arbeitsrecht artz partner anwalt

Internationales Arbeitsrecht: Ihre Rechte und Pflichten bei Auslandsentsendungen und grenzüberschreitender Beschäftigung

In einer zunehmend globalisierten Arbeitswelt sind Auslandsentsendungen und grenzüberschreitende Beschäftigungsverhältnisse keine Seltenheit mehr. Ob Ihr Arbeitgeber Sie ins Ausland entsendet oder Sie selbst im Ausland arbeiten möchten, es stellen sich komplexe Fragen des internationalen Arbeitsrechts. Welches Recht gilt? Welche sozialen Sicherungssysteme sind betroffen? Was passiert mit Ihren Ansprüchen aus dem deutschen Arbeitsvertrag? Die Komplexität des internationalen Arbeitsrechts erfordert eine präzise Kenntnis der relevanten Gesetze und Abkommen, um unerwartete Risiken und Nachteile zu vermeiden. Wir als Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf internationales Arbeitsrecht bieten Ihnen umfassende Beratung, um Ihre Rechte und Pflichten in diesen vielschichtigen Konstellationen zu klären.

Herausforderungen und Besonderheiten im internationalen Arbeitsrecht

Die Bestimmung des anwendbaren Rechts ist eine zentrale Herausforderung im internationalen Arbeitsrecht. Hierbei spielen verschiedene Aspekte eine Rolle:

  • Rechtswahlklauseln:Grundsätzlich können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Rechtswahlklausel im Arbeitsvertrag vereinbaren. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Wahl nicht dazu führen darf, dass Ihnen als Arbeitnehmer der Schutz zwingender Arbeitnehmerschutzvorschriften des Staates entzogen wird, in dem Sie gewöhnlich arbeiten würden. Dies stellt einen wichtigen Schutzmechanismus dar, der über die Parteivereinbarung hinausgeht.
  • Keine Rechtswahl:Wird keine Rechtswahl getroffen, gilt das Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet.
  • Abgrenzungsprobleme:Bei wechselnden Arbeitsorten oder Homeoffice aus dem Ausland kann es schwierig sein, den gewöhnlichen Arbeitsort zu bestimmen.
  • Entsendung:Bei einer Entsendung ins Ausland gelten oft spezielle Regelungen, die das Arbeitsrecht des Entsendestaates mit dem des Herkunftsstaates verbinden. Auch hier ist die Einhaltung der Arbeitsbedingungen des Gastlandes unerlässlich.
  • Sozialversicherungsrecht:Das anwendbare Sozialversicherungsrecht ist unabhängig vom Arbeitsrecht zu bestimmen. Hier greifen bilaterale Abkommen oder EU-Verordnungen (z.B. die VO (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 für die EU, den EWR und die Schweiz), die festlegen, in welchem Sozialversicherungssystem Sie versichert sind. Dies verhindert eine Doppelversicherung oder den Verlust von Leistungsansprüchen.
  • Steuerrecht:Das Steuerrecht ist ebenfalls gesondert zu betrachten und kann erhebliche Auswirkungen auf Ihr Nettoeinkommen haben. Doppelbesteuerungsabkommen spielen hier eine wichtige Rolle.
  • Gerichtsstand:Auch die Frage, welches Gericht im Falle eines Rechtsstreits zuständig ist, muss geklärt werden. Oftmals kann der Arbeitnehmer im Gerichtsstand seines Wohnsitzes klagen.
  • Kündigungsschutz:Die Kündigungsschutzvorschriften können im Ausland stark von denen in Deutschland abweichen.
  • Arbeitsbedingungen:Selbst wenn deutsches Recht für den Arbeitsvertrag gilt, müssen die zwingenden Arbeitsschutzvorschriften des Arbeitsortes beachtet werden. Dies betrifft unter anderem Arbeitszeit, Mindestlohn und Urlaub.

Unsere Expertise im Internationalen Arbeitsrecht

Die Komplexität des internationalen Arbeitsrechts erfordert spezialisiertes Wissen.

