Der Unfall – erst der Schock und dann der Schaden
Sie sind an einem Unfall beteiligt? Ist Ihr Auto zu Schrott gefahren? Egal ob schuldig oder unschuldig – der Schock sitzt tief. Doch bewahren Sie einen kühlen Kopf am Unfallort: Neben medizinischen Fragen müssen auch rechtliche Belange geklärt werden, wie Reparatur, Ersatzwagen, Nutzungsausfallschaden oder merkantiler Minderwert. Als Geschädigter obliegt Ihnen die Schadensregulierung. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht wissen wir, wie Sie vorgehen müssen, damit Sie nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Wir stehen Ihnen zur Seite, damit Sie das bekommen, was Ihnen zusteht.
Welche Ansprüche Sie als Unfallopfer haben
Wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, kommen verschiedene Ansprüche für Sie in Betracht: Ein Anspruch auf Schadensersatz: Sie müssen so gestellt werden, wie Sie ohne Unfallereignis stünden. Dazu zählen insbesondere:
- Die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs oder die Beschaffungskosten für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug.
- Der Ausgleich des merkantilen Minderwerts – also Ersatz des Wertverlustes, den das Fahrzeug einbüßt, weil es nunmehr als Unfallwagen gehandelt wird.
- Der Ersatz für Gutachter- oder Werkstattkosten, soweit diese für die Schadensermittlung notwendig waren.
- Der Ersatz für Kosten für einen gegebenenfalls erforderlichen Einsatz der Feuerwehr oder eines Abschleppunternehmens.
- Der Ersatz sonstiger Kosten und Aufwendungen, wie beispielsweise eine Nebenkostenpauschale, Verwaltungsgebühren der Ummeldung, Spritgeld bei einem ausgelaufenen Tank, verpasste Termine, zusätzliche Fahrtkosten wie Taxigebühren sowie der Nutzungsausfallschaden.
- Ersatz der erforderlichen Heilbehandlungskosten sowie Verdienstausfall, erforderliche Umbauten der Wohnung, falls Ihre Verletzung Ihre Mobilität einschränkt.
- Ein angemessenes Schmerzensgeld – das sich nach Dauer und Schwere der Verletzung richtet.
- Die Gerichts- und Anwaltskosten sollten gerichtlich bestätigt werden, dass der Unfallgegner haftet.
Die Ansprüche können sich bei einem Mitverschulden um Ihren Verschuldensanteil mindern.
Wie Sie am besten vorgehen
Damit Sie auf Ihren Kosten nicht sitzen bleiben, ist es wichtig, dass Sie wie folgt vorgehen:
- Am Unfallort:
- Machen Sie keine Zugeständnisse und unterschreiben Sie nichts.
- Tauschen Sie mit dem Unfallgegner die Personalien aus. Notieren Sie sich das Nummernschild und lassen Sie sich ein Ausweisdokument zeigen. Der Unfallgegner hat die Pflicht, sich auszuweisen. Sie als Unfallopfer haben das Recht, die Personalien zu erfahren.
- Manche Versicherungen melden sich unmittelbar nach dem Unfall beim Unfallopfer. Gehen Sie nicht darauf ein und bestehen Sie darauf, zuerst einen Anwalt zu sprechen.
- Bei Personenschäden oder größeren Schäden verständigen Sie die Polizei.
- Fertigen Sie Beweise an, indem Sie Zeugenaussagen von Passanten festhalten, Fotos vom Unfallgeschehen aufnehmen und Rechnungen sowie Dokumente verwahren.
- Nach dem Unfall:
- Kontaktieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht.
- Bei höheren Schäden können Sie den Schaden durch einen Kostenvoranschlag oder gutachterlich feststellen lassen.
- Verweisen Sie auf Ihren Anwalt, wenn Sie kontaktiert werden.
Wenn es knallt, ist es wichtig, richtig zu handeln. Als Anwälte können wir Ihnen am besten helfen, wenn Sie uns die Schadensregulierung überlassen.
Warum ein Anwalt für Unfallopfer entscheidend ist
Auch als Unfallopfer sollten Sie einen Anwalt einschalten. Das hat mehrere gute Gründe:
- Die Interessen der Versicherung des Unfallgegners widersprechen Ihren Interessen. Sie werden versuchen, Ihre Ansprüche zu verneinen und zu mindern.
- Ein Anwalt berät Sie über den vollen Umfang Ihrer Ansprüche.
- Die gegnerische Versicherung hat die Schadensregulierung als Tagesgeschäft. Sie sind darin nicht so geübt wie die Sachbearbeiter. Ein Anwalt vertritt Sie auf Augenhöhe.
- Die Anwaltskosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Bei einer Teilschuld übernehmen Sie einen entsprechenden Anteil.
Mit einem Anwalt sind Sie gut beraten. Mit uns bleiben Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen.