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Arbeitszeiterfassung für Arbeitnehmer: So sichern Sie Ihre Rechte und Arbeitszeit ab

Beantworten Sie E-Mails nach Feierabend oder fallen im Außendienst auf der Heimfahrt noch Aufgaben an? Oft werden diese zusätzlichen Arbeitsstunden nicht erfasst. Doch Ihre Arbeitszeit ist auch Ihr Arbeitsschutz. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat, basierend auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), eine konkrete Arbeitszeiterfassung zur Arbeitgeberpflicht erklärt. Diese Entscheidung stärkt Ihre Rechte als Arbeitnehmer, da nun unbezahlte Überstunden und Ruhepausen transparent festgehalten werden müssen. Um sicherzustellen, dass Ihre Rechte im Arbeitsalltag gewahrt bleiben, beraten wir Sie als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht umfassend zu dieser neuen Rechtsprechung.

Zeiterfassung als Arbeitnehmer: Worauf Sie achten müssen

Damit Ihre Rechte als Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt werden, ist es entscheidend, folgende Aspekte der Arbeitszeiterfassung zu kennen:

  • Grundlage der Pflicht:Die Zeiterfassungspflicht des Arbeitgebers basiert auf seiner allgemeinen Arbeitsschutzpflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), nicht primär auf dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
  • Umfassende Erfassung:Die gesamte Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers muss erfasst werden. Das bedeutet den tatsächlichen Beginn und das Ende der Arbeitszeit, einschließlich Überstunden und Pausen. Pauschale Eintragungen sind unzulässig.
  • Leitende Angestellte:Es ist noch unklar, ob die Zeiterfassungspflicht auch für leitende Angestellte gilt.
  • System des Arbeitgebers:Ihr Arbeitgeber muss ein objektives und zuverlässiges System zur Zeiterfassung bereitstellen. Die Form kann digital, analog oder hybrid sein, und der Arbeitgeber hat einen weiten Gestaltungsspielraum. Ein Betriebsrat hat bei der Gestaltung des Systems ein Mitbestimmungsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
  • Eigenverantwortliche Zeiterfassung:Auch wenn der Arbeitgeber Ihnen die Zeiterfassung übertragen kann, müssen Sie als Arbeitnehmer Ihre geleisteten Stunden erfassen. Der Arbeitgeber bleibt jedoch zur stichprobenartigen Kontrolle verpflichtet.
  • Flexible Arbeitszeitmodelle:Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice bleiben grundsätzlich möglich. Der Arbeitgeber muss jedoch seine Kontrollpflicht erfüllen und stichprobenartig überprüfen, ob die tatsächlich geleisteten Stunden erfasst sind. Dabei muss er auch Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten beachten.
  • Datenschutz:Bei der Erfassung Ihrer Arbeitszeitdaten müssen die geltenden Datenschutzbestimmungen, wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), beachtet werden.
  • Vorgehen bei Verstößen:Sollte Ihr Arbeitgeber gegen die Bestimmungen verstoßen (z.B. indem er geleistete Überstunden nicht erfasst), können Sie dies der zuständigen Landesbehörde (in der Regel die Landesämter für Arbeitsschutz) melden. Sammeln Sie zusätzlich eigene Aufzeichnungen Ihrer Arbeitszeiten als Beweismittel.
  • Konsequenzen bei eigener Nichteinhaltung:Wenn Ihnen die Zeiterfassung übertragen wurde und Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, drohen Ihnen Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Wir sind für Sie da: Ihre Unterstützung bei Fragen zur Arbeitszeiterfassung

Die neue Rechtsprechung des BAG zur Arbeitszeiterfassung wirft für Arbeitnehmer viele Fragen auf: Welche Stunden werden erfasst? Welche Pflichten und Rechte habe ich? Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung beraten wir Sie umfassend, worauf Sie bei der Zeiterfassung achten müssen. Dies umfasst Fragen zu Überstunden, Vertrauensarbeitszeit, dem Schutz Ihrer Daten und den Beteiligungsrechten des Betriebsrats. Wir klären Sie auch über spezifische Besonderheiten in Ihrem Unternehmen auf.

Es ist wichtig, dass Sie bei Verstößen durch den Arbeitgeber eigene Aufzeichnungen führen. Wir vertreten Sie bei Abmahnungen und Kündigungen. Unser Ziel ist eine außergerichtliche Lösung, aber falls nötig setzen wir Ihre Rechte auch gerichtlich durch. Wenn Sie unser Mandant sind, übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den Behörden, um Ihnen unnötigen Stress zu ersparen. Gerne besprechen wir vorab alle Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre potenziellen Ansprüche gegen den Arbeitgeber, damit Sie volle Kostentransparenz haben.

