In einer zunehmend globalisierten Arbeitswelt sind Auslandsentsendungen und grenzüberschreitende Beschäftigungsverhältnisse keine Seltenheit mehr. Ob Ihr Arbeitgeber Sie ins Ausland entsendet oder Sie selbst im Ausland arbeiten möchten, es stellen sich komplexe Fragen des internationalen Arbeitsrechts. Welches Recht gilt? Welche sozialen Sicherungssysteme sind betroffen? Was passiert mit Ihren Ansprüchen aus dem deutschen Arbeitsvertrag? Die Komplexität des internationalen Arbeitsrechts erfordert eine präzise Kenntnis der relevanten Gesetze und Abkommen, um unerwartete Risiken und Nachteile zu vermeiden. Wir als Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf internationales Arbeitsrecht bieten Ihnen umfassende Beratung, um Ihre Rechte und Pflichten in diesen vielschichtigen Konstellationen zu klären.
Herausforderungen und Besonderheiten im internationalen Arbeitsrecht
Die Bestimmung des anwendbaren Rechts ist eine zentrale Herausforderung im internationalen Arbeitsrecht. Hierbei spielen verschiedene Aspekte eine Rolle:
- Rechtswahlklauseln:Grundsätzlich können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Rechtswahlklausel im Arbeitsvertrag vereinbaren. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Wahl nicht dazu führen darf, dass Ihnen als Arbeitnehmer der Schutz zwingender Arbeitnehmerschutzvorschriften des Staates entzogen wird, in dem Sie gewöhnlich arbeiten würden. Dies stellt einen wichtigen Schutzmechanismus dar, der über die Parteivereinbarung hinausgeht.
- Keine Rechtswahl:Wird keine Rechtswahl getroffen, gilt das Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet.
- Abgrenzungsprobleme:Bei wechselnden Arbeitsorten oder Homeoffice aus dem Ausland kann es schwierig sein, den gewöhnlichen Arbeitsort zu bestimmen.
- Entsendung:Bei einer Entsendung ins Ausland gelten oft spezielle Regelungen, die das Arbeitsrecht des Entsendestaates mit dem des Herkunftsstaates verbinden. Auch hier ist die Einhaltung der Arbeitsbedingungen des Gastlandes unerlässlich.
- Sozialversicherungsrecht:Das anwendbare Sozialversicherungsrecht ist unabhängig vom Arbeitsrecht zu bestimmen. Hier greifen bilaterale Abkommen oder EU-Verordnungen (z.B. die VO (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 für die EU, den EWR und die Schweiz), die festlegen, in welchem Sozialversicherungssystem Sie versichert sind. Dies verhindert eine Doppelversicherung oder den Verlust von Leistungsansprüchen.
- Steuerrecht:Das Steuerrecht ist ebenfalls gesondert zu betrachten und kann erhebliche Auswirkungen auf Ihr Nettoeinkommen haben. Doppelbesteuerungsabkommen spielen hier eine wichtige Rolle.
- Gerichtsstand:Auch die Frage, welches Gericht im Falle eines Rechtsstreits zuständig ist, muss geklärt werden. Oftmals kann der Arbeitnehmer im Gerichtsstand seines Wohnsitzes klagen.
- Kündigungsschutz:Die Kündigungsschutzvorschriften können im Ausland stark von denen in Deutschland abweichen.
- Arbeitsbedingungen:Selbst wenn deutsches Recht für den Arbeitsvertrag gilt, müssen die zwingenden Arbeitsschutzvorschriften des Arbeitsortes beachtet werden. Dies betrifft unter anderem Arbeitszeit, Mindestlohn und Urlaub.