Die Geburt eines Kindes und die Folgen von Geburtsschäden
Die Geburt eines Kindes ist ein einzigartiges und emotionales Erlebnis. Doch wenn während oder kurz nach der Geburt unerwartete Komplikationen auftreten, kann dies das Leben der Familie für immer verändern.
Wenn Ihr Kind durch einen ärztlichen Fehler einen Geburtsschaden erlitten hat, stehen Sie plötzlich vor enormen Herausforderungen — emotional, organisatorisch und finanziell. Als spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht unterstützen wir Sie in dieser schwierigen Zeit.
Wir helfen Ihnen, die Ursachen zu klären und Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Mit juristischer Expertise und viel Einfühlungsvermögen begleiten wir Sie auf dem Weg zu Gerechtigkeit und finanzieller Absicherung.
Häufige Geburtsschäden durch ärztliche Fehler
Geburtsschäden können vielfältige Ursachen haben — von natürlichen Komplikationen bis hin zu medizinischen Fehlern. Häufig entstehen Schäden durch Sauerstoffmangel während der Geburt, was zu bleibenden Beeinträchtigungen wie einer zerebralen Kinderlähmung (Zerebralparese) führen kann.
Ebenfalls häufig sind Nervenlähmungen, insbesondere Plexusparese (Erb-Duchenne-Lähmung), die durch unsachgemäße Traktionen am Kopf bei einer Schulterdystokie entstehen können. In solchen Fällen liegt oft ein Behandlungsfehler vor.
Darüber hinaus können Infektionen, die während der Schwangerschaft oder Geburt übertragen werden, schwerwiegende gesundheitliche Folgen für das Kind haben. Wenn medizinisches Personal bei der Überwachung oder bei notwendigen Interventionen Fehler begeht, können rechtliche Konsequenzen entstehen. Daher ist eine sorgfältige Prüfung der Behandlungsabläufe unerlässlich.
Geburtsschaden durch Behandlungsfehler: Wann liegt er vor?
Ein ärztlicher Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn die medizinische Behandlung von den allgemein anerkannten fachlichen Standards abweicht und dadurch ein Schaden entsteht.
Im Zusammenhang mit Geburtsschäden kommen dafür verschiedene Szenarien in Betracht: mangelhafte Überwachung des Kindes während der Geburt, verspätete Entscheidung für einen Kaiserschnitt oder Fehler bei der Gabe von Medikamenten. Auch der unsachgemäße Einsatz von Geburtszangen oder Vakuumextraktoren kann zu bleibenden Schäden führen.
Darüber hinaus kann auch eine unzureichende Aufklärung der Eltern über Risiken und Behandlungsalternativen einen Behandlungsfehler darstellen. Um diese komplexen Sachverhalte aufzuklären, ist die sorgfältige Analyse medizinischer Unterlagen sowie die Einschaltung unabhängiger Gutachter notwendig. Unser Team ist darauf spezialisiert, in solchen Fällen Klarheit zu schaffen und Behandlungsfehler nachzuweisen.
Schadenersatz & Schmerzensgeld bei Geburtsschäden geltend machen
Liegt ein Geburtsschaden infolge eines Behandlungsfehlers vor, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Der Schadenersatz umfasst sämtliche materiellen Schäden: Hierzu zählen die Behandlungskosten für das Kind, notwendige Pflegekosten, Kosten für behindertengerechte Umbauten im häuslichen Umfeld sowie ein möglicher Verdienstausfall der Eltern.
Zusätzlich besteht Anspruch auf Schmerzensgeld, um immaterielle Schäden zu kompensieren. Dazu zählen insbesondere körperliche und seelische Leiden des Kindes sowie in bestimmten Fällen auch der Eltern. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach dem Ausmaß der Verletzungen, den dauerhaften Folgen und der individuellen Belastung für das Kind und die Familie.
Wir beraten Sie umfassend, um alle Ihre Ansprüche rechtzeitig und vollständig geltend zu machen. Unser Ziel ist es, Ihnen die nötige finanzielle Unterstützung für die bestmögliche Versorgung Ihres Kindes zu sichern.
So setzen Sie Ansprüche bei Geburtsschäden durch
Die Durchsetzung von Ansprüchen bei Geburtsschäden erfordert ein gut strukturiertes Vorgehen. Der erste Schritt besteht in der sorgfältigen Prüfung der medizinischen Unterlagen, um Hinweise auf einen möglichen Behandlungsfehler zu identifizieren.
In vielen Fällen wird zunächst ein außergerichtliches Verfahren angestrebt. Dies kann über die Schlichtungsstelle der Ärztekammer oder den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfolgen. Ziel dabei ist es, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen und ein aufwendiges Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden.
Führt das außergerichtliche Verfahren nicht zum Erfolg, bleibt der Weg über das gerichtliche Verfahren. Hierbei wird der Behandlungsfehler gerichtlich festgestellt und über die Höhe des Schadenersatzes und Schmerzensgeldes entschieden. Wir begleiten und vertreten Sie in jedem dieser Schritte — mit Fachwissen und konsequenter Durchsetzungskraft.