Alkoholisiert auf E-Scooter und Fahrrad – die moderne Art, seinen Führerschein zu verlieren
Sie sind betrunken E-Scooter oder Fahrrad gefahren? Nach der Trunkenheitsfahrt kommt ein Bußgeldbescheid? Und jetzt soll Ihnen noch der Führerschein entzogen werden? Betrunken E-Scooter oder Fahrrad zu fahren, ist keine kluge Idee. Die Gefährdung anderer und sich selbst ist im Straßenverkehr im betrunkenen Zustand stark erhöht. Nach der Verschärfung des Bußgeldkatalogs drohen mehr Punkte und höhere Bußgelder. Im schlimmsten Fall droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Beim Vorwurf der Trunkenheitsfahrt droht auch ein Strafverfahren, welches mit Geld- oder Freiheitsstrafen enden kann. Wir sind auf Ihrer Seite und verteidigen Sie vor Gericht und gegen die Polizei. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht wissen wir, wie Sie am besten handeln sollen. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig handeln und Aussagen vermeiden.
So verhindern Sie empfindliche rechtliche Konsequenzen
Sie sollten Folgendes beachten, damit die Trunkenheitsfahrt sich nicht rächt:
Promillegrenzen bei der Trunkenheitsfahrt:
- 0,0 Promille: In der Probezeit und für alle Fahrer, die unter 21 Jahre alt sind.
- Ab 0,25 Promille Atemalkohol oder 0,5 Promille Blutalkohol (BAK): Als Ordnungswidrigkeit gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG).
- Ab 0,3 Promille relative Fahruntüchtigkeit: (d.h. in Verbindung mit weiteren Ausfallerscheinungen) bei einer Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB).
- Ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit: Bei einer Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Hierfür benötigen Sie keine weiteren Ausfallerscheinungen.
- Fahrradfahrer: 1,6 Promille Blutalkohol (BAK): Ab diesem Wert gilt die absolute Fahruntüchtigkeit.
Wichtige Informationen:
- Entzug der Fahrerlaubnis: Eine Trunkenheitsfahrt kann nicht nur zu Punkten und Bußgeldern führen, sondern auch zum Entzug der Fahrerlaubnis für das Führen von Kraftfahrzeugen, selbst wenn Sie gar kein Auto gefahren sind.
- Strafverfahren: Bei einer Trunkenheitsfahrt droht immer ein Strafverfahren, das mit hohen Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe enden kann.
- Rechtsmittelfrist: Beachten Sie unbedingt die kurze Rechtsmittelfrist von nur zwei Wochen nach Erhalt eines Bußgeldbescheides oder einer Anklageschrift.
- Aussageverweigerungsrecht: Machen Sie keine Angaben zur Sache, wenn Ihnen eine Trunkenheitsfahrt vorgeworfen wird. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
- Meldepflicht bei der Krankenkasse: In manchen Fällen kann es nach einer Trunkenheitsfahrt zu einer Meldepflicht bei der Krankenkasse kommen, wenn ein Verdacht auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch besteht.