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Untreue in der GmbH: Prävention & Rechtsbeistand

Untreue in der GmbH? Die Veruntreuung von Geldern in der GmbH geschieht schneller, als Sie denken. Informieren Sie sich hier über Ihre Möglichkeiten und die drohenden Konsequenzen. Veruntreuung von Geldern? Hier erfahren Sie, welche Konsequenzen Ihren Gesellschaftern und Ihrem Unternehmen drohen. Jetzt informieren.

Haftung und Strafbarkeit bei Veruntreuung von Gesellschaftern und Geschäftsführern

Die Veruntreuung von Geldern innerhalb einer GmbH kann schneller passieren, als man denkt. Geschäftsführer stehen oft vor Strafgerichten und müssen um ihre Existenz bangen, obwohl sie sich keiner Schuld bewusst sind. Ob Verträge mit der eigenen Gesellschaft geschlossen, heimlich Darlehen aufgenommen oder unangemessen hohe Gehälter an Familienmitglieder ausgezahlt wurden – all diese Handlungen können schwerwiegende Konsequenzen im Gesellschaftsrecht und Strafrecht nach sich ziehen. Wir geben Ihnen einen Überblick über das Wesentliche zur Untreue durch Gesellschafter und Geschäftsführer.

Untreue in der GmbH

Untreue ist ein Vermögensdelikt, das in § 266 StGB geregelt ist. Es beschreibt den Missbrauch einer Vermögensbetreuungspflicht, wodurch dem Vermögen des Betreuten ein Nachteil entsteht. Im Kontext einer GmbH bedeutet dies, dass Gesellschafter oder Geschäftsführer, die eine Vertrauensstellung innehaben und über das Vermögen der Gesellschaft verfügen dürfen, diese Befugnis missbrauchen und der GmbH dadurch einen Schaden zufügen.

Beispiele für Untreue in der GmbH können sein:

  • Überhöhte Gehaltszahlungen: Auszahlung von unangemessen hohen Gehältern an sich selbst, Familienmitglieder oder Dritte, ohne dass eine entsprechende Leistung erbracht wird.
  • Private Nutzung von Firmeneigentum: Die private Nutzung von Firmenwagen, Immobilien oder anderen Vermögenswerten der GmbH ohne entsprechende Gegenleistung oder Genehmigung.
  • Abschluss nachteiliger Verträge: Das Eingehen von Verträgen mit Dritten oder eigenen Unternehmen, die für die GmbH offensichtlich nachteilig sind, um sich oder andere zu bereichern.
  • Nichtgenehmigte Darlehen: Die Vergabe von Darlehen an sich selbst oder Dritte aus dem GmbH-Vermögen ohne entsprechende Beschlüsse oder Sicherheiten.

Haftung und Strafbarkeit bei Untreue

Die Untreue ist ein Offizialdelikt, was bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft bei Kenntnis des Sachverhalts von Amts wegen ermitteln muss, ohne dass eine Strafanzeige erforderlich ist. Die Strafen für Untreue können erheblich sein:

  • Geldstrafe: Bei geringfügigem Schaden oder minder schweren Fällen kann eine Geldstrafe verhängt werden.
  • Freiheitsstrafe: Der Grundtatbestand der Untreue sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.
  • Besonders schwere Fälle: In besonders schweren Fällen, insbesondere wenn ein großer Vermögensschaden verursacht wird, kann die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre betragen.
  • Zivilrechtliche Haftung: Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können Täter auch zivilrechtlich auf Schadensersatz belangt werden. Das bedeutet, dass sie persönlich für den der GmbH entstandenen Schaden haften. Dies kann zur privaten Insolvenz führen.

Es ist wichtig zu beachten, dass auch der Versuch der Untreue strafbar ist.

Ablauf eines Strafverfahrens wegen Untreue

Ein Strafverfahren wegen Untreue beginnt in der Regel mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft, oft ausgelöst durch Hinweise von internen Whistleblowern, Betriebsprüfungen oder Insolvenzverwaltern. Im Ermittlungsverfahren werden Beweismittel gesammelt, Zeugen befragt und gegebenenfalls Durchsuchungen durchgeführt. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen und einen Anwalt zu konsultieren. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Kommt es zur Anklage, folgt die Hauptverhandlung vor Gericht, in der die Beweise gewürdigt und ein Urteil gesprochen wird. Eine frühzeitige und kompetente anwaltliche Vertretung ist in jeder Phase des Verfahrens entscheidend.

