Kfz-Vertragsrecht: Ihre Rechte beim Autokauf, Leasing und Miete

„Augen auf beim Autokauf!“ Dieser allgemeingültige Rat erstreckt sich auch auf das Autoleasing und die Autovermietung. In all diesen Bereichen gibt es wichtige rechtliche Aspekte zu beachten. Oftmals treten Probleme erst nach dem Abschluss des Autokaufs auf: Sei es eine fehlgeschlagene Reparatur, ein Fahrzeug, das trotz zugesicherter „Unfallfreiheit“ bereits Schäden aufweist, oder Manipulationen am Tachostand. Viele Autokäufer sind jedoch unsicher, welche Rechte ihnen in solchen Situationen zustehen. Dabei ist die Art des Kaufs – ob bei einem Händler oder einer Privatperson – entscheidend für Ihre Gewährleistungsrechte. Haben Sie sich für Fahrzeugleasing statt eines Kaufs entschieden, entstehen Streitigkeiten häufig bei der Beendigung des Leasingvertrages, insbesondere im Hinblick auf den Zustand und den Kilometerstand des Fahrzeugs. Doch Sie müssen sich Ihren Problemen nicht allein stellen: Ein erfahrener Anwalt für Kfz-Vertragsrecht unterstützt Sie umfassend beim Kauf, Verkauf, Leasing oder der Anmietung eines Fahrzeugs. Wir überprüfen Ihre Verträge und setzen Ihre berechtigten Ansprüche wirksam durch.

Kfz-Mängel und Gewährleistung beim Autokauf vom Händler

Haben Sie Ihr Fahrzeug neu oder gebraucht bei einem gewerblichen Händler erworben, stehen Ihnen alle gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Dazu zählen das Recht auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung), Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises und Schadensersatz. Bei einem Neufahrzeug beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Der Händler haftet in dieser Zeit für Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren oder zumindest latent angelegt waren. Händler dürfen gegenüber Verbrauchern keine gegenteiligen Vereinbarungen treffen oder ihre Haftung ausschließen oder beschränken.

Beweiserleichterung für Verbraucher

Als Verbraucher profitieren Sie von einer gesetzlichen Vermutung: Ein Mangel, der innerhalb der ersten sechs Monate (bei Verträgen ab dem 01.01.2022 im ersten Jahr) nach dem Kauf auftritt, wird als bereits zum Zeitpunkt des Kaufs und der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden angesehen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsrechte. Rechtlich entscheidend ist vor allem, den Mangel zweifelsfrei beweisen zu können. Ein Anwalt für Verkehrsrecht verfügt über das nötige Fachwissen und Kontakte zu qualifizierten Sachverständigen, die Ihnen dabei helfen, den Mangel nachzuweisen.

Option 1: Gewährleistung beim Kauf von Privatpersonen

Sie haben Ihr Fahrzeug von einer Privatperson erworben? Und nun stellen Sie fest, dass der Wagen entgegen der Angaben nicht unfallfrei ist oder mehrfach repariert wurde? Kaufverträge, die von privaten Verkäufern von Gebrauchtwagen verwendet werden, enthalten häufig einen Haftungs- und Gewährleistungsausschluss. Doch viele dieser Gewährleistungsausschlüsse sind unwirksam, beispielsweise Formulierungen wie „Gesehen wie gekauft, keine Haftung“, die gegen das AGB-Recht verstoßen. An die Wirksamkeit solcher Klauseln werden hohe Anforderungen gestellt, da sie keine unangemessene Benachteiligung des Käufers darstellen dürfen. Selbst wenn ein vom Verkäufer verwendeter Vertrag einen wirksamen Haftungsausschluss enthält, haftet der Verkäufer für sogenannte zugesicherte Eigenschaften. Ein Beispiel hierfür ist die Unfallfreiheit eines Fahrzeugs. Er darf keine falschen Angaben über das Fahrzeug machen und sich später auf den Haftungsausschluss berufen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht prüft für Sie detailliert, ob eine bestimmte Angabe des Verkäufers als zugesicherte Eigenschaft gilt und ob ein Haftungsausschluss in Ihrem Fall wirksam ist.

