Verkehrsunfall? So sichern Sie Ihre Rechte und Ansprüche!

Ein Verkehrsunfall ist immer ein Schock. Doch neben den ersten medizinischen Fragen sind auch rechtliche Aspekte sofort zu klären. Ob Reparaturkosten, Mietwagen, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld – als Geschädigter stehen Ihnen viele Ansprüche zu, die es durchzusetzen gilt. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht wissen wir genau, wie Sie nach einem Unfall vorgehen müssen, um nicht auf Ihren Kosten sitzen zu bleiben. Wir stehen Ihnen zur Seite, wehren unrechtmäßige Forderungen ab und helfen Ihnen, das zu bekommen, was Ihnen zusteht, um hohe Unfallkosten oder sogar ein Strafverfahren zu vermeiden.

Detail: Unfallabwicklung – Wer zahlt was und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen Nach einem Verkehrsunfall ist die korrekte Schadensregulierung entscheidend. Die Haftungsfrage bestimmt, wer welche Kosten tragen muss.

Haftung nach dem Unfall:

  • Wenn Sie Unfallopfer sind (unschuldig): Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernimmt alle Ihre Schäden, einschließlich Reparaturkosten, Mietwagen, Wertminderung und Anwaltskosten. Sie tragen keine eigenen Kosten.
  • Wenn Sie der Unfallverursacher sind (schuldig): Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden des Unfallgegners auf. Sie selbst müssen mit Konsequenzen wie einer Höherstufung Ihrer Versicherungsprämie, Punkten in Flensburg, Bußgeldern, einem möglichen Fahrverbot, der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) oder sogar einem Verkehrsstrafverfahren (z.B. wegen Fahrerflucht, Nötigung oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) rechnen.
  • Wenn Sie Teilschuld tragen: Die Kosten werden entsprechend Ihrer Haftungsquote zwischen den beteiligten Versicherungen aufgeteilt.

Wichtige Schritte nach einem Unfall:

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinklicht, Warndreieck aufstellen.
  2. Verletzte versorgen: Bei Personenschäden sofort Rettungsdienst rufen.
  3. Polizei rufen: Insbesondere bei Personenschäden, hohem Sachschaden oder wenn die Schuldfrage unklar ist.
  4. Beweise sichern: Fotos vom Unfallort und den Fahrzeugen machen, Zeugen suchen, deren Kontaktdaten aufnehmen.
  5. Daten austauschen: Name, Adresse, Versicherung und Kennzeichen der Unfallbeteiligten notieren.
  6. Unfallbericht ausfüllen: Gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht erstellen.
  7. Keine Schuldeingeständnisse: Machen Sie vor Ort keine Aussagen zur Schuldfrage und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen.
  8. Rechtsanwalt kontaktieren: Bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung sprechen, kontaktieren Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Die Kosten hierfür trägt in der Regel die gegnerische Versicherung, wenn Sie unschuldig sind.

Mögliche Kosten und Ansprüche nach einem Unfall:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
  • Sachverständigenkosten für ein Gutachten
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Schmerzensgeld bei Personenschäden
  • Haushaltsführungsschaden
  • Merkantiler Minderwert (Wertminderung des Fahrzeugs)
  • Abschleppkosten und Bergungskosten
  • Arzt- und Heilbehandlungskosten

Kompetenz: Ihr starker Partner nach dem Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall ist belastend. Lassen Sie sich nicht von Versicherungen unter Druck setzen. Unsere Kanzlei für Verkehrsrecht ist Ihr erfahrener Partner bei der gesamten Schadensregulierung. Wir kümmern uns um die Kommunikation mit den Versicherungen, ziehen bei Bedarf Gutachter hinzu und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – von den Reparaturkosten bis zum Schmerzensgeld. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung und Ihren Alltag konzentrieren können, während wir uns um Ihre rechtlichen Interessen kümmern.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Verkehrsunfall

Sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie Erste Hilfe, rufen Sie gegebenenfalls Polizei und Rettungsdienst. Tauschen Sie Daten aus und dokumentieren Sie den Unfall (Fotos, Zeugen). Machen Sie keine Schuldeingeständnisse.

Rufen Sie die Polizei immer bei Personenschäden, größeren Sachschäden, Unstimmigkeiten über den Unfallhergang oder wenn der Unfallgegner sich weigert, seine Daten preiszugeben.

Es ist ratsam, sofort nach einem Unfall einen Anwalt einzuschalten, um Ihre Rechte zu wahren. Insbesondere wenn Sie unverschuldet sind, trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten.

Wenn Sie das Unfallopfer sind und der Unfallgegner voll haftbar ist, übernimmt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel Ihre Anwaltskosten.

Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Schmerzensgeld bei Verletzungen, Haushaltsführungsschaden und merkantilen Minderwert.

Der merkantile Minderwert ist der Wertverlust eines unfallbeschädigten und anschließend reparierten Fahrzeugs, da es trotz Reparatur auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen geringeren Verkaufspreis erzielt.

Bei größeren Schäden ist ein unabhängiges Sachverständigengutachten empfehlenswert, um die Höhe des Schadens objektiv festzustellen. Die Kosten trägt bei Unschuld die gegnerische Versicherung.

Ja, je nach Schwere und Art des Unfalls können Punkte in Flensburg, Bußgelder, Fahrverbote oder sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis drohen, insbesondere bei Verkehrsstraftaten.

Die Schadensregulierung betrifft die zivilrechtliche Abwicklung der Sach- und Personenschäden. Ein Strafverfahren wird eingeleitet, wenn der Unfall eine Straftat darstellt (z.B. Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung).

In Deutschland tritt in solchen Fällen der Verkehrsopferhilfe e.V. ein. Es ist jedoch wichtig, dies umgehend zu melden und einen Anwalt zu konsultieren.

Fachgebiete
Verkehrsrecht
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