Sie möchten die Scheidung, aber Ihr Partner nicht? Bei Ihnen herrscht schon seit längerem dicke Luft und der einzige Ausweg für Sie ist eine Scheidung? Die Entscheidung zu diesem Schritt fällt jedem schwer. Viele haben Angst, neben dem Partner auch die Familie und das Zuhause zu verlieren. Noch viel schwieriger ist es, wenn der Wunsch nach einer Scheidung vom Partner bestritten wird. Der Scheidungsprozess vor dem Familiengericht kann unschön werden und sich in die Länge ziehen. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht unterstützt Sie in dieser schweren Zeit nicht nur juristisch. Wir klären Sie auf, worauf Sie achten müssen, damit die Scheidung nicht zu Ihrem Problem wird.
Strittige Scheidung – darauf müssen Sie achten
Sind sich die Ehepartner nicht einig, sieht das Scheidungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bestimmte Regelungen vor, die den Scheidungsprozess beeinflussen können. Eine streitige Scheidung entsteht, wenn die Ehepartner sich nicht über die Auflösung der Ehe oder über die Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht oder Vermögensaufteilung einigen können.
In solchen Fällen ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen. Das deutsche Scheidungsrecht basiert auf dem Zerrüttungsprinzip, das heißt, eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Dies wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehepartner seit drei Jahren getrennt leben. Lebt man weniger als drei Jahre getrennt, kann die Ehe nur geschieden werden, wenn beide die Scheidung wollen oder eine Härtefallscheidung vorliegt.
Besondere Bedeutung kommt dabei dem sogenannten Trennungsjahr zu. Dieses Jahr der Trennung, das nicht zwingend eine räumliche Trennung erfordert (Trennung „innerhalb der Wohnung“ ist möglich), ist eine zwingende Voraussetzung für die Scheidung. Nur in Ausnahmefällen, sogenannten Härtefällen, kann das Trennungsjahr entfallen, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller unzumutbar ist. Ein Härtefall kann beispielsweise bei Gewalttätigkeiten, Drogenmissbrauch oder schweren Beleidigungen vorliegen.