Ein Ehevertrag schafft klare rechtliche Verhältnisse und schützt Vermögen sowohl während der Ehe als auch im Scheidungsfall. Er verhindert langwierige Streitigkeiten und bewahrt Ehepartner vor finanziellen Risiken. Unsere Anwälte für Familienrecht beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten der individuellen Vertragsgestaltung, prüfen bestehende Vereinbarungen und setzen Ihre Rechte durch.
Ein Ehevertrag kann Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich enthalten und bietet insbesondere für Unternehmer und Selbstständige einen wichtigen Schutz vor der Zerschlagung des Betriebs im Scheidungsfall.
Umfassende Beratung zum Ehevertrag: Inhalte und Gestaltungsmöglichkeiten
Ein Ehevertrag ist weit mehr als nur ein Dokument für den Scheidungsfall. Er ist ein Instrument zur proaktiven Gestaltung Ihrer ehelichen Zukunft und zur Schaffung von Transparenz und Sicherheit. Die Inhalte eines Ehevertrages sind vielfältig und können genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Wir beraten Sie eingehend über alle relevanten Aspekte und möglichen Klauseln.
Zu den zentralen Bestandteilen eines Ehevertrages zählen üblicherweise Regelungen zum Güterstand (z.B. Gütertrennung statt Zugewinngemeinschaft), zum nachehelichen Unterhalt, zum Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) und zur Vermögensaufteilung, insbesondere bei vorhandenem oder zukünftigem Immobilienbesitz oder Unternehmensbeteiligungen. Auch Vereinbarungen zum Umgang mit gemeinsamen Schulden oder ererbten Vermögen sind sinnvoll.
Warum ein Ehevertrag sinnvoll ist: Schutz für alle Lebenslagen
Ein Ehevertrag ist nicht nur für vermögende Paare oder Selbstständige relevant. Er bietet auch in vielen anderen Lebenssituationen Schutz und Klarheit.
- Vermeidung langwieriger Streitigkeiten: Klare vertragliche Regelungen können im Falle einer Trennung oder Scheidung zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen über Vermögen, Unterhalt oder Rentenansprüche verhindern.
- Schutz des Familienunternehmens: Für Unternehmer ist ein Ehevertrag oft unerlässlich, um das Unternehmen im Falle einer Scheidung vor dem Zugriff des Ehepartners zu schützen und seine Existenz zu sichern.
- Absicherung im Todesfall: Ein Ehevertrag kann auch Regelungen für den Todesfall enthalten, die über die gesetzliche Erbfolge hinausgehen und beispielsweise die Absicherung von Kindern aus früheren Beziehungen ermöglichen.
Individuelle Gestaltung: Im Gegensatz zu den starren gesetzlichen Regelungen ermöglicht ein Ehevertrag eine maßgeschneiderte Lösung, die den persönlichen und finanziellen Verhältnissen der Ehepartner gerecht wird.