Als Betriebsrat tragen Sie eine immense Verantwortung für die Arbeitnehmerinteressen und das Betriebsklima. Doch komplexe juristische Fragen im Arbeitsrecht sind im Alltag keine Seltenheit: Droht der Arbeitgeber mit Betriebsänderungen oder Kündigungen? Sind Vertriebsvereinbarungen mit undurchschaubaren Klauseln versehen? Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt Ihnen das Recht, bei solchen Herausforderungen einen Anwalt zu engagieren – und das auf Kosten des Arbeitgebers. Eine professionelle Rechtsberatung ist entscheidend, um die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren und zugleich die wirtschaftliche Lage des Betriebes im Blick zu behalten. Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen als Betriebsratsanwalt zur Seite und unterstützen Sie umfassend.
So unterstützen wir Sie als Betriebsrat in der Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber
Um Sie als Betriebsrat optimal zu beraten und zu unterstützen, sollten Sie folgende Punkte beachten und bedenken:
- Beauftragung des Anwalts:Um einen Anwalt zu engagieren, müssen Sie als Betriebsrat einen Beschluss fassen. Dieser Beschluss muss gemäß den Vorschriften des BetrVG ordnungsgemäß sein, um Gültigkeit zu besitzen. Fehlerhafte Tagesordnungen, Probleme bei der Anwesenheit und Besetzung von Ersatzmitgliedern, Fehler beim Zählen der Stimmen oder die Befangenheit eines Betriebsratsmitglieds können den Beschluss ungültig machen.
- Freie Anwaltswahl:Der Betriebsrat hat grundsätzlich freie Wahl, welchen Anwalt er beauftragen möchte. Eine Absprache mit dem Arbeitgeber ist hierfür nicht zwingend erforderlich. Auch wenn der Betrieb eine Gewerkschaft hat, die juristisch tätig ist, kann der Betriebsrat einen Anwalt beauftragen. Aus Kostengründen muss dies meist begründet werden.
- Kostenübernahme durch Arbeitgeber:Die Kosten für die Rechtsberatung des Betriebsrats werden vom Arbeitgeber getragen, unabhängig vom Ausgang des Prozesses oder der klagenden Partei. Allerdings darf der Betriebsrat einen Anwalt nicht völlig mutwillig oder für aussichtslose Verfahren beauftragen, und die Anwaltskosten müssen in einem verhältnismäßigen Rahmen bleiben. Soll der Anwalt als unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden, ist eine vorherige Absprache mit dem Arbeitgeber notwendig. Bei unsachlicher Weigerung des Arbeitgebers kann das Arbeitsgericht (AG) der Beauftragung zustimmen.
- Umfang unserer Unterstützung:Wir vertreten den Betriebsrat vor Gericht , begleiten ihn außergerichtlich bei alternativen Streitbeilegungsverfahren (z.B. vor einer Einigungsstelle) und fungieren als unabhängige Sachverständige zur Klärung komplexer juristischer Fragen, wie etwa der Rechtmäßigkeit eines Sozialplans.
Ihre starke Stimme im Unternehmen: Wir stehen Ihnen zur Seite
Die Arbeit eines Betriebsrats ist oft komplex und erfordert fundiertes Wissen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung, sei es bei Kündigungen, Betriebsänderungen, der Gestaltung von Vertriebsvereinbarungen oder der rechtssicheren Beschlussfassung. Unsere langjährige Praxiserfahrung ermöglicht es uns, Probleme oft einvernehmlich zu lösen, setzen aber bei Bedarf Ihre Rechte auch vor Gericht durch. Anders als Gewerkschaften, die eigene Interessen verfolgen können , sind wir an den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gebunden und haben ausschließlich Ihre Interessen als Betriebsrat im Blick.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung, um zu erfahren, wie wir Sie am besten unterstützen können. Nach einer gemeinsamen Besprechung können Sie den erforderlichen Betriebsratsbeschluss fassen und uns als Ihre Rechtsexperten beauftragen. Wir klären Sie transparent über alle anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf, die der Arbeitgeber trägt.