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Ihr Rechtsbeistand – Wenn es schwierig wird: Unterstützung bei Verhaftung

Untersuchungshaft? Haftbefehl? Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, brauchen Sie dringend Hilfe. Eine Inhaftierung kann nicht nur Ihr persönliches Leben, sondern auch Ihre Familie und Ihre berufliche Situation stark gefährden. Daher ist bei einer Verhaftung die sofortige Inanspruchnahme rechtlichen Beistands von entscheidender Bedeutung.

Wir unterstützen Sie in diesen schwierigen Momenten. Mit Rechtsmitteln wie der Haftbeschwerde oder der Haftprüfung gehen wir gegen Ihre Inhaftierung vor und verteidigen Sie vor dem Haftrichter. Als erfahrene Rechtsanwälte für Strafrecht kennen wir die besten Verteidigungsstrategien. Es ist entscheidend, dass Sie sich nicht zur Tat äußern, Ruhe bewahren und uns umgehend kontaktieren.

So gehen Sie erfolgreich gegen eine Verhaftung vor

Um sich erfolgreich gegen eine Inhaftierung zu wehren, sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten:

  • Verhalten bei der Verhaftung: Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand. Nutzen Sie Ihr uneingeschränktes Aussageverweigerungsrecht.
  • Anwalt kontaktieren: Verständigen Sie umgehend einen Rechtsanwalt. Sie haben das Recht zu telefonieren; rufen Sie einen Strafverteidiger an oder jemanden, der einen Anwalt für Sie beauftragt.

Die Tätigkeit Ihres Anwalts

Ein spezialisierter Anwalt wird nach einer Verhaftung unverzüglich tätig:

  • Als Verteidiger besuchen wir umgehend den Beschuldigten in der Haftanstalt.
  • Wir beantragen Akteneinsicht, um alle gegen Sie vorliegenden Informationen und Beweismittel zu erhalten und eine fundierte Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.
  • Auf Grundlage dieser Aktenlage werden die passenden Rechtsmittel (wie Haftprüfung oder Haftbeschwerde) beantragt und gegebenenfalls Aussagen strategisch vorbereitet.

Haftarten im Strafrecht

Es gibt verschiedene Arten der Haft, die unterschiedliche Voraussetzungen und Zwecke haben:

  • Untersuchungshaft (§ 112 ff. StPO): Diese wird angeordnet, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und ein Haftgrund vorliegt (z.B. Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr). Sie dient der Sicherung des Strafverfahrens.
  • Haftbefehl: Ein Haftbefehl ist die richterliche Anordnung der Verhaftung einer Person. Er muss schriftlich ergehen und die Gründe für die Haft detailliert darlegen.
  • Vollzug von Untersuchungshaft: Die Untersuchungshaft wird in einer Justizvollzugsanstalt vollzogen. Sie ist keine Strafe, sondern eine vorläufige Sicherungsmaßnahme.

Voraussetzungen für einen Haftbefehl

Ein Haftbefehl darf nur unter strengen Voraussetzungen erlassen werden:

  • Dringender Tatverdacht: Es müssen konkrete Tatsachen vorliegen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen hat. Bloße Vermutungen genügen nicht.
  • Haftgrund: Zusätzlich zum dringenden Tatverdacht muss mindestens einer der gesetzlich definierten Haftgründe vorliegen:
    • Fluchtgefahr: Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entzieht.
    • Verdunklungsgefahr: Es besteht die Gefahr, dass der Beschuldigte Beweismittel vernichtet oder Zeugen beeinflusst.
    • Wiederholungsgefahr: Bei bestimmten Straftaten (z.B. Sexual- oder Gewaltdelikte) besteht die Gefahr, dass der Beschuldigte weitere ähnliche Straftaten begehen wird.

Der Haftbefehl muss zudem verhältnismäßig sein, das heißt, die Inhaftierung darf nicht außer Verhältnis zur Schwere der Tat oder zur erwarteten Strafe stehen.

Ihre Anwälte für Strafrecht – Ihr starker Partner bei Verhaftung

Eine Verhaftung ist eine der einschneidendsten Erfahrungen im Leben und erfordert eine umgehende und kompetente Reaktion. Ohne professionellen Rechtsbeistand sind Sie den Justizbehörden schutzlos ausgeliefert.

Als Ihre erfahrenen Rechtsanwälte für Strafrecht in {Stadt} sind wir darauf spezialisiert, Sie in dieser extrem kritischen Phase zu unterstützen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Verhaftung, beantragen die notwendigen Rechtsmittel wie Haftprüfung oder Haftbeschwerde und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Unser oberstes Ziel ist es, Ihre Freiheit so schnell wie möglich wiederherzustellen und Ihre Rechte umfassend zu schützen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement.

Häufige Fragen zur Verhaftung und Untersuchungshaft

Ein Haftbefehl ist eine richterliche Anordnung, eine Person vorläufig festzunehmen und in Untersuchungshaft zu nehmen, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund vorliegen.

Die Untersuchungshaft ist eine freiheitsentziehende Maßnahme während eines Strafverfahrens, die der Sicherung des Verfahrens dient und keine Strafe darstellt. Sie wird bei Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr angeordnet.

Nein, Sie haben das Recht zu schweigen. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben.

Ja, Sie haben das Recht, unverzüglich einen Anwalt zu kontaktieren. Die Beamten müssen Ihnen diese Möglichkeit einräumen.

Beide sind Rechtsmittel gegen einen Haftbefehl. Die Haftprüfung ist ein Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Haft durch das Gericht. Die Haftbeschwerde ist eine Beschwerde gegen den Haftbefehl beim nächsthöheren Gericht.

Fluchtgefahr liegt vor, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen zu erwarten ist, dass sich der Beschuldigte dem Strafverfahren entziehen wird, z.B. durch Absetzen ins Ausland oder Untertauchen.

Ja, eine Entlassung ist möglich, wenn die Voraussetzungen für die Haft entfallen, oder mildere Mittel wie Meldeauflagen oder die Stellung einer Kaution ausreichend sind.

Die Dauer der Untersuchungshaft ist gesetzlich nicht starr begrenzt, muss aber stets verhältnismäßig sein und regelmäßig vom Gericht geprüft werden. Bei längerer U-Haft (über 6 Monate) erfolgt eine gesonderte Haftprüfung durch das Oberlandesgericht.

Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger. Teilen Sie ihm alle relevanten Informationen mit, damit er schnell handeln kann.

Sie haben das Recht zu schweigen, einen Anwalt zu kontaktieren, über die Gründe Ihrer Verhaftung informiert zu werden und Rechtsmittel einzulegen.

Fachgebiete
Strafrecht
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Lassen Sie sich nicht von einer Verhaftung überwältigen. Ihre Freiheit und Ihre Rechte stehen auf dem Spiel. Kontaktieren Sie uns umgehend für professionellen Rechtsbeistand. Wir kämpfen entschlossen für Sie.