gerichtlich überprüfen lassen.

Ihre Anwälte für Strafrecht – Ihr Beistand bei U-Haft

Der Erhalt eines Haftbefehls und die Anordnung von Untersuchungshaft sind existenzbedrohende Ereignisse, die eine sofortige und kompetente juristische Reaktion erfordern. Ihre Freiheit steht auf dem Spiel.

Als Ihre erfahrenen Rechtsanwälte für Strafrecht in {Stadt} sind wir darauf spezialisiert, Sie in dieser extrem kritischen Phase des Strafverfahrens zu unterstützen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls, beantragen umgehend die erforderlichen Rechtsmittel wie Haftprüfung oder Haftbeschwerde und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Unser oberstes Ziel ist es, Ihre Freiheit so schnell wie möglich wiederzuerlangen und Ihre Rechte umfassend zu schützen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement.

Häufige Fragen zur U-Haft und Haftbefehl

Die Untersuchungshaft ist eine vorläufige Freiheitsentziehung während eines Strafverfahrens, die der Sicherung des Verfahrens dient und keine Strafe darstellt.

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn ein dringender Tatverdacht und ein gesetzlicher Haftgrund (Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr) vorliegen.

Nein, Sie haben das Recht zu schweigen und müssen keine Angaben zur Sache machen.

Ja, Sie haben das Recht, unverzüglich einen Anwalt zu kontaktieren, und die Beamten müssen Ihnen dies ermöglichen.

Beide sind Rechtsmittel gegen einen Haftbefehl. Die Haftprüfung ist ein Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Haft durch dasselbe Gericht, das den Haftbefehl erlassen hat. Die Haftbeschwerde ist eine Beschwerde beim nächsthöheren Gericht.

Die Dauer der U-Haft ist nicht fest begrenzt, muss aber stets verhältnismäßig sein und wird regelmäßig gerichtlich überprüft.

Ja, eine Entlassung ist möglich, wenn die Haftvoraussetzungen entfallen oder mildere Mittel ausreichen, z.B. gegen Auflagen wie Meldeauflagen oder Kaution.

Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger.

Ja, Kooperationsbereitschaft kann dazu führen, dass der Vollzug der U-Haft ausgesetzt wird, meist gegen bestimmte Auflagen.

Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund konkreter Tatsachen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen hat.

Fachgebiete
Strafrecht
Brauchen Sie rechtliche Unterstützung?

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Anliegen zu finden.

U-Haft? Sofort Rechtsbeistand fordern!

Ihre Freiheit ist kostbar. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns umgehend, wenn Sie oder ein Angehöriger mit einem Haftbefehl konfrontiert sind. Wir sind Ihre Experten im Strafrecht und kämpfen für Ihre Rechte.