Wir sind für Sie da: Ihre Unterstützung bei Fragen zur Arbeitszeiterfassung

Die neue Rechtsprechung des BAG zur Arbeitszeiterfassung wirft für Arbeitnehmer viele Fragen auf: Welche Stunden werden erfasst? Welche Pflichten und Rechte habe ich? Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung beraten wir Sie umfassend, worauf Sie bei der Zeiterfassung achten müssen. Dies umfasst Fragen zu Überstunden, Vertrauensarbeitszeit, dem Schutz Ihrer Daten und den Beteiligungsrechten des Betriebsrats. Wir klären Sie auch über spezifische Besonderheiten in Ihrem Unternehmen auf.

Es ist wichtig, dass Sie bei Verstößen durch den Arbeitgeber eigene Aufzeichnungen führen. Wir vertreten Sie bei Abmahnungen und Kündigungen. Unser Ziel ist eine außergerichtliche Lösung, aber falls nötig setzen wir Ihre Rechte auch gerichtlich durch. Wenn Sie unser Mandant sind, übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den Behörden, um Ihnen unnötigen Stress zu ersparen. Gerne besprechen wir vorab alle Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre potenziellen Ansprüche gegen den Arbeitgeber, damit Sie volle Kostentransparenz haben.

Häufige Fragen (FAQ) zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitnehmer

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeit verpflichtet. Er kann diese Pflicht jedoch im Rahmen seines Weisungsrechts an Sie als Angestellten übertragen, sodass es Ihre arbeitsvertragliche Pflicht wird, Ihre geleisteten Stunden zu erfassen. Der Arbeitgeber behält dabei eine Kontrollpflicht.

Ja, Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice sind weiterhin möglich. Der Arbeitgeber muss jedoch seine Kontrollpflicht wahrnehmen und stichprobenartig überprüfen, ob die tatsächlich geleisteten Stunden auch eingetragen sind. Er hat einen großen Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der Zeiterfassung.

Wurde Ihnen als Arbeitnehmer die Zeiterfassung übertragen und kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann der Arbeitgeber dies abmahnen. Unter Umständen kann sogar eine Kündigung in Betracht kommen.

Nach der Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die Zeiterfassung bereits verpflichtend. Die Rechtsprechung hat den Arbeitsschutz lediglich weiter konkretisiert. Jede weitere Arbeit ohne Arbeitszeiterfassung verstößt nach Auffassung der Rechtsprechung ab sofort gegen den Arbeitsschutz.

Die Form der Arbeitszeiterfassung ist nicht explizit vorgeschrieben. Der Arbeitgeber hat hierbei einen großen Gestaltungsspielraum; die Erfassung kann sowohl digital, analog als auch hybrid erfolgen. Ein eventuell bestehender Betriebsrat hat bei der Wahl der Form der Arbeitszeiterfassung ein Mitbestimmungsrecht.

Die gesamte tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Mitarbeiter muss erfasst werden. Dies umfasst den Beginn und das Ende der Tätigkeit, geleistete Überstunden sowie Arbeitspausen. Die Arbeitszeit im Außendienst oder von leitenden Mitarbeitern muss im Einzelfall besonders geklärt werden.

Kommen Arbeitgeber ihrer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nicht nach, kann ein Bußgeld von bis zu 30.000 EUR verhängt werden, welches auch mehrfach ausgestellt werden kann. Dieses Bußgeld wird vom zuständigen Landesamt für Arbeitsschutz verhängt.

Der Arbeitgeber selbst muss seine eigene Arbeitszeit nicht erfassen. Ob dies auch für leitende Angestellte, wie beispielsweise angestellte Geschäftsführer, gilt, ist durch die Rechtsprechung noch ungeklärt.

Die Einhaltung der Arbeitszeit obliegt dem Arbeitgeber. Auch wenn er die Arbeitszeiterfassung an Sie als Mitarbeiter delegiert hat, ist er weiterhin verpflichtet, diese zu kontrollieren.

Verstöße gegen die Arbeitszeitregelungen oder die Erfassung der geleisteten Stunden können Sie beim zuständigen Landesamt für Arbeitsschutz melden.

Fachgebiete
Arbeitsrecht
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Die neue Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung stärkt Ihre Rechte als Arbeitnehmer, bringt aber auch neue Pflichten mit sich. Lassen Sie nicht zu, dass Ihre geleistete Arbeitszeit unberücksichtigt bleibt. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine professionelle Beratung und erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte schützen und alle Anforderungen der Zeiterfassung erfüllen können. Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner im Arbeitsrecht zur Seite.