Verdacht auf Geldwäsche? Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht. In vielen Fällen werden Personen fälschlicherweise beschuldigt. Erfahren Sie hier, wann Sie sich strafbar machen, welche Strafen drohen und wie Sie bei einem Verdacht am besten vorgehen können.
Verteidigung bei Verdacht auf Geldwäschedelikt
In Deutschland wird der jährliche Umsatz von Geldwäsche auf einen zweistelligen Milliardenbereich geschätzt, was die Bekämpfung dieser Straftat zu einer bedeutenden Herausforderung für unser Rechtssystem macht. Trotz schneller gesetzlicher Anpassungen und Verschärfungen besteht das Risiko, dass Personen fälschlicherweise beschuldigt werden, insbesondere in dynamischen Wirtschaftszweigen.
Da ein Vorwurf der Geldwäsche das Vertrauen Ihrer Kunden gefährdet, kann er für Geschäftsleute schwerwiegende Folgen haben. In unserer Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht erhalten Sie kompetenten und engagierten rechtlichen Beistand.
Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit herausragender Expertise zur Seite, um Sie umfassend zu beraten und zu verteidigen. Wir gewährleisten, dass Ihre Rechte als Beschuldigter während des Ermittlungsverfahrens geschützt werden!
Geldwäsche
Der Straftatbestand der Geldwäsche ist in § 261 StGB (Strafgesetzbuchs) verankert und wird durch das GwG (Geldwäschegesetz) näher definiert. Das GwG orientiert sich an den Richtlinien der Europäischen Union und hat in den letzten Jahren verschiedene Compliance-Anforderungen verschärft.
Geldwäsche bezeichnet den Prozess, illegal erworbenes Geld oder Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuführen oder zu verstecken. Zum Beispiel, indem Erlöse aus kriminellen Aktivitäten in legitime Geschäfte oder Investitionen umgeleitet werden.
Obwohl Geldwäsche ursprünglich mit organisierter Kriminalität verbunden war, werden immer häufiger auch ehrliche Geschäftsleute und Privatpersonen mit solchen Vorwürfen konfrontiert. Schnelle Transaktionen auf dem Finanzmarkt können unbeabsichtigt mit Geldwäsche in Berührung kommen. Banken sind dazu angehalten, verdächtige Transaktionen frühzeitig zu melden und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dies steht häufig im Konflikt mit dem Vertrauensschutz ihrer Kunden und Geheimhaltungsinteressen. Das richtige Verhalten bei verdächtigen Transaktionen ist daher komplex.
Wie Geldwäsche nachgewiesen werden kann
Die Ermittlung und Nachweisführung bei Geldwäschevergehen gestalten sich aufgrund von Verschleierungsmethoden oft als äußerst herausfordernd. Besonders die Rückverfolgung der Geldherkunft stellt Strafverfolgungsbehörden vor komplexe Aufgaben, da bereits die Behinderung oder Gefährdung der Vermögenssicherstellung ein Teil des Geldwäsche-Straftatbestands gemäß § 261 StGB ist.
Die Erfüllung dieses Tatbestands setzt bestimmte Kriterien voraus:
- Der betreffende Gegenstand (z. B. Geld oder Vermögenswerte) muss aus einer der strafbaren Handlungen gemäß § 261 Abs. 1 StGB stammen.
- Der Täter muss die Herkunft des Gegenstandes verbergen, um die Einziehung oder die Ermittlung von dessen Herkunft zu vereiteln, umtauschen, übertragen oder verbergen.
- Der Täter verschafft sich den Gegenstand selbst oder einem Dritten.
- Oder er verwahrt/verwendet den Gegenstand für sich oder einen Dritten.
- Der Täter muss die kriminelle Herkunft der Vermögenswerte kennen.
Neben der absichtlichen Begehung können Personen auch wegen fahrlässiger Handlungen im Zusammenhang mit Geldwäsche belangt werden. Zum Beispiel, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Geld aus kriminellen Aktivitäten stammt, aber nicht eindeutig festgestellt werden kann, welche Handlung genau vom Beschuldigten ausgeführt wurde. Geldwäschevergehen aufgrund von Fahrlässigkeit führen in der Regel zu geringeren Strafen.
Diese Strafen drohen bei Geldwäsche
Wer wegen einfacher Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 1 StGB straffällig wird, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Im Falle einer gewerbsmäßigen Handlung oder der Beteiligung an einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Geldwäsche zusammengeschlossen hat, liegt ein schwerwiegender Fall von Geldwäsche vor. Dies zieht gemäß § 261 Abs. 5 StGB ein erhöhtes Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren nach sich.
Ein reduziertes Strafmaß ist vorgesehen, wenn der Täter während der Geldwäsche-Handlungen fahrlässig nicht erkennt, dass das Geld oder der Gegenstand aus einer Straftat stammt. In einem solchen Fall reicht das drohende Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug.
