Sie möchten Ihre Ehe schnell und unkompliziert auflösen? Sie und Ihr Partner haben sich bereits auf eine Scheidung geeinigt? Es gibt kein böses Blut zwischen Ihnen und Sie wollen die Scheidung nur noch zügig und unkompliziert hinter sich bringen? Dann handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder auch Scheidung auf gemeinsames Begehren. Kennzeichnend hierfür ist das beidseitige Begehren der Ehepartner, die Ehe aufzulösen. Ein generelles Einvernehmen über die Entscheidung der Ehescheidung ist nicht zwingend notwendig, da wichtige Scheidungsfolgen noch vor der Beantragung der Scheidung geregelt werden müssen. Dennoch bringt die einvernehmliche Scheidung viele Vorteile. Denn sie ist kostengünstiger und weniger zeitintensiv als eine streitige Scheidung oder gar eine Härtefallscheidung. Gerade in Bezug auf Kinder können wichtige Themen wie Sorgerecht und Unterhalt frühzeitig geregelt werden. Außerdem müssen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung in der Regel nur von einem Anwalt vertreten werden.
Vorteile der einvernehmlichen Scheidung im Detail
Eine einvernehmliche Scheidung bietet zahlreiche Vorteile gegenüber einer streitigen Scheidung. Der offensichtlichste ist die erhebliche Reduzierung von Kosten und Zeit. Da sich die Ehepartner bereits über die wesentlichen Scheidungsfolgen einig sind, entfallen langwierige Gerichtsverfahren und aufwendige Beweisaufnahmen. Dies schont nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern auch Ihre Nerven und die der gesamten Familie.
Ein weiterer entscheidender Vorteil liegt in der Minimierung emotionaler Belastungen. Insbesondere wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, ist es von unschätzbarem Wert, wenn die Eltern trotz Trennung kooperativ bleiben können. Eine einvernehmliche Scheidung fördert eine friedliche Konfliktlösung und ermöglicht es den Ehepartnern, auch nach der Scheidung eine funktionierende Elternbeziehung aufrechtzuerhalten. Dies schafft ein stabileres Umfeld für die Kinder.
Darüber hinaus bietet die einvernehmliche Scheidung mehr Gestaltungsfreiheit. Ehepartner können in einer Scheidungsfolgenvereinbarung individuelle Regelungen treffen, die ihren spezifischen Bedürfnissen und Vorstellungen entsprechen, anstatt sich auf die oft starren gesetzlichen Vorgaben verlassen zu müssen. Dies betrifft Aspekte wie die Aufteilung des Vermögens, den Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und den Versorgungsausgleich.
Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung: Schritt für Schritt zum neuen Lebensabschnitt
Der Weg zur einvernehmlichen Scheidung ist in der Regel klar strukturiert und lässt sich effizient gestalten.
Voraussetzungen prüfen: Zunächst muss das Trennungsjahr vollendet sein oder kurz vor dem Ablauf stehen. Ein Ehegatte muss den Scheidungsantrag stellen, während der andere dem Antrag zustimmt.
Scheidungsfolgenvereinbarung (falls erforderlich): Obwohl keine zwingende Voraussetzung, ist die Regelung der Scheidungsfolgen in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung dringend zu empfehlen. Hier werden alle wesentlichen Punkte wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich geregelt. Dies schafft Rechtssicherheit und vermeidet zukünftige Streitigkeiten.
Anwaltsbeauftragung: Für den Scheidungsantrag ist die Vertretung durch mindestens einen Rechtsanwalt vor dem Familiengericht zwingend erforderlich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann ein einziger Anwalt den Scheidungsantrag für den einen Ehegatten stellen, während der andere dem Antrag zustimmt. Dies spart Kosten.
Einreichung des Scheidungsantrags: Der Rechtsanwalt reicht den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.
Gerichtstermin: In der Regel ist nur ein einziger Gerichtstermin notwendig, bei dem die Ehepartner angehört und die Scheidung ausgesprochen wird.
Rechtskraft: Nach Ablauf einer kurzen Frist wird die Scheidung rechtskräftig.