Option 2: Sonderfall: Betrug beim Fahrzeugkauf

Manipulierte Tachostände oder falsch zugesicherte Unfallfreiheit sind die häufigsten Betrugsmaschen beim Fahrzeugkauf. Sollten Sie den Verdacht haben, betrogen worden zu sein, ist es ratsam, Ihr Auto umgehend von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen prüfen zu lassen. Solche Manipulationen sind rechtswidrig und berechtigen den Käufer zur Anfechtung und vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Verkäufer ist verpflichtet, das Fahrzeug mit dem gefälschten Kilometerstand zurückzunehmen und Ihnen den vollen Kaufpreis zu erstatten. Darüber hinaus kommen weitere Schadensersatzansprüche in Betracht. Wurde Ihnen beispielsweise ein besonders günstiges Angebot unterbreitet (unter der Annahme, der Kilometerstand hätte gestimmt), kann der Verkäufer verpflichtet sein, Ihnen ein vergleichbares Fahrzeug zum ursprünglich vereinbarten Kaufpreis zu beschaffen oder Ihnen die Mehrkosten für einen anderweitigen Kauf zu erstatten. In vielen Fällen ist es sinnvoll, ein strafrechtliches Verfahren bei den Strafverfolgungsbehörden einzuleiten. Oft genügt schon die Ankündigung eines solchen Verfahrens, um den Verkäufer zur Kooperation zu bewegen.

Option 3: Das müssen Sie beim Kfz-Leasing beachten

Das Kfz-Leasing erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Dennoch birgt es für Leasingnehmer einige potenzielle Vertragsfallen.

  • Vereinbarte Vertragslaufzeit: Haben Sie ein Auto einmal geleast, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, die Leasingraten über die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit zu begleichen. Nur in Ausnahmefällen lässt sich ein Leasingvertrag vorzeitig kündigen. Bei einem Rückstand der Leasingrate hat der Leasinggeber häufig ein Sonderkündigungsrecht und kann Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Wahl zwischen Restwert- und Kilometerleasing: Beim Restwertleasing können hohe Restwerte die monatlichen Raten niedrig halten. Wird dieser Restwert jedoch bei Rückgabe nicht erreicht, zahlen Sie die vorherigen Ersparnisse nachträglich. Einfacher und kalkulierbarer ist das Kilometerleasing, bei dem die Leasingrate direkt über die gefahrenen Kilometer berechnet wird.
  • Rückgabe des Fahrzeugs: Bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs kommt es häufig zu Streitigkeiten darüber, ob Mängel am Fahrzeug noch der üblichen Nutzung entsprechen oder ob sie einen Schaden darstellen, für den der Leasingnehmer aufkommen muss. Grundsätzlich muss das Fahrzeug bei der Rückgabe in einem Zustand sein, der der vertragsgemäßen Fahrleistung und dem Alter entspricht. Der Leasinggeber hat keinen Anspruch auf ein „neues Fahrzeug“. Auch bei weiteren Fragen rund um das Kfz-Leasing stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung!

Option 4: Kfz-Mietvertrag

Ob für einen Umzug oder den Urlaub: Das Mieten von Autos wird immer beliebter. Doch auch hier gibt es wichtige Aspekte zu beachten:

  • Verkehrssicherheit: Vor der Übergabe und während der gesamten Mietzeit ist der Vermieter für einen verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.
  • Mängel während der Mietzeit: Treten während der Mietzeit Mängel auf, darf der Mieter die Miete mindern. Der Vermieter muss die anfallenden Reparaturkosten tragen. Er kann sogar schon bei Nachweis leichter Fahrlässigkeit für einen Unfall haftbar gemacht werden.
  • Schriftlicher Mietvertrag: Es ist dringend zu empfehlen, einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen. Darin sollten wichtige Punkte wie Mietzahlung und -dauer, der Zustand des Autos, Versicherungsdetails, mögliche Vorschäden (die vor Fahrtantritt unbedingt protokolliert werden sollten), Kündigungsmöglichkeiten, eingetragene Fahrer und die Schadenshaftung geregelt sein.
  • Haftung bei grober Fahrlässigkeit: Bei grob fahrlässigem Verhalten, wie beispielsweise stark überhöhter Geschwindigkeit, Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss, haftet der Mietende für selbst verursachte Schäden. Dies gilt selbst dann, wenn das Auto vollkaskoversichert ist; die Versicherung kürzt die Leistung in solchen Fällen je nach Schwere des Verschuldens. Besteht keine Vollkaskoversicherung oder nimmt der Vermietende sie nicht in Anspruch, haftet der Mieter auch für einen nur fahrlässig verursachten Schaden.