Eine Person, die die Straftat freiwillig bei der zuständigen Behörde meldet, kann gemäß § 261 Abs. 8 StGB einer Strafverfolgung vollständig entgehen. Aber nur, sofern die Tat zu diesem Zeitpunkt nicht bereits ganz oder teilweise aufgedeckt wurde. Das Gleiche gilt, wenn der Verdächtige die Sicherstellung des betreffenden Gegenstands bewirkt, auf den sich die Straftat bezieht.
Zusätzlich zu den Strafen gemäß § 261 StGB können Geldwäschedelikte weitere Sanktionen nach sich ziehen. Wenn beispielsweise der Geschäftsführer eines Unternehmens Geld aus einer Straftat unter Verwendung seiner Position im Unternehmen verschleiert hat, kann er für eine erhebliche Zeit von seinem Posten ausgeschlossen werden. Das betroffene Unternehmen läuft Gefahr, wichtige Branchenlizenzen zu verlieren, und es drohen hohe Geldstrafen.
Diese Unternehmen tragen das höchste Risiko, in den Verdacht eines Geldwäschedelikts zu geraten
Für Finanzinstitute und Unternehmen im Finanzsektor ist die Prävention von Geldwäsche von entscheidender Bedeutung. Diese Einrichtungen müssen über umfangreiche Schutzmaßnahmen und Überwachungsmechanismen sowie ein effizientes Compliance-Management verfügen. Banken sind verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu untersuchen, regelmäßige Berichte zu erstellen und den zuständigen Behörden Auskunft zu geben.
Auch Rechtsanwälte und Notare haben die Verantwortung sicherzustellen, dass sie nicht aktiv an Geldwäschedelikten beteiligt sind. Es ist unerlässlich, dass Sozietäten, Anwaltskanzleien sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater die Vorgaben des Geldwäschegesetzes genau kennen und die ihnen anvertrauten Fälle gesetzeskonform behandeln. Zudem müssen sie die präventiven Schutzmaßnahmen ihrer Berufsverbände bzw. Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüferkammern einhalten. Ein Verstoß gegen diese Selbstregulierungsvorschriften kann schwerwiegende berufliche Konsequenzen nach sich ziehen.
In diesen Bereichen wird in Deutschland Geldwäsche betrieben
Der Immobilienmarkt in Deutschland ist ein Hotspot für Geldwäscheaktivitäten. Das geänderte Geldwäschegesetz, insbesondere durch die Einführung des Transparenzregisters, zielt darauf ab, Geldwäschedelikte gezielt auf dem Immobilienmarkt zu bekämpfen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bleibt jedoch abzuwarten, da sich viele Investoren nicht im Transparenzregister registrieren lassen.
Neben dem Immobiliensektor sind auch andere Wirtschaftszweige anfällig für Geldwäschepraktiken. Die Automobilindustrie, der Kunsthandel und Glücksspielunternehmen werden vermehrt genutzt, um Geld aus Straftaten zu verbergen oder zu verschleiern.
Deutschland wird aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke als attraktiver Standort für Geldwäschegeschäfte angesehen. Ein strengerer Durchgriff in anfälligen Wirtschaftszweigen könnte dazu führen, dass viele legitime Geschäftsleute und Privatpersonen fälschlicherweise ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten.
Das müssen Sie bei Verdacht auf Geldwäsche tun
Für selbständige Geschäftsinhaber oder Unternehmensleiter ist es von entscheidender Bedeutung, bei Verdacht auf Geldwäschedelikte folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Aktualisierung und Pflege der Finanzunterlagen in regelmäßigen Abständen.
- Vollständige Überprüfung aller Unternehmenstransaktionen.
- Transparente Führung der Finanzkonten des Unternehmens.
- Konsequente Einhaltung von Sorgfaltspflichten und Compliance-Maßnahmen bei der Interaktion mit Kunden und ihren Transaktionen.
- Besondere Aufmerksamkeit sollte insbesondere größeren Transaktionen gelten, die nicht dem üblichen Geschäftsverlauf entsprechen oder aus ungewöhnlichen Quellen stammen und keine klare finanzielle Begründung haben.
Wenn Sie Bedenken bezüglich Transaktionen oder Kundenkontakten haben, ist es ratsam, sich frühzeitig an einen Anwalt zu wenden, der Erfahrung mit Geldwäschedelikten hat. Diese Situation erfordert Fingerspitzengefühl und umsichtiges Handeln.
Vorschnelle Maßnahmen können den Verlust eines wertvollen Kunden bedeuten. Unzureichende Maßnahmen können den Ruf des Unternehmens schädigen und die Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden erregen. Wenn Sie sich über die Rechtslage unsicher sind, ist es ratsam, zuerst rechtlichen Rat einzuholen, bevor Sie sich an die Behörden wenden.