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Rechtsberatung für Betriebsräte: Starke Vertretung für Ihre Arbeitnehmerinteressen

Als Betriebsrat tragen Sie eine immense Verantwortung für die Arbeitnehmerinteressen und das Betriebsklima. Doch komplexe juristische Fragen im Arbeitsrecht sind im Alltag keine Seltenheit: Droht der Arbeitgeber mit Betriebsänderungen oder Kündigungen? Sind Vertriebsvereinbarungen mit undurchschaubaren Klauseln versehen? Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt Ihnen das Recht, bei solchen Herausforderungen einen Anwalt zu engagieren – und das auf Kosten des Arbeitgebers. Eine professionelle Rechtsberatung ist entscheidend, um die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren und zugleich die wirtschaftliche Lage des Betriebes im Blick zu behalten. Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen als Betriebsratsanwalt zur Seite und unterstützen Sie umfassend.

So unterstützen wir Sie als Betriebsrat in der Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber

Um Sie als Betriebsrat optimal zu beraten und zu unterstützen, sollten Sie folgende Punkte beachten und bedenken:

  • Beauftragung des Anwalts:Um einen Anwalt zu engagieren, müssen Sie als Betriebsrat einen Beschluss fassen. Dieser Beschluss muss gemäß den Vorschriften des BetrVG ordnungsgemäß sein, um Gültigkeit zu besitzen. Fehlerhafte Tagesordnungen, Probleme bei der Anwesenheit und Besetzung von Ersatzmitgliedern, Fehler beim Zählen der Stimmen oder die Befangenheit eines Betriebsratsmitglieds können den Beschluss ungültig machen.
  • Freie Anwaltswahl:Der Betriebsrat hat grundsätzlich freie Wahl, welchen Anwalt er beauftragen möchte. Eine Absprache mit dem Arbeitgeber ist hierfür nicht zwingend erforderlich. Auch wenn der Betrieb eine Gewerkschaft hat, die juristisch tätig ist, kann der Betriebsrat einen Anwalt beauftragen. Aus Kostengründen muss dies meist begründet werden.
  • Kostenübernahme durch Arbeitgeber:Die Kosten für die Rechtsberatung des Betriebsrats werden vom Arbeitgeber getragen, unabhängig vom Ausgang des Prozesses oder der klagenden Partei. Allerdings darf der Betriebsrat einen Anwalt nicht völlig mutwillig oder für aussichtslose Verfahren beauftragen, und die Anwaltskosten müssen in einem verhältnismäßigen Rahmen bleiben. Soll der Anwalt als unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden, ist eine vorherige Absprache mit dem Arbeitgeber notwendig. Bei unsachlicher Weigerung des Arbeitgebers kann das Arbeitsgericht (AG) der Beauftragung zustimmen.
  • Umfang unserer Unterstützung:Wir vertreten den Betriebsrat vor Gericht , begleiten ihn außergerichtlich bei alternativen Streitbeilegungsverfahren (z.B. vor einer Einigungsstelle) und fungieren als unabhängige Sachverständige zur Klärung komplexer juristischer Fragen, wie etwa der Rechtmäßigkeit eines Sozialplans.

Ihre starke Stimme im Unternehmen: Wir stehen Ihnen zur Seite

Die Arbeit eines Betriebsrats ist oft komplex und erfordert fundiertes Wissen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung, sei es bei Kündigungen, Betriebsänderungen, der Gestaltung von Vertriebsvereinbarungen oder der rechtssicheren Beschlussfassung. Unsere langjährige Praxiserfahrung ermöglicht es uns, Probleme oft einvernehmlich zu lösen, setzen aber bei Bedarf Ihre Rechte auch vor Gericht durch. Anders als Gewerkschaften, die eigene Interessen verfolgen können , sind wir an den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gebunden und haben ausschließlich Ihre Interessen als Betriebsrat im Blick.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung, um zu erfahren, wie wir Sie am besten unterstützen können. Nach einer gemeinsamen Besprechung können Sie den erforderlichen Betriebsratsbeschluss fassen und uns als Ihre Rechtsexperten beauftragen. Wir klären Sie transparent über alle anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf, die der Arbeitgeber trägt.

