Beantworten Sie E-Mails nach Feierabend oder fallen im Außendienst auf der Heimfahrt noch Aufgaben an? Oft werden diese zusätzlichen Arbeitsstunden nicht erfasst. Doch Ihre Arbeitszeit ist auch Ihr Arbeitsschutz. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat, basierend auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), eine konkrete Arbeitszeiterfassung zur Arbeitgeberpflicht erklärt. Diese Entscheidung stärkt Ihre Rechte als Arbeitnehmer, da nun unbezahlte Überstunden und Ruhepausen transparent festgehalten werden müssen. Um sicherzustellen, dass Ihre Rechte im Arbeitsalltag gewahrt bleiben, beraten wir Sie als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht umfassend zu dieser neuen Rechtsprechung.
Zeiterfassung als Arbeitnehmer: Worauf Sie achten müssen
Damit Ihre Rechte als Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt werden, ist es entscheidend, folgende Aspekte der Arbeitszeiterfassung zu kennen:
- Grundlage der Pflicht:Die Zeiterfassungspflicht des Arbeitgebers basiert auf seiner allgemeinen Arbeitsschutzpflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), nicht primär auf dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
- Umfassende Erfassung:Die gesamte Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers muss erfasst werden. Das bedeutet den tatsächlichen Beginn und das Ende der Arbeitszeit, einschließlich Überstunden und Pausen. Pauschale Eintragungen sind unzulässig.
- Leitende Angestellte:Es ist noch unklar, ob die Zeiterfassungspflicht auch für leitende Angestellte gilt.
- System des Arbeitgebers:Ihr Arbeitgeber muss ein objektives und zuverlässiges System zur Zeiterfassung bereitstellen. Die Form kann digital, analog oder hybrid sein, und der Arbeitgeber hat einen weiten Gestaltungsspielraum. Ein Betriebsrat hat bei der Gestaltung des Systems ein Mitbestimmungsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
- Eigenverantwortliche Zeiterfassung:Auch wenn der Arbeitgeber Ihnen die Zeiterfassung übertragen kann, müssen Sie als Arbeitnehmer Ihre geleisteten Stunden erfassen. Der Arbeitgeber bleibt jedoch zur stichprobenartigen Kontrolle verpflichtet.
- Flexible Arbeitszeitmodelle:Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice bleiben grundsätzlich möglich. Der Arbeitgeber muss jedoch seine Kontrollpflicht erfüllen und stichprobenartig überprüfen, ob die tatsächlich geleisteten Stunden erfasst sind. Dabei muss er auch Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten beachten.
- Datenschutz:Bei der Erfassung Ihrer Arbeitszeitdaten müssen die geltenden Datenschutzbestimmungen, wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), beachtet werden.
- Vorgehen bei Verstößen:Sollte Ihr Arbeitgeber gegen die Bestimmungen verstoßen (z.B. indem er geleistete Überstunden nicht erfasst), können Sie dies der zuständigen Landesbehörde (in der Regel die Landesämter für Arbeitsschutz) melden. Sammeln Sie zusätzlich eigene Aufzeichnungen Ihrer Arbeitszeiten als Beweismittel.
- Konsequenzen bei eigener Nichteinhaltung:Wenn Ihnen die Zeiterfassung übertragen wurde und Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, drohen Ihnen Abmahnung oder sogar eine Kündigung.
Wir sind für Sie da: Ihre Unterstützung bei Fragen zur Arbeitszeiterfassung
Die neue Rechtsprechung des BAG zur Arbeitszeiterfassung wirft für Arbeitnehmer viele Fragen auf: Welche Stunden werden erfasst? Welche Pflichten und Rechte habe ich? Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung beraten wir Sie umfassend, worauf Sie bei der Zeiterfassung achten müssen. Dies umfasst Fragen zu Überstunden, Vertrauensarbeitszeit, dem Schutz Ihrer Daten und den Beteiligungsrechten des Betriebsrats. Wir klären Sie auch über spezifische Besonderheiten in Ihrem Unternehmen auf.
Es ist wichtig, dass Sie bei Verstößen durch den Arbeitgeber eigene Aufzeichnungen führen. Wir vertreten Sie bei Abmahnungen und Kündigungen. Unser Ziel ist eine außergerichtliche Lösung, aber falls nötig setzen wir Ihre Rechte auch gerichtlich durch. Wenn Sie unser Mandant sind, übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den Behörden, um Ihnen unnötigen Stress zu ersparen. Gerne besprechen wir vorab alle Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre potenziellen Ansprüche gegen den Arbeitgeber, damit Sie volle Kostentransparenz haben.