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Befristeter Arbeitsvertrag: Ihre Rechte und Pflichten bei einer Vertragsbefristung

Ein befristeter Arbeitsvertrag – auch Zeitvertrag genannt – unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber umfassend zur rechtssicheren Gestaltung und Prüfung befristeter Arbeitsverträge.

Der befristete Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses. Dabei gelten die Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund zulässig ist, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab.

Doch mehrfach hintereinander abgeschlossene befristete Arbeitsverträge – sogenannte Kettenbefristungen – sind oft unwirksam.

Befristung mit und ohne Sachgrund

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) unterscheidet zwei Arten der Befristung:

  • Befristung ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG):Ein Arbeitsvertrag kann ohne Angabe eines Sachgrundes für maximal zwei Jahre befristet werden. Innerhalb dieser zwei Jahre ist eine maximal dreimalige Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags zulässig. Diese Möglichkeit besteht nicht, wenn bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden hat.
  • Befristung mit Sachgrund (§ 14 Abs. 1 TzBfG):Wenn ein Sachgrund vorliegt, kann ein Arbeitsvertrag beliebig oft und über jede Dauer befristet werden. Das Gesetz nennt eine Reihe von Sachgründen, darunter:
  • Vorübergehender Bedarf:Wenn der Bedarf an Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht (z.B. Saisonarbeit, Projektarbeit).
  • Vertretung:Wenn der Arbeitnehmer einen anderen Arbeitnehmer vertritt (z.B. Elternzeit, Krankheit).
  • Eigenart der Arbeitsleistung:Wenn die Art der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt (z.B. Künstler, Wissenschaftler).
  • Erprobung:Zur Erprobung des Arbeitnehmers, wenn die Probezeit über sechs Monate hinausgeht.
  • Finanzierung aus Haushaltsmitteln:Wenn die Stelle aus Haushaltsmitteln finanziert wird, die für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind.

Kettenbefristung – Wann ist sie unwirksam?

Das Problem der Kettenbefristung entsteht, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer über Jahre hinweg immer wieder mit neuen befristeten Verträgen beschäftigt, obwohl eigentlich ein dauerhafter Bedarf besteht. Solche Kettenbefristungen können nach der Rechtsprechung unwirksam sein, wenn sie den Schutz des Arbeitnehmers vor sachgrundloser Befristung unterlaufen.

Ein Indiz für eine unwirksame Kettenbefristung ist, wenn keine nachvollziehbaren Gründe für die ständige Befristung vorliegen oder die Gesamtzeit der Befristung unangemessen lang ist. In solchen Fällen kann der befristete Arbeitsvertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt werden.

Rechte und Handlungsmöglichkeiten bei unwirksamer Befristung

Wenn Ihr befristeter Arbeitsvertrag unwirksam ist, haben Sie das Recht auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Hierfür müssen Sie eineEntfristungsklage(Feststellungsklage auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis) beim Arbeitsgericht erheben.

Wichtige Frist: Die Klage mussinnerhalb von drei Wochennach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Befristung als wirksam!

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihren befristeten Arbeitsvertrag auf seine Wirksamkeit, beraten Sie zu Ihren Handlungsmöglichkeiten und vertreten Sie bei einer Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht.

Unsere Expertise bei befristeten Arbeitsverträgen

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Arbeitsrecht und verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich befristeter Arbeitsverträge:

Für Arbeitnehmer:Wir prüfen die Wirksamkeit Ihrer Befristung, insbesondere bei Kettenbefristungen, beraten Sie zu Ihren Rechten und vertreten Sie bei einer Entfristungsklage, um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis durchzusetzen.

Für Arbeitgeber:Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von befristeten Arbeitsverträgen, um Risiken zu minimieren und spätere Klagen zu vermeiden. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen für Befristungen mit und ohne Sachgrund.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum befristeten Arbeitsvertrag

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf einer vereinbarten Zeit oder dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Wie lange darf ein Arbeitsvertrag ohne Sachgrund befristet werden?

Wenn bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden hat, ist eine sachgrundlose Befristung nicht mehr möglich.

Eine Kettenbefristung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum immer wieder mit neuen befristeten Verträgen beschäftigt wird. Dies kann unwirksam sein.

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist unwirksam, wenn er nicht schriftlich geschlossen wurde, der Sachgrund fehlt oder die gesetzlichen Höchstfristen und Verlängerungsmöglichkeiten überschritten wurden.

Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht und erwägen Sie, innerhalb von drei Wochen nach Vertragsende eine Entfristungsklage einzureichen.

Eine Entfristungsklage ist eine Klage beim Arbeitsgericht, mit der der Arbeitnehmer feststellen lassen möchte, dass sein Arbeitsverhältnis unbefristet ist.

Ja, in bestimmten Branchen (z.B. Wissenschaft, Sport) oder durch Tarifverträge können abweichende Regelungen gelten.

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur gekündigt werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder ein wichtiger Grund vorliegt. Ansonsten endet er mit Fristablauf.

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag bietet mehr Sicherheit, besseren Kündigungsschutz und oft bessere Kreditkonditionen.

Fachgebiete
Arbeitsrecht
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