Ärger im Straßenverkehr?

Jetzt kompetente Hilfe sichern!

Ob Verkehrsunfall, Bußgeldbescheid, Vorwurf der Trunkenheitsfahrt oder ein Blitzerfoto im Briefkasten: Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vertritt Sie Artz & Partner in München, Landshut und Berlin schnell und konsequent. Wir sichern Ihre Ansprüche als Unfallopfer, prüfen Bußgeldbescheide auf Fehler und verteidigen Sie bei drohendem Fahrverbot oder Führerscheinentzug.
Mit Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder.
Langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt Verkehrsrecht München – von der Unfallregulierung bis zum Verkehrsstrafrecht.
Vertretung bei Verkehrsunfall, Bußgeld, Alkohol am Steuer, Führerscheinentzug und Verkehrsstraftaten.
Schnelle Akteneinsicht und konsequente Fristenwahrung – auch bei der zweiwöchigen Einspruchsfrist.
Persönliche und individuelle Beratung für jeden Mandanten, bundesweite Vertretung möglich.

Warum anwaltliche Unterstützung im Verkehrsrecht sinnvoll ist

Nach einem Unfall, einem Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder dem Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt zählt jeder Tag. Versicherungen und Behörden verfolgen eigene Interessen, die selten mit Ihren übereinstimmen. Als Anwalt für Verkehrsrecht prüfen wir Messmethoden, Akten und Bescheide, wahren Fristen und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch. So vermeiden Sie vorschnelle Zugeständnisse und sichern sich die bestmögliche Ausgangsposition.

So läuft es ab – in 3 Schritten zu Ihrer individuellen Beratung

Anfrage stellen
Kontaktieren Sie uns einfach über das Formular oder telefonisch. Ihre Anfrage bleibt selbstverständlich unverbindlich.
Ersteinschätzung erhalten
Unsere spezialisierten Rechtsanwält:innen prüfen Ihre Situation und geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung.
Individuelle Strategie besprechen
Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Vorgehensweise, um Ihre Rechte optimal durchzusetzen.

In welchen Bereichen unterstützen wir Sie konkret?

Unser Team von Artz & Partner berät und vertritt Sie unter anderem bei folgenden Themen:

Verkehrsunfall

Schadensregulierung und Ansprüche nach Unfällen

Alkohol am Steuer

Verteidigung bei Trunkenheitsfahrt

Blitzer

Einspruch bei Geschwindigkeitsverstößen

Bußgeldbescheid

Prüfung und Einspruch gegen Bußgelder

Fahrerlaubnisentzug

Führerschein zurück und MPU-Vorbereitung

Fahrverbot

Abwehr und Härtefallregelungen

Punkte in Flensburg

Übersicht und Punkteabbau

Verkehrsstrafrecht

Verteidigung bei Unfallflucht und Nötigung

Kfz-Vertragsrecht

Streit bei Autokauf und Leasing

Unsere Unterstützung im Verkehrsrecht

Unsere spezialisierten Rechtsanwält:innen begleiten Sie in allen Phasen:
Erste Einschätzung Ihres Falls Prüfung von Bescheiden, Akten und Messprotokollen Korrespondenz mit Versicherungen und Behörden Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld Verteidigung bei Bußgeld- und Strafverfahren Begleitung bis zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

FAQ — Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

In einem Beratungsgespräch klären wir Ihren konkreten Fall und die Erfolgsaussichten. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese in der Regel die Kosten der anwaltlichen Vertretung.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig, ein späterer Einspruch ist dann nicht mehr möglich.
Ja. Blitzerfotos und Messprotokolle lassen sich häufig auf Fehler bei der Messmethode oder der Kalibrierung prüfen. Ergibt sich ein Zweifel an der Richtigkeit der Messung, kann der Bußgeldbescheid angefochten werden.
Bei Alkohol am Steuer drohen je nach Promillewert Bußgeld, Fahrverbot, Punkte oder Führerscheinentzug bis hin zu einem Strafverfahren. Bereits ab 0,5 Promille können empfindliche Sanktionen greifen, ab 1,1 Promille liegt regelmäßig eine Straftat vor.
Nach Ablauf der Sperrfrist ist häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich, insbesondere bei Alkohol- oder Drogenfahrten sowie ab acht Punkten im Fahreignungsregister. Wir bereiten Sie auf das Verfahren vor und begleiten die Neuerteilung.
Sichern Sie die Unfallstelle, versorgen Sie Verletzte und verständigen Sie bei Personenschäden die Polizei. Machen Sie keine Schuldeingeständnisse vor Ort, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und kontaktieren Sie vor der Kommunikation mit Versicherungen einen Anwalt.
Ja, Artz & Partner vertritt Mandanten mit Kanzleisitzen in München, Landshut und Berlin bundesweit im Verkehrsrecht.

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Ob Unfall, Bußgeldbescheid, Alkohol am Steuer oder Blitzerfoto: Je früher Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten, desto besser lassen sich Fristen wahren und Ansprüche sichern. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Artz & Partner auf und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
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