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Abfindungsrechner

Abfindungsrechner online – ermitteln Sie Ihre mögliche Abfindungshöhe

Der Verlust Ihres Jobs bringt nicht nur emotionale und finanzielle Belastungen mit sich, sondern erfordert auch, sich mit den rechtlichen Aspekten einer Kündigung auseinanderzusetzen. In diesem Zusammenhang kann eine Abfindung eine wertvolle finanzielle Unterstützung bieten.

Mit meinem Abfindungsrechner können Sie eine erste Einschätzung zur Höhe Ihrer potenziellen Abfindung erhalten.

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Abfindungsrechner

Erhalten Sie hier eine unverbindliche Einschätzung. Diese ersetzt nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte für eine verbindliche Abschätzung.

10 Jahre
Brutto-Monatsgehalt: 2000

Unsere Expertise für Ihre Abfindung

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in der Verhandlung und Durchsetzung von Abfindungsansprüchen. Wir beraten Sie in jeder Phase des Prozesses:

  • Prüfung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen: Wir analysieren die Ihnen vorgelegten Dokumente und identifizieren potenzielle Fallstricke.
  • Strategische Verhandlungsführung: Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Verhandlungsstrategie, um die bestmögliche Abfindung für Sie zu erzielen.
  • Vertretung vor Gericht: Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Sie engagiert vor Gericht.
  • Beratung zu steuerlichen Aspekten: Wir arbeiten bei Bedarf mit Steuerberatern zusammen, um eine steueroptimale Lösung für Ihre Abfindung zu gewährleisten.

Lassen Sie sich nicht unter Wert verkaufen. Wir kämpfen für Ihre Rechte und sichern Ihnen eine faire Entschädigung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Online Scheidung

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Es besteht in der Regel kein gesetzlicher Anspruch darauf.

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in wenigen Ausnahmen, z.B. bei betriebsbedingter Kündigung nach § 1a KSchG. In den meisten Fällen ist die Abfindung das Ergebnis einer Verhandlung, eines Aufhebungsvertrags oder eines gerichtlichen Vergleichs.

Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Eine Faustformel ist oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, aber dies ist nur ein Richtwert.

Ja, Abfindungen sind steuerpflichtig. Es kommt jedoch die sogenannte Fünftelregelung zur Anwendung, die die Steuerlast mindert.

Das hängt von den individuellen Umständen ab. Eine Abfindung bietet oft Planungssicherheit und vermeidet einen langwierigen Rechtsstreit. Eine Kündigungsschutzklage kann aber zu einer Wiedereinstellung oder einer höheren Abfindung führen. Eine anwaltliche Beratung ist hier unerlässlich.

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Ein Abwicklungsvertrag regelt die Details der Beendigung nachdem eine Kündigung bereits ausgesprochen wurde.

Ja, eine Abfindung kann unter bestimmten Umständen zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen oder auf dieses angerechnet werden, insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beendet wurde.

Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Vergünstigung. Die Abfindung wird so behandelt, als wäre sie über fünf Jahre verteilt gezahlt worden, was die Progression des Steuertarifs mindert.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, spätestens jedoch zu einem im Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt.

Ein Anwalt prüft Ihre Rechte, verhandelt die Abfindungshöhe, formuliert die notwendigen Verträge und vertritt Sie gegebenenfalls vor Gericht, um Ihre Interessen optimal zu wahren.

Fachgebiete
Arbeitsrecht
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