Sind Sie Opfer eines Operationsfehlers geworden? Haben Sie starke Schmerzen und den Verdacht, dass bei einem Eingriff etwas schiefgelaufen ist? Obwohl Ärzte als unfehlbar gelten, unterlaufen auch erfahrenen Fachärzten Fehler. Die daraus resultierenden körperlichen Schmerzen und der Verlust an Lebensqualität sind oft irreparabel. Darüber hinaus müssen Betroffene mit erheblichen Kosten rechnen, die durch Berufsunfähigkeit, notwendige Therapien und die Anschaffung teurer Hilfsmittel für den Alltag entstehen können. Ein Anwalt für Medizin- und Arzthaftungsrecht stellt sicher, dass Sie angemessen entschädigt werden und die finanziellen Folgen abgemildert werden. Sollten Sie den Verdacht eines Operationsfehlers oder Ärztepfusches haben, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Wir prüfen Ihren individuellen Sachverhalt aus rechtlicher Perspektive und setzen mit unserer Beratung und Vertretung Ihre Schadenersatzansprüche gegen den behandelnden Arzt oder das Krankenhaus durch. Wir stehen Ihnen zur Seite!
Das müssen Sie als geschädigter Patient wissen
Umgangssprachlich werden Operationsfehler oft als Ärztepfusch bezeichnet. Darunter versteht man Fehler, die einem Arzt im Rahmen seiner Behandlung unterlaufen sind. Ein Fehler liegt vor, wenn der behandelnde Arzt die geltenden medizinischen Standards bei einem Eingriff nicht einhält. Von einem groben Operationsfehler spricht man, wenn der Arzt gegen grundsätzliche und ärztlich bewährte Behandlungsregeln verstoßen oder gesicherte medizinische Erkenntnisse missachtet hat. Ein Operationsfehler kann sowohl vor, während als auch nach einer Operation geschehen.
Häufige Beispiele für Operationsfehler und Ärztepfusch sind:
- Vergessene Gegenstände im Körper (zum Beispiel Tupfer oder OP-Besteck)
- Operationen auf der falschen Seite oder am falschen Organ
- Schädigungen umliegender Organe durch den Eingriff
- Falsche Anwendung eines Verfahrens während der Operation
- Infektionen oder andere Komplikationen aufgrund fehlerhafter Nachversorgung
So gehen Sie gegen Ärztepfusch vor:
Es ist ratsam, Ärzte, Kliniken oder Versicherungen nicht auf eigene Faust zu kontaktieren. In einer emotional belastenden Situation und ohne Vorkenntnisse im Arzthaftungsrecht verringern sich Ihre Erfolgsaussichten erheblich.
- Beschaffung aller notwendigen Dokumente: Dazu gehören Arztbriefe, eine Kopie der Patientenakte, Aufklärungsbögen, Behandlungsunterlagen mit Befunderhebungen und, falls bereits beantragt, medizinische Gutachten. Erstellen Sie umgehend ein detailliertes Gedächtnisprotokoll, das Gespräche, die Behandlung und anwesende Personen festhält. Diese Schritte sind besonders wichtig, da die Beweislast bei Behandlungsfehlern grundsätzlich beim Patienten liegt. Liegt jedoch ein grober Behandlungsfehler vor, kehrt sich die Beweislast um, und der Arzt oder das Krankenhaus müssen beweisen, dass der vorliegende gesundheitliche Schaden nicht auf die fehlerhafte Behandlung zurückzuführen ist.
- Nehmen Sie keine Angebote zur Entschädigung an: Sollte die gegnerische Versicherung Ihnen ein Angebot für eine Entschädigung bei einem Behandlungsfehler unterbreiten, sollten Sie dieses nicht ohne anwaltliche Prüfung annehmen. Die angebotene Entschädigungssumme liegt meist unter dem Betrag, der Ihnen tatsächlich zusteht. Zudem verlieren Sie dadurch die Möglichkeit, Klage zu erheben.
- Stellen Sie keine Strafanzeige wegen Körperverletzung: Ein Strafverfahren gegen die Klinik oder den Arzt, beispielsweise wegen Körperverletzung, kann den Zivilprozess blockieren. Aufgrund der strengen Beweisregeln im Strafrecht werden die Krankenunterlagen beschlagnahmt. Nur in Ausnahmefällen hat ein strafrechtliches Verfahren Erfolgsaussichten, da es häufig zu früh eingestellt wird. Während des Ermittlungszeitraums können Sie keine zivilrechtlichen Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Schadenersatz geltend machen.
- Kontaktieren Sie einen Anwalt für Medizin- und Arzthaftungsrecht: Neben der Vertretung und Beratung vor Gericht kann ein Anwalt bei Behandlungsfehlern auch Akteneinsicht beantragen. So können die notwendigen Gutachten und Dokumente zu Ihrer Behandlung eingefordert werden.
Welche Ansprüche Ihnen zustehen:
Liegt ein Operationsfehler oder Ärztepfusch vor, steht Ihnen ein finanzieller Ausgleich für die entstandenen gesundheitlichen Schäden, erlittenen Schmerzen und weitere Aufwendungen zu, die auf den Behandlungsfehler zurückzuführen sind. Dazu zählen:
- Schmerzensgeld: Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Gesundheitsschadens. Als Maßstab dient die bundesweite Schmerzensgeldtabelle.
- Schadenersatz: Dies umfasst den Ersatz der entstandenen Kosten für Pflege, Therapie, Hilfe im Alltag und notwendige Heil- und Hilfsmittel. Auch der Ersatz für notwendige Umbauten von Haus, Wohnung oder Auto, die durch den Gesundheitsschaden notwendig geworden sind, fällt darunter.
- Ersatz der Kosten durch Verdienstausfall: Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf den Ersatz zukünftiger Aufwendungen, wenn zum Zeitpunkt der Verhandlung noch nicht feststeht, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sein werden.
Sobald der Patient seine Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend gemacht hat, prüft das Gericht mittels medizinischer Gutachten, ob eine Anspruchsgrundlage besteht. Erst danach kommt es zum Arzthaftungsprozess.