Untreue in der GmbH? Die Veruntreuung von Geldern in der GmbH geschieht schneller, als Sie denken. Informieren Sie sich hier über Ihre Möglichkeiten und die drohenden Konsequenzen. Veruntreuung von Geldern? Hier erfahren Sie, welche Konsequenzen Ihren Gesellschaftern und Ihrem Unternehmen drohen. Jetzt informieren.
Haftung und Strafbarkeit bei Veruntreuung von Gesellschaftern und Geschäftsführern
Die Veruntreuung von Geldern innerhalb einer GmbH kann schneller passieren, als man denkt. Geschäftsführer stehen oft vor Strafgerichten und müssen um ihre Existenz bangen, obwohl sie sich keiner Schuld bewusst sind. Ob Verträge mit der eigenen Gesellschaft geschlossen, heimlich Darlehen aufgenommen oder unangemessen hohe Gehälter an Familienmitglieder ausgezahlt wurden – all diese Handlungen können schwerwiegende Konsequenzen im Gesellschaftsrecht und Strafrecht nach sich ziehen. Wir geben Ihnen einen Überblick über das Wesentliche zur Untreue durch Gesellschafter und Geschäftsführer.
Untreue in der GmbH
Untreue ist ein Vermögensdelikt, das in § 266 StGB geregelt ist. Es beschreibt den Missbrauch einer Vermögensbetreuungspflicht, wodurch dem Vermögen des Betreuten ein Nachteil entsteht. Im Kontext einer GmbH bedeutet dies, dass Gesellschafter oder Geschäftsführer, die eine Vertrauensstellung innehaben und über das Vermögen der Gesellschaft verfügen dürfen, diese Befugnis missbrauchen und der GmbH dadurch einen Schaden zufügen.
Beispiele für Untreue in der GmbH können sein:
- Überhöhte Gehaltszahlungen: Auszahlung von unangemessen hohen Gehältern an sich selbst, Familienmitglieder oder Dritte, ohne dass eine entsprechende Leistung erbracht wird.
- Private Nutzung von Firmeneigentum: Die private Nutzung von Firmenwagen, Immobilien oder anderen Vermögenswerten der GmbH ohne entsprechende Gegenleistung oder Genehmigung.
- Abschluss nachteiliger Verträge: Das Eingehen von Verträgen mit Dritten oder eigenen Unternehmen, die für die GmbH offensichtlich nachteilig sind, um sich oder andere zu bereichern.
- Nichtgenehmigte Darlehen: Die Vergabe von Darlehen an sich selbst oder Dritte aus dem GmbH-Vermögen ohne entsprechende Beschlüsse oder Sicherheiten.
Haftung und Strafbarkeit bei Untreue
Die Untreue ist ein Offizialdelikt, was bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft bei Kenntnis des Sachverhalts von Amts wegen ermitteln muss, ohne dass eine Strafanzeige erforderlich ist. Die Strafen für Untreue können erheblich sein:
- Geldstrafe: Bei geringfügigem Schaden oder minder schweren Fällen kann eine Geldstrafe verhängt werden.
- Freiheitsstrafe: Der Grundtatbestand der Untreue sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.
- Besonders schwere Fälle: In besonders schweren Fällen, insbesondere wenn ein großer Vermögensschaden verursacht wird, kann die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre betragen.
- Zivilrechtliche Haftung: Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können Täter auch zivilrechtlich auf Schadensersatz belangt werden. Das bedeutet, dass sie persönlich für den der GmbH entstandenen Schaden haften. Dies kann zur privaten Insolvenz führen.
Es ist wichtig zu beachten, dass auch der Versuch der Untreue strafbar ist.
Ablauf eines Strafverfahrens wegen Untreue
Ein Strafverfahren wegen Untreue beginnt in der Regel mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft, oft ausgelöst durch Hinweise von internen Whistleblowern, Betriebsprüfungen oder Insolvenzverwaltern. Im Ermittlungsverfahren werden Beweismittel gesammelt, Zeugen befragt und gegebenenfalls Durchsuchungen durchgeführt. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen und einen Anwalt zu konsultieren. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Kommt es zur Anklage, folgt die Hauptverhandlung vor Gericht, in der die Beweise gewürdigt und ein Urteil gesprochen wird. Eine frühzeitige und kompetente anwaltliche Vertretung ist in jeder Phase des Verfahrens entscheidend.