Möchten Sie einen Kredit beantragen, einen Umzug organisieren oder einen neuen Handyvertrag abschließen, aber ein Schufa-Eintrag steht Ihnen im Weg? Viele Betroffene wissen nicht, dass falsche, veraltete oder unberechtigte Einträge bezüglich beglichener oder unrechtmäßiger Forderungen vorzeitig entfernt werden können. Ob Sie sich hierfür direkt an den Gläubiger oder an die Schufa wenden müssen, hängt von der konkreten Situation ab.
Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Ihnen helfen, zu klären, ob der Eintrag unberechtigt ist. Häufig stellen sich Unternehmen dagegen, einen Eintrag zu löschen. Mit ausreichenden Beweisen lässt sich der Widerspruch des Unternehmens jedoch widerlegen und eine einvernehmliche Lösung finden.
In diesem Artikel erklären wir, welche Schritte erforderlich sind, um einen Schufa-Eintrag löschen zu lassen und wie Ihnen ein Rechtsanwalt in diesem Prozess zur Seite stehen kann.
Welche Schufa-Einträge gelöscht werden können
In folgenden Fällen haben Sie Anspruch darauf, einen Schufa-Eintrag löschen zu lassen:
Personenverwechslung
Wenn falsche Daten fälschlicherweise Ihnen zugeordnet werden – etwa wenn sie eine namensgleiche Person betreffen – können Sie die Löschung der fehlerhaften Daten direkt bei der Schufa beantragen.
Falscheinträge
Ein Schufa-Eintrag muss immer auf nachweisbaren Tatsachen beruhen. Ist der Eintrag ungerechtfertigt, wie etwa bei falschen Bankdaten oder wenn eine Forderung bereits beglichen wurde, haben Sie Anspruch auf Löschung. In solchen Fällen müssen Sie sich nicht an die Schufa wenden, sondern an das Unternehmen, das den fehlerhaften Eintrag bei der Auskunftei gemeldet hat. Informieren Sie gleichzeitig die Schufa. Sollten Ihnen durch den fehlerhaften Eintrag finanzielle Nachteile entstehen (z. B. ein abgelehnter Kredit), haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.
Veraltete Einträge
Einträge, die veraltet oder fehlerhaft sind, müssen ebenfalls gelöscht werden. Schufa hat Löschfristen, nach deren Ablauf Einträge automatisch gelöscht werden. Wenn eine Forderung bereits beglichen ist, kann sie dennoch in der Schufa-Auskunft erscheinen. Sie können jedoch auch vor Ablauf der Fristen die Löschung beantragen.
Verjährte Forderungen
Eine Forderung, die älter als 3 Jahre ist und nicht gerichtlich durchgesetzt wurde, kann verjährt sein. In diesem Fall dürfen Sie die Zahlung verweigern, und der Eintrag darf nicht mehr der Schufa gemeldet werden.
Unberechtigte Einträge
Ein Schufa-Eintrag ist unberechtigt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eintragung nicht erfüllt sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie die erforderlichen Mahnungen nicht erhalten haben, weil diese an eine falsche Adresse geschickt wurden. Die Mahnung muss das Unternehmen auch darüber informieren, dass es beabsichtigt, die Daten an die Schufa weiterzugeben und Sie auf Ihr Widerspruchsrecht hinweisen. Wenn Sie der Forderung widersprechen, darf das Unternehmen die Forderung möglicherweise nicht mehr der Schufa melden.
So löschen Sie Ihren Schufa-Eintrag
Schufa-Auskunft anfordern
Fordern Sie Ihre Schufa-Auskunft über ein Formular an, das Sie an die Schufa senden. Sie erhalten eine kostenlose Kopie Ihres Datensatzes.
Negative Einträge prüfen
Überprüfen Sie Ihre Schufa-Daten auf mögliche Fehler und Unstimmigkeiten.
Forderungen begleichen/Verjährung erklären
Um einen negativen Schufa-Eintrag löschen zu lassen, müssen Sie die offene Rechnung begleichen. Ist die Forderung bereits verjährt, müssen Sie dem Gläubiger die Verjährung erklären.
Löschung bei Schufa oder Unternehmen einfordern
Für die Löschung eines falschen negativen Schufa-Eintrags müssen Sie sich an das Unternehmen wenden, das die falschen Informationen übermittelt hat. Bei Fehlern wie falschen Adressen oder Namen ist die Schufa direkt Ihr Ansprechpartner.
Bonität überprüfen
Wenn Ihnen trotz berechtigtem Anspruch die Löschung eines ungerechtfertigten Eintrags verweigert wird, können Sie mithilfe eines Anwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht die Löschung des Schufa-Eintrags durchsetzen.
Diese Löschfristen müssen Sie beachten:
- Sofortige Löschung: Veraltete oder falsche Daten.
- Löschung nach 6 Monaten nach Ende des Verfahrens: Einträge zur Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung.
- Löschung nach 12 Monaten: Kreditanfragen.
- Löschung nach 3 Jahren nach Zahlung: Offene Rechnungen und Kreditforderungen.
Schufa Löschung verweigert – So hilft Ihnen ein Anwalt
Wenn das Unternehmen, das für den unberechtigten negativen Schufa-Eintrag verantwortlich ist, die falschen Informationen nicht korrigiert, sind Verhandlungen mit dem Gläubiger notwendig. Als Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht treten wir in Verhandlungen auf Augenhöhe mit dem Unternehmen.
Zunächst werden wir das Unternehmen oder die Auskunftei mit einem anwaltlichen Schreiben und entsprechender Dringlichkeit zur Löschung auffordern. Wir legen dann klare Beweise für Ihren Anspruch auf Löschung vor. Sollte sich das Unternehmen weiterhin weigern, den unberechtigten Schufa-Eintrag zu löschen, werden wir Klage einreichen. Falls Ihnen durch den unberechtigten Eintrag finanzielle Nachteile entstanden sind, prüfen wir ebenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz.
Schalten Sie jetzt einen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ein. Mit der richtigen juristischen Strategie sorgen wir für eine schnelle und einvernehmliche Lösung für Sie.