Ihre starke Stimme im Unternehmen: Wir stehen Ihnen zur Seite

Die Arbeit eines Betriebsrats ist oft komplex und erfordert fundiertes Wissen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung, sei es bei Kündigungen, Betriebsänderungen, der Gestaltung von Vertriebsvereinbarungen oder der rechtssicheren Beschlussfassung. Unsere langjährige Praxiserfahrung ermöglicht es uns, Probleme oft einvernehmlich zu lösen, setzen aber bei Bedarf Ihre Rechte auch vor Gericht durch. Anders als Gewerkschaften, die eigene Interessen verfolgen können , sind wir an den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gebunden und haben ausschließlich Ihre Interessen als Betriebsrat im Blick.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung, um zu erfahren, wie wir Sie am besten unterstützen können. Nach einer gemeinsamen Besprechung können Sie den erforderlichen Betriebsratsbeschluss fassen und uns als Ihre Rechtsexperten beauftragen. Wir klären Sie transparent über alle anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf, die der Arbeitgeber trägt.

Häufige Fragen (FAQ) zur Rechtsberatung für Betriebsräte

Der Betriebsrat darf einen Anwalt zur Beantwortung komplexer rechtlicher Fragen beauftragen, z.B. bei rechtlichen Folgen einer Vertriebsvereinbarung, einer Betriebsänderung oder eines Sozialplans. Einfachere formale Fragen, wie die Anhörung des Betriebsrats, bedürfen in der Regel keines Anwalts.

Zunächst beraten sich die Betriebsratsmitglieder intern. Daraufhin folgt eine Beschlussfassung, in der ein Rechtsbeistand eingeholt wird. Soll der Anwalt als Sachverständiger fungieren, ist dies mit dem Arbeitgeber abzusprechen.

Die Kosten für den Rechtsanwalt trägt der Arbeitgeber. Der Betriebsrat ist nicht vermögensfähig und hat somit kein eigenes Budget. Hat der Betrieb eine Gewerkschaft, die juristisch tätig ist, kann auch auf diese zurückgegriffen werden, da dies kostengünstiger ist, sofern die Leistung gleichwertig zu der eines Anwalts ist.

Ja, der Betriebsrat hat grundsätzlich freie Wahl bei der Wahl eines Rechtsanwalts. Die Beauftragung muss nicht zuvor mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Auch wenn eine Gewerkschaft rechtliche Fragen klärt, kann ein Anwalt hinzugezogen werden, wobei dies aus Kostengründen meist begründet werden muss.

Als Rechtsanwälte streben wir meist eine außergerichtliche Einigung an, die für beide Seiten vorteilhaft ist. Gewerkschaften sind nicht an den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gebunden und können eigene Interessen haben, was zum Nachteil des Betriebsrats sein kann.

Der Betriebsrat hat starke Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Personalpolitik, beispielsweise bei Bestimmungen zur Verhütung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen, der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen oder der Gestaltung von leistungsbezogenen Löhnen.

Die stärkste Macht erhält der Betriebsrat durch Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Bestimmte Regelungen kann der Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Betriebsrats durchsetzen, z.B. die Auszahlung der Arbeitsentgelte oder Bestimmungen zum Verhalten von Arbeitnehmern.

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor jeder Einstellung informieren und ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen sowie Informationen zur Person vorlegen. Bevor es zur Einstellung neuer Mitarbeiter kommt, muss der Betriebsrat zustimmen.

Der Betriebsrat ist eine Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Seine rechtliche Grundlage ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Betriebsratsmitglieder setzen sich für die Beschäftigten und deren Rechte und Arbeitsbedingungen innerhalb des Betriebs ein.

Der Betriebsrat hat Anspruch auf alle Informationen und Unterlagen des Arbeitgebers, die für die Ausführung seiner Aufgaben notwendig sind. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat außerdem rechtzeitig über geplante Umgestaltungen und deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmer informieren, z.B. bei Personalplanung oder der Verlegung des Betriebs.

Fachgebiete
Arbeitsrecht
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Betriebsrat: Sichern Sie sich ab – mit professioneller Rechtsberatung!

Die Aufgaben des Betriebsrats sind vielfältig und rechtlich anspruchsvoll. Nutzen Sie Ihr Recht auf professionelle Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht – auf Kosten des Arbeitgebers. Wir helfen Ihnen, Ihre Rolle effektiv auszufüllen und die Interessen Ihrer Mitarbeiter wirksam zu vertreten. Kontaktieren Sie uns jetzt, um eine kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten und den ersten Schritt in eine rechtssichere Zusammenarbeit zu machen!