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Fragen grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse. Ob es um die Ausgestaltung rechtssicherer Entsendeverträge geht, die Klärung von Sozialversicherungsfragen, die Durchsetzung von Ansprüchen im Ausland oder die Beratung bei Kündigungen mit Auslandsbezug – wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.

Unser Ziel ist es, Ihnen rechtliche Sicherheit zu geben und mögliche Fallstricke im internationalen Arbeitsrecht zu vermeiden.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser tiefgreifendes Verständnis für die internationalen Rechtsvorschriften.

FAQ zum Internationalen Arbeitsrecht

Grundsätzlich kann eine Rechtswahlklausel im Arbeitsvertrag getroffen werden. Wenn keine Rechtswahl getroffen wird, gilt das Recht des Staates, in dem Sie gewöhnlich Ihre Arbeit verrichten. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Rechtswahl Sie nicht der zwingenden Arbeitnehmerschutzvorschriften des gewöhnlichen Arbeitsortes entziehen darf.

Das anwendbare Sozialversicherungsrecht wird unabhängig vom Arbeitsrecht bestimmt. Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz regeln die VO (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009, in welchem Sozialversicherungssystem Sie versichert sind. Mit anderen Ländern gibt es bilaterale Abkommen.

Ihr deutscher Arbeitsvertrag kann bestehen bleiben, muss aber gegebenenfalls durch einen Entsendevertrag ergänzt werden. Es müssen aber die zwingenden Arbeitnehmerschutzvorschriften des Gastlandes beachtet werden.

In vielen Fällen haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Arbeitgeber am Gericht Ihres Wohnsitzes zu verklagen. Die genaue Zuständigkeit hängt von den jeweiligen internationalen Zuständigkeitsregeln ab.

Der Kündigungsschutz variiert stark von Land zu Land. In vielen Staaten gibt es andere Voraussetzungen und Fristen für Kündigungen als in Deutschland.

Bei einer Entsendung bleibt der Arbeitnehmer in der Regel weiterhin bei seinem ursprünglichen Arbeitgeber in seinem Heimatland angestellt, während eine internationale Versetzung oft eine dauerhafte Verlagerung des Arbeitsplatzes und ein neues Arbeitsverhältnis im Gastland bedeutet.

Die steuerliche Behandlung hängt von den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Beschäftigungsland ab. Oft wird nur in einem Land die volle Steuerpflicht ausgelöst.

Nein, selbst wenn deutsches Arbeitsrecht auf den Vertrag anwendbar ist, müssen die zwingenden Arbeitsschutzvorschriften des Arbeitsortes beachtet werden, was auch die Arbeitszeitregelungen einschließt.

Auch beim Homeoffice aus dem Ausland können sich Fragen zum anwendbaren Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sowie zum Steuerrecht stellen. Die genaue Situation hängt vom Einzelfall ab.

Die Komplexität des internationalen Arbeitsrechts kann ohne professionelle Unterstützung zu unerwünschten Folgen führen. Ob Sie als Arbeitnehmer Ihre Rechte im Ausland durchsetzen möchten oder als Arbeitgeber grenzüberschreitende Beschäftigungsverhältnisse gestalten müssen – eine präzise Rechtsberatung ist unerlässlich. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre Situation zu besprechen und die rechtlich besten Lösungen für Ihr internationales Arbeitsverhältnis zu finden.

Fachgebiete
Arbeitsrecht
Brauchen Sie rechtliche Unterstützung?

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Anliegen zu finden.

Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse: Sichern Sie sich rechtlich ab!

Die Komplexität des internationalen Arbeitsrechts kann ohne professionelle Unterstützung zu unerwünschten Folgen führen. Ob Sie als Arbeitnehmer Ihre Rechte im Ausland durchsetzen möchten oder als Arbeitgeber grenzüberschreitende Beschäftigungsverhältnisse gestalten müssen – eine präzise Rechtsberatung ist unerlässlich. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre Situation zu besprechen und die rechtlich besten Lösungen für Ihr internationales Arbeitsverhältnis zu finden.