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Rechtliche Beratung bei internationalen Familienangelegenheiten

Welches Recht ist auf unsere Ehe anwendbar? Wie wird meine ausländische Scheidung in Deutschland anerkannt? Nach welchem Recht bestimmt sich der Unterhalt? Familien werden immer internationaler. Auch in Deutschland werden immer mehr binationale Ehen geschlossen. Doch sind verschiedene Nationen im Spiel, kommt es häufig zu Unsicherheiten bezüglich des Eherechts, Scheidungsrechts oder Unterhaltsrechts.

Hierfür beantwortet das internationale Familienrecht alle rechtlichen Fragen, die sich aus grenzüberschreitenden Familienbeziehungen ergeben. Es umfasst Regelungen zu Eheschließung, Scheidung, elterlicher Verantwortung, Unterhalt, Sorgerecht und Adoption, wenn internationale Bezüge vorliegen. Die zunehmende Mobilität und Globalisierung führen dazu, dass immer mehr Familienkonstellationen mit Auslandsbezug entstehen. Dies macht das Verständnis und die Anwendung des internationalen Familienrechts unerlässlich.

Die Komplexität des internationalen Familienrechts im Detail

Das internationale Familienrecht ist ein hochkomplexes Rechtsgebiet, das sich aus einer Vielzahl von Rechtsquellen speist: nationale Gesetze (z.B. deutsches Internationales Privatrecht), europäische Verordnungen (z.B. Brüssel IIb-Verordnung, Rom III-Verordnung) und internationale Abkommen (z.B. Haager Übereinkommen). Diese Vielfalt erfordert ein tiefes Verständnis und aktuelle Kenntnisse der jeweiligen Rechtsordnungen und deren Zusammenspiel.

Ein zentraler Aspekt ist die Bestimmung des sogenannten „anwendbaren Rechts“. Dies bedeutet die Klärung, welche nationale Rechtsordnung (z.B. deutsch, polnisch, türkisch) auf einen bestimmten familienrechtlichen Sachverhalt angewendet wird. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Rechte und Pflichten der Beteiligten, etwa hinsichtlich der Güterstände, Unterhaltsansprüche oder des Sorgerechts.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die „Anerkennung ausländischer Entscheidungen“. Wenn beispielsweise eine Scheidung im Ausland ausgesprochen wurde, muss geprüft werden, ob dieses Urteil auch in Deutschland rechtswirksam ist. Ohne eine solche Anerkennung kann es zu erheblichen rechtlichen Problemen kommen.

Typische Anwendungsbereiche im internationalen Familienrecht

Das internationale Familienrecht findet in verschiedenen Bereichen Anwendung:

Internationale Eheschließungen: Prüfung der Wirksamkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland und umgekehrt.

Internationale Scheidungen: Klärung der Zuständigkeit des Gerichts, des anwendbaren Rechts und der Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile in Deutschland (und umgekehrt).

Internationaler Unterhalt: Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen über Landesgrenzen hinweg (z.B. Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt).

Internationales Sorgerecht und Umgangsrecht: Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts bei binationalen Paaren oder wenn ein Elternteil im Ausland lebt.

Internationale Kindsentführung: Rechtliche Schritte bei der unrechtmäßigen Verbringung eines Kindes ins Ausland.

Internationales Adoptionsrecht: Beratung und Vertretung bei grenzüberschreitenden Adoptionsverfahren.

Internationale Vermögensauseinandersetzungen: Klärung der Vermögensaufteilung bei Scheidungen mit Auslandsbezug.

Unsere Kompetenz im internationalen Familienrecht

Unsere Kanzlei ist auf internationales Familienrecht spezialisiert und verfügt über das notwendige Fachwissen, um Sie in komplexen grenzüberschreitenden Familienangelegenheiten umfassend zu beraten und zu vertreten. Wir helfen Ihnen, die jeweiligen Kollisionsnormen zu verstehen und die für Ihren Fall optimale rechtliche Strategie zu entwickeln.

Wir begleiten Sie von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gerichten oder Behörden im In- und Ausland. Unser Ziel ist es, Ihnen in einer oft schwierigen und emotional belastenden Situation Sicherheit und Klarheit zu geben und die bestmögliche Lösung für Ihre Familie zu finden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum internationalen Familienrecht

Das internationale Familienrecht befasst sich mit Rechtsfragen in Familienbeziehungen (Ehe, Scheidung, Kinder), die einen Bezug zu verschiedenen Rechtsordnungen oder Ländern aufweisen.

Das anwendbare Recht richtet sich nach den Regeln des Internationalen Privatrechts (IPR), der Rom III-Verordnung oder spezifischen Abkommen. Es kann das Recht eines der Heimatländer, des gewöhnlichen Aufenthalts oder ein gewähltes Recht sein.

Eine im Ausland wirksam geschlossene Ehe ist in Deutschland grundsätzlich gültig. Eine förmliche Anerkennung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber für bestimmte Zwecke (z.B. Eintragung ins Familienbuch) sinnvoll sein.

Die Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile richtet sich nach der Brüssel IIb-Verordnung (für EU-Staaten) oder dem deutschen Recht (für Nicht-EU-Staaten) und erfordert in der Regel ein förmliches Anerkennungsverfahren.

Ja, die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen über Landesgrenzen hinweg ist durch internationale Abkommen und europäische Verordnungen (z.B. EU-Unterhaltsverordnung) möglich.

Dieses Abkommen dient dem Schutz von Kindern vor den schädlichen Auswirkungen einer unrechtmäßigen Verbringung oder des Zurückhaltens über Grenzen hinweg und soll eine schnelle Rückführung ermöglichen.

Die Rom III-Verordnung ist eine EU-Verordnung, die die Regeln zur Bestimmung des anwendbaren Rechts bei Scheidungen und Trennungen mit Auslandsbezug festlegt und eine Rechtswahl ermöglicht.

Der gewöhnliche Aufenthalt ist ein entscheidender Anknüpfungspunkt im internationalen Familienrecht, um die Zuständigkeit von Gerichten und das anwendbare Recht zu bestimmen. Es ist der Ort, an dem eine Person ihren Lebensmittelpunkt hat.

Ja, grundsätzlich sind im Ausland wirksam geschlossene Eheverträge auch in Deutschland wirksam, sofern sie nicht gegen den deutschen ordre public verstoßen. Eine Prüfung ist jedoch immer empfehlenswert.

Eine Eheschließung mit Auslandsbezug kann nichtig sein, wenn die Formvorschriften des Eheschließungsortes nicht eingehalten wurden oder wenn ein sogenanntes Ehehindernis nach deutschem Recht vorliegt, das auch im Ausland nicht umgangen werden darf (z.B. Bigamie).

Fachgebiete
Familienrecht
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