Ihre Verteidigung bei Untreuevorwürfen durch unsere Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht

Unsere Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht bietet Ihnen umfassende und kompetente Rechtsberatung und Verteidigung bei Untreuevorwürfen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit komplexen Wirtschaftsstrafsachen und vertreten Geschäftsführer und Gesellschafter in allen Phasen des Verfahrens.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Erstberatung und Risikobewertung: Wir analysieren Ihren Fall und bewerten die rechtliche Situation sowie die drohenden Konsequenzen.
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren: Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Staatsanwaltschaft und setzen uns für eine Einstellung des Verfahrens ein.
  • Vertretung im gerichtlichen Verfahren: Sollte es zu einer Anklage kommen, verteidigen wir Sie vor Gericht, um einen Freispruch oder eine milde Strafe zu erwirken.
  • Schadensbegrenzung und Verhandlung: Wir arbeiten daran, den entstandenen Schaden zu minimieren und gegebenenfalls eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen und Ihre Existenz zu schützen.

 

Rechtliche Fragen zur Untreue in Unternehmen

Untreue in der GmbH liegt vor, wenn eine Person (z.B. Geschäftsführer oder Gesellschafter) ihre Befugnis, über das Vermögen der GmbH zu verfügen, missbraucht und dadurch der GmbH ein finanzieller Nachteil entsteht.

Beispiele sind überhöhte Gehaltszahlungen, die private Nutzung von Firmeneigentum ohne Genehmigung, der Abschluss nachteiliger Verträge für die GmbH oder die Vergabe ungesicherter Darlehen.

Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen, insbesondere bei hohem Schaden, können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden. Zusätzlich droht zivilrechtliche Haftung.

Ja, auch der Versuch der Untreue ist gemäß § 266 Abs. 2 StGB in Verbindung mit § 23 StGB strafbar.

Ein Strafverfahren beginnt in der Regel mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft, oft ausgelöst durch interne Hinweise, Betriebsprüfungen oder Insolvenzverwalter.

Ja, Untreue ist ein Offizialdelikt, was bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft bei Kenntnis des Sachverhalts von Amts wegen ermitteln muss, ohne dass eine Strafanzeige erforderlich ist.

Bewahren Sie Ruhe, äußern Sie sich nicht gegenüber den Behörden und kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht.

Während Untreue den Missbrauch einer Vertrauensstellung betrifft, geht es beim Betrug um die Täuschung einer Person, um diese zu einer Vermögensverfügung zu bewegen, die zu einem Schaden führt.

Die Untreue wird in der Regel von Amts wegen verfolgt (Offizialdelikt). Jedoch kann sie in bestimmten Fällen auch auf Antrag verfolgt werden, insbesondere wenn das Opfer ein Angehöriger, ein Vormund oder ein Betreuer ist oder wenn der verursachte Schaden als gering betrachtet wird.

Wenn Sie in eine Veruntreuung oder Unterschlagung von Geld verwickelt sind und die Tat entdeckt wurde oder Sie mit einer Entdeckung rechnen, ist es ratsam, sich frühzeitig an einen erfahrenen Fachanwalt für Wirtschaftsstrafrecht zu wenden. Ein Experte auf diesem Gebiet kann helfen, angemessen auf die Situation zu reagieren.

Fachgebiete
Wirtschaftsstrafrecht
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Untreue in der GmbH? Jetzt handeln und beraten lassen!

Die Veruntreuung von Geldern in der GmbH geschieht schneller, als Sie denken. Informieren Sie sich hier über Ihre Möglichkeiten und die drohenden Konsequenzen. Unsere erfahrenen Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung! Haben Sie Fragen zu Untreuevorwürfen oder benötigen Sie eine Verteidigung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne umfassend und vertraulich.