Ihnen wurde gekündigt, und Sie fühlen sich ungerecht behandelt? Häufig sind Kündigungen unwirksam, und Sie haben gute Chancen, sich als Arbeitnehmer erfolgreich dagegen zu wehren. Eine Kündigung kann nicht nur finanzielle, sondern auch erhebliche soziale Probleme verursachen, da Ihr Lebensunterhalt vom Arbeitsverhältnis abhängt. Es ist daher unerlässlich, umgehend professionellen Rechtsrat einzuholen, da im Arbeitsrecht eine kurze Klagefrist von nur drei Wochen gilt. Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht wissen wir, wie Sie sich wirksam gegen eine Kündigung wehren können.
So wehren Sie sich erfolgreich gegen eine Kündigung
Um Sie erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage zu verteidigen, sind folgende Punkte entscheidend:
- Klagefrist beachten:Erheben Sie die Kündigungsschutzklage unbedingt innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie unbegründet war, und Ihre Klage wird abgewiesen.
- Arbeitsamt informieren:Melden Sie sich umgehend, unabhängig von einer Klage, beim Arbeitsamt als arbeitssuchend. Versäumen Sie diese Frist, können Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld I verloren gehen.
- Nachweise einreichen:Reichen Sie, falls vorhanden und noch nicht geschehen, Ihren Schwerbehinderten- oder Schwangerschaftsnachweis ein. Auch mit solchen Nachweisen müssen Sie gegen eine erfolgte Kündigung trotzdem klagen.
- Betriebsrat konsultieren (falls vorhanden):Holen Sie den Rat des Betriebsrats ein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören und ihm die Kündigungsgründe darzulegen. Ein Widerspruch des Betriebsrats gegen Ihre Kündigung kann Ihre Chancen erheblich verbessern.
- Arbeitsumstände genau notieren:Dokumentieren Sie möglichst präzise alle relevanten Arbeitsumstände, die im Zusammenhang mit der Kündigung stehen.
- Vorsicht bei Absprachen mit dem Arbeitgeber:Seien Sie besonders vorsichtig bei Angeboten wie Aufhebungsverträgen, Zusagen zur Kündigungsrücknahme oder Prozessbeschäftigungsverträgen.
- Aufhebungsverträge:Diese können zwar eine Abfindung beinhalten, führen aber oft zu einer Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld I.
- Versprechen zur Kündigungsrücknahme:Mündliche Zusagen zur Kündigungsrücknahme sind rechtlich nicht bindend. Arbeitgeber versuchen damit oft, die Klagefrist verstreichen zu lassen. Nur schriftliche Zusagen sind gültig.
- Prozessbeschäftigung:Lehnen Sie ein ungerechtfertigtes Angebot auf Prozessbeschäftigung ab, kann Ihr Anspruch auf Gehaltsnachzahlung bei einer gewonnenen Kündigungsschutzklage verloren gehen.
- Arbeitsgericht:Das Ziel einer Kündigungsschutzklage ist die Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses, doch häufig enden solche Prozesse mit einem Vergleich und einer Abfindung. Das Verfahren beginnt mit einem Hauptamtlichen Richter und führt bei ausbleibender Einigung zu einem Kammertermin mit einem Richter und zwei Laienrichtern (Vertretern von Arbeitgeber und Arbeitnehmern).
Ihre Kündigung: Wir kämpfen für Ihr Recht
Bei einer Kündigung stehen wir an Ihrer Seite, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung beraten und vertreten wir Sie umfassend im Kündigungsschutzprozess, vom ersten Kündigungsschreiben bis zum Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Wir klären die Umstände Ihrer Kündigung auf und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob die Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses angestrebt oder eine Abfindung verhandelt werden soll. Unsere Priorität ist eine für Sie verträgliche Lösung, die Ihren Rechten und Ansprüchen gerecht wird.
Wenn Sie unser Mandant sind, übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den zuständigen Behörden. So nehmen wir Ihnen in dieser oft belastenden Phase so viel Stress wie möglich ab. Gerne besprechen wir vorab transparent alle voraussichtlichen Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre potenziellen Ansprüche gegen den Arbeitgeber, damit Sie volle Kostentransparenz haben und genau wissen, was auf Sie zukommt.