Änderungskündigung erhalten? Die Änderungskündigung ist ein komplexes Instrument im Arbeitsrecht, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer weitreichende Folgen haben kann.
Im folgenden Beitrag beraten Sie unsere Anwälte für Arbeitsrecht umfassend zu den rechtlichen Voraussetzungen, Risiken und Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einer Änderungskündigung.
Doch was ist eine Änderungskündigung?
Bei einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis, bietet dem Arbeitnehmer aber gleichzeitig an, es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Häufig betrifft dies Gehaltskürzungen, Änderungen der Arbeitszeiten, des Aufgabenbereichs oder des Arbeitsortes.
Wann ist eine Änderungskündigung zulässig?
Eine Änderungskündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und muss die gleichen strengen Anforderungen erfüllen wie eine Beendigungskündigung, insbesondere die des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG):
- Soziale Rechtfertigung:Die Änderungskündigung muss sozial gerechtfertigt sein, d.h., es muss ein dringendes betriebliches Erfordernis (z.B. Rationalisierungsmaßnahmen), ein verhaltensbedingter Grund (z.B. wiederholte Pflichtverletzungen) oder ein personenbedingter Grund (z.B. mangelnde Eignung) vorliegen.
- Mildestes Mittel:Die Änderungen müssen erforderlich und verhältnismäßig sein. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob es keine milderen Mittel gibt, um sein Ziel zu erreichen (z.B. Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz zu unveränderten Bedingungen).
- Angebotsinhalt:Das Änderungsangebot muss klar und bestimmt sein und die wesentlichen Arbeitsbedingungen enthalten. Es darf den Arbeitnehmer nicht unzumutbar benachteiligen.
- Kündigungsfristen und Sozialauswahl:Die Kündigungsfristen müssen eingehalten werden, und bei betriebsbedingten Änderungskündigungen ist eine Sozialauswahl erforderlich.
Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
Wenn Sie eine Änderungskündigung erhalten, haben Sie verschiedene Optionen:
- Ablehnung der Änderungskündigung:Lehnt der Arbeitnehmer das Angebot ab, wird die Änderungskündigung zu einer Beendigungskündigung. Hier besteht die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben, um die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen. Dies ist ratsam, wenn die Kündigung unwirksam ist oder die Chancen auf eine Abfindung bestehen.
- Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt:Der Arbeitnehmer nimmt das Angebot an, erklärt aber gleichzeitig, dass er die sozialen Rechtfertigungsgründe der Änderung gerichtlich überprüfen lassen will. Hierfür ist eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung zu beachten. Die Annahme unter Vorbehalt ist oft die sicherste Option, da das Arbeitsverhältnis unter den neuen Bedingungen fortgesetzt wird, während die Rechtmäßigkeit der Änderung gerichtlich geprüft wird.
- Bedingungslose Annahme der Änderungskündigung:Der Arbeitnehmer nimmt das Angebot an, ohne Vorbehalt. In diesem Fall werden die neuen Bedingungen verbindlich, und eine gerichtliche Überprüfung ist in der Regel nicht mehr möglich.
- Untätigkeit:Reagiert der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Frist nicht, gilt die Änderungskündigung als abgelehnt und führt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.