Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter & Fahrrad – Führerschein in Gefahr

Alkoholisiert auf E-Scooter und Fahrrad – die moderne Art, seinen Führerschein zu verlieren

Sie sind betrunken E-Scooter oder Fahrrad gefahren? Nach der Trunkenheitsfahrt kommt ein Bußgeldbescheid? Und jetzt soll Ihnen noch der Führerschein entzogen werden? Betrunken E-Scooter oder Fahrrad zu fahren, ist keine kluge Idee. Die Gefährdung anderer und sich selbst ist im Straßenverkehr im betrunkenen Zustand stark erhöht. Nach der Verschärfung des Bußgeldkatalogs drohen mehr Punkte und höhere Bußgelder. Im schlimmsten Fall droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Beim Vorwurf der Trunkenheitsfahrt droht auch ein Strafverfahren, welches mit Geld- oder Freiheitsstrafen enden kann. Wir sind auf Ihrer Seite und verteidigen Sie vor Gericht und gegen die Polizei. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht wissen wir, wie Sie am besten handeln sollen. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig handeln und Aussagen vermeiden.

So verhindern Sie empfindliche rechtliche Konsequenzen

Sie sollten Folgendes beachten, damit die Trunkenheitsfahrt sich nicht rächt:

Promillegrenzen bei der Trunkenheitsfahrt:

  • 0,0 Promille: In der Probezeit und für alle Fahrer, die unter 21 Jahre alt sind.
  • Ab 0,25 Promille Atemalkohol oder 0,5 Promille Blutalkohol (BAK): Als Ordnungswidrigkeit gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG).
  • Ab 0,3 Promille relative Fahruntüchtigkeit: (d.h. in Verbindung mit weiteren Ausfallerscheinungen) bei einer Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB).
  • Ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit: Bei einer Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Hierfür benötigen Sie keine weiteren Ausfallerscheinungen.
  • Fahrradfahrer: 1,6 Promille Blutalkohol (BAK): Ab diesem Wert gilt die absolute Fahruntüchtigkeit.

Wichtige Informationen:

  • Entzug der Fahrerlaubnis: Eine Trunkenheitsfahrt kann nicht nur zu Punkten und Bußgeldern führen, sondern auch zum Entzug der Fahrerlaubnis für das Führen von Kraftfahrzeugen, selbst wenn Sie gar kein Auto gefahren sind.
  • Strafverfahren: Bei einer Trunkenheitsfahrt droht immer ein Strafverfahren, das mit hohen Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe enden kann.
  • Rechtsmittelfrist: Beachten Sie unbedingt die kurze Rechtsmittelfrist von nur zwei Wochen nach Erhalt eines Bußgeldbescheides oder einer Anklageschrift.
  • Aussageverweigerungsrecht: Machen Sie keine Angaben zur Sache, wenn Ihnen eine Trunkenheitsfahrt vorgeworfen wird. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Meldepflicht bei der Krankenkasse: In manchen Fällen kann es nach einer Trunkenheitsfahrt zu einer Meldepflicht bei der Krankenkasse kommen, wenn ein Verdacht auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch besteht.

Ihre Verteidigung bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter oder Fahrrad

Sie sind betrunken mit dem E-Scooter oder Fahrrad gefahren und nun haben Sie einen Bußgeldbescheid am Hals? Zusätzlich droht Ihnen auch der Führerscheinentzug? Betrunken auf einen E-Scooter oder Fahrrad zu steigen, ist offensichtlich keine gute Idee. Passiert es dennoch, ist es besonders ärgerlich für Sie. Denn nach der Verschärfung des Bußgeldkatalogs drohen mehr Punkte und höhere Bußgelder. Schlimmer noch: Ihnen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht wissen wir, wie Sie am besten handeln sollen. Wir sind auf Ihrer Seite! Wir prüfen Ihren Fall, beraten Sie zu den Promillegrenzen, den rechtlichen Konsequenzen und den besten Verteidigungsstrategien. Unser Ziel ist es, die drohenden Strafen für Sie zu minimieren und Ihren Führerschein zu retten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter & Fahrrad

Ja, die Promillegrenzen für E-Scooter sind die gleichen wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille eine Straftat. In der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille.

Ja, auch als Fahrradfahrer können Sie Ihren Führerschein verlieren, wenn Sie mit 1,6 Promille oder mehr erwischt werden oder ab 0,3 Promille Ausfallerscheinungen zeigen.

Relative Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 Promille) liegt vor, wenn zum Alkoholkonsum noch weitere Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinien fahren) hinzukommen. Absolute Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille bei Autofahrern, ab 1,6 Promille bei Fahrradfahrern) liegt vor, wenn der Promillewert so hoch ist, dass keine weitere Ausfallerscheinung für eine Straftat notwendig ist.

Es drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote und im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar eine Freiheitsstrafe, wenn es sich um eine Straftat handelt.

Ja, Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch einlegen. Ein Anwalt kann Sie hierbei unterstützen.

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird oft nach einer Trunkenheitsfahrt angeordnet, um Ihre Fahreignung zu überprüfen und sicherzustellen, dass Sie in Zukunft keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr darstellen.

Die Dauer eines Fahrverbots variiert je nach Schwere des Verstoßes. Sie kann zwischen einem und sechs Monaten liegen. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis wird eine Sperrfrist verhängt, die länger sein kann.

Ein Abstinenznachweis wird oft bei Alkohol- oder Drogendelikten gefordert, um zu belegen, dass Sie über einen längeren Zeitraum abstinent waren. Er ist häufig Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrem Alkoholkonsum zu machen. Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben. Verweigern Sie die Aussage und kontaktieren Sie einen Anwalt.

Je nachdem, wie stark sie alkoholisiert waren, liegt eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vor. Bei Ordnungswidrigkeiten droht ein Bußgeld. Erst bei einer Straftat drohen Geld- und Freiheitsstrafen sowie Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte und Sperrzeiten. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs ist zusätzlich strafbar.

Fachgebiete
Verkehrsrecht
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Betrunken auf dem E-Scooter?

Das kann schnell empfindliche Konsequenzen haben: Es drohen Geld-, Freiheitsstrafen und Punkte in Flensburg. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht, wir, wissen worauf Sie achten müssen.