Kompetenz: Wir helfen Ihnen in allen Bereichen des Kfz-Vertragsrechts

Haben Sie Probleme mit Ihrem gekauften oder geleasten Fahrzeug? Als spezialisierte Anwälte für Kfz-Vertragsrecht vertreten wir Ihre Rechte entschlossen! Sie möchten aufgrund verschwiegener Mängel oder in Garantie- und Gewährleistungsfällen beim Autokauf vom Vertrag zurücktreten? Wir prüfen detailliert, ob die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Darüber hinaus kontrollieren wir für Sie Kfz-Kaufverträge und beraten auch private Käufer umfassend, wie sie einen Gewährleistungsausschluss in einem Kfz-Kaufvertrag korrekt handhaben. Wir setzen Ihre Ansprüche im Falle von Mängeln an Ihrem Gebraucht- oder Neuwagen konsequent durch. In der Vergangenheit haben wir bereits viele Vertragsstreitigkeiten für Autohäuser und Privatpersonen erfolgreich geführt. Dabei verfügt unsere Kanzlei über ein starkes Netzwerk an erfahrenen Kfz-Sachverständigen, die Ihr Auto professionell auf Mängel überprüfen können.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Kfz-Vertragsrecht

Der Verkäufer ist aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungsrechte zunächst zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies kann die Reparatur des Fahrzeugs oder die Lieferung eines mangelfreien Ersatzes sein. Kommt der Verkäufer dem Nacherfüllungsverlangen nicht nach oder schlägt die Reparatur fehl, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und zusätzlich Schadensersatz verlangen.

Der Verkauf eines Fahrzeugs mit einem zuvor manipulierten Kilometerstand gilt als strafbarer Betrug. Als Käufer können Sie den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Sie können außerdem die Rückzahlung des vollen Kaufpreises sowie die Rückgabe des Fahrzeugs verlangen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Schadensersatz einzufordern.

In der Regel gilt die Nacherfüllung als gescheitert, wenn zwei Reparaturversuche des Händlers erfolglos geblieben sind. In diesem Fall haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückzahlung des Kaufpreises zu verlangen.

Dies hängt davon ab, ob Sie das Fahrzeug bei einem Händler oder einer Privatperson gekauft haben. Gegenüber einem Händler können Sie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt geltend machen. Bei einer Privatperson kommt es beispielsweise auf die Zusicherung der Unfallfreiheit oder den Ausschluss der Haftung an.

Grundsätzlich trägt der Leasingnehmer alle Kosten für Wartungen und Reparaturen. Innerhalb des Leasingvertrages kann jedoch eine Kostenübernahme durch den Leasinggeber vereinbart werden. Lassen Sie den Leasingvertrag zuvor von einem Anwalt für Verkehrsrecht überprüfen, um keine negativen Überraschungen zu erleben.

Abhängig von der Art des Leasings (Kilometer- oder Restwertleasing) können bei der Rückgabe des Fahrzeugs Kosten für Mehrkilometer oder für über die normale Abnutzung hinausgehende Mängel entstehen. Erfolgt die Rückgabe des Fahrzeugs im vertraglich vereinbarten Zustand, kommen keine weiteren Kosten auf den Leasingnehmer zu.

Eine vorzeitige Kündigung bedeutet, dass der Händler das Fahrzeug aus dem Leasing „herauskaufen“ muss. Der dafür anfallende Preis ist oft höher als der aktuelle Marktwert des Autos. Diese Kosten wird der Händler Ihnen dann in Rechnung stellen. Können Sie Ihren Leasingvertrag jedoch widerrufen, fallen für Sie keine Kosten an.

Die Bußgeldbehörde wendet sich zunächst an den Halter des Wagens. Sind Sie mit dem Halter verwandt oder verschwägert, könnte die betreffende Person von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Wenn Sie im Ausland mit einem Mietwagen geblitzt werden, kann der Mieter in der Regel nachverfolgt werden. Sie müssen den Bußgeldbescheid aus dem Ausland zahlen. Das Bußgeld kann auch in Deutschland vollstreckt werden, sofern Sie innerhalb der EU geblitzt wurden.

Wenn Sie ein Auto „gekauft wie gesehen“ erwerben, wird lediglich die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet demnach nicht für Mängel, die ein durchschnittlicher Käufer bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung des Fahrzeugs ohne die Hilfe eines Sachverständigen erkennen könnte.

Fachgebiete
Verkehrsrecht
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