Scheidung online – bequem und zeitsparend
Viele Anwaltskanzleien werben heute mit der sogenannten „Online-Scheidung“. Es ist jedoch wichtig zu wissen: Eine vollständige Scheidung ausschließlich über das Internet ist rechtlich nicht möglich. Nach wie vor müssen beide Ehepartner persönlich vor dem zuständigen Familiengericht erscheinen. Dort findet eine kurze Anhörung zur Zerrüttung der Ehe statt – normalerweise dauert diese bei einvernehmlichen Scheidungen nur etwa eine Minute, und der gesamte Gerichtstermin ist in der Regel nach rund zehn Minuten abgeschlossen.
Einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt
Wenn sich die Ehepartner in allen Scheidungsfragen einig sind, wie zum Beispiel Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Umgangsrecht, kann das Scheidungsverfahren durch einen anwaltlich vertretenen Ehepartner durchgeführt werden. Der andere Partner verzichtet dabei auf eigene anwaltliche Vertretung. Dies ist rechtlich zulässig und spart in der Praxis oft nahezu die Hälfte der Anwaltskosten.
Was bedeutet „Online-Scheidung“ genau?
Der Begriff „Online-Scheidung“ bezieht sich auf die Kommunikation und Abwicklung des Verfahrens bis zum Gerichtstermin. Alle Unterlagen können bequem digital übermittelt werden – sei es per E-Mail, über ein sicheres Online-Formular oder klassisch per Fax oder Telefon. Ein persönlicher Termin in meiner Kanzlei ist nicht zwingend erforderlich, steht Ihnen aber jederzeit ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung.
Kostenersparnis vor Gericht
Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann zudem eine Reduzierung des Verfahrenswerts um bis zu 20 % beantragt werden. Ich prüfe diese Möglichkeit gerne für Sie und stelle den Antrag beim zuständigen Gericht in Ihrem Interesse. Bitte beachten Sie, dass eine Trennungszeit von mindestens 8 Monaten Voraussetzung ist, um das Scheidungsverfahren einzuleiten.
Füllen Sie jetzt das beiliegende Formular „Online-Scheidung“ vollständig aus – Ihre Daten sind bei uns sicher!