Verteidigung bei Verkehrsstraftaten – Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstraftaten – Und wie Sie sich wehren können

Wurden Sie betrunken am Steuer erwischt? Wird Ihnen Nötigung oder Fahrerflucht vorgeworfen? Und nun droht Ihnen sogar der Entzug des Führerscheins? Verkehrsstraftaten können oft unerwartet geschehen. Ein einziger Fehltritt kann das Gefühl vermitteln, bereits mit einem Bein im Gefängnis zu stehen. Besonders nach einem Unfall, wenn die Polizei Sie befragt, fühlen sich viele schnell überfordert und machen möglicherweise unbedachte, falsche Aussagen. Wir stehen Ihnen in solchen schwierigen Situationen zur Seite. Da drohende Haftstrafen und Nebenstrafen, wie der Entzug der Fahrerlaubnis, Ihr Privat- und Berufsleben massiv einschränken können, ist professionelle juristische Hilfe durch einen Anwalt an Ihrer Seite unerlässlich. Als spezialisierte Kanzlei für Verkehrsstrafrecht verfügen wir über das nötige Fachwissen, um Sie optimal zu beraten und die besten Handlungsschritte für Ihre Situation zu bestimmen. Es ist entscheidend, dass Sie frühzeitig handeln und jegliche Aussagen vermeiden.

Was Ihnen bei Verkehrsstraftaten droht

Verkehrsstraftaten umfassen eine Reihe schwerwiegender Delikte. Zu den häufigsten Straftaten zählen:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten
  • Nötigung (beispielsweise durch aggressives Drängeln, dichtes Auffahren oder das Blockieren der Fahrbahn)
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, auch bekannt als Fahrerflucht oder Unfallflucht

Die entsprechenden Strafen und Strafmaße für diese Vergehen sind detailliert im Strafgesetzbuch (StGB), der Strafprozessordnung (StPO) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgelegt. Im Falle einer strafbaren Handlung drohen Ihnen als Hauptstrafen Geldstrafen und Freiheitsstrafen. Zusätzlich können Nebenstrafen wie Fahrverbote verhängt werden.

Sie befürchten Fahrverbote und andere Strafen? Als Ihre Kanzlei für Verkehrsstrafrecht beraten und vertreten wir Sie umfassend in allen relevanten Belangen.

So verhindern Sie Ihre Verurteilung

Um die bestmöglichen Chancen zu haben, einer Verurteilung zu entgehen, sollten Sie folgende Punkte dringend beachten:

  • Aussageverweigerungsrecht: Die wichtigste Regel lautet: Schweigen ist Gold. Ihr Schweigen wird Ihnen niemals nachteilig ausgelegt. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht: Sie müssen sich nicht selbst belasten und sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Beachten Sie, dass alles, was Sie äußern, später gegen Sie verwendet werden kann. Sie sind lediglich verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben, also Angaben zu Ihrer Person zu machen. Entlastende Fakten können nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgebracht werden.
  • Kein Schuldanerkenntnis: Unterschreiben oder stimmen Sie niemals einem Schuldanerkenntnis zu. Eine etwaige Strafmilderung kann nicht von einem Polizisten zugestanden werden, sondern ausschließlich von einem Richter im Rahmen eines Strafprozesses beurteilt werden.
  • Akteneinsicht: Jeder Beschuldigte hat das Recht, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen. Diese Form der Akteneinsicht ist jedoch eingeschränkt. Nur ein Anwalt kann eine vollumfängliche Akteneinsicht beantragen. Diese umfassenden Erkenntnisse sind entscheidend und erleichtern eine effektive Verteidigung.
  • Polizeiliche Schreiben: Sie müssen auf polizeiliche Schreiben nicht reagieren. Ebenso müssen Sie nicht auf Vorladungen der Polizei erscheinen. Sie sind lediglich verpflichtet, auf eine Vorladung der Staatsanwaltschaft zu erscheinen.
  • Fahrverbot umgehen: In einem Härtefall können die zuständigen Behörden unter Umständen von einem Fahrverbot absehen. Ein Härtefall liegt vor, wenn Sie aus zwingenden beruflichen oder privaten Gründen auf Ihren Führerschein angewiesen sind, beispielsweise als Berufsfahrer oder wenn Sie das Auto für notwendige Krankenbesuche eines Verwandten benötigen.
  • Fristen einhalten: Im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens gilt eine kurze Einspruchsfrist von nur zwei Wochen. Anders als bei einem regulären Strafverfahren führt das Verpassen dieser Frist im Strafbefehlsverfahren automatisch zu einer Verurteilung.
  • MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung): Nach dem Verlust der Fahrerlaubnis ist zur Wiedererlangung des Führerscheins in vielen Fällen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. Diese Prüfung beurteilt nicht nur Ihre theoretischen und praktischen Fähigkeiten, sondern auch Ihre charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs.

Wir verteidigen Sie gegen Bußgelder und andere Strafen

Wird Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen, stehen wir fest an Ihrer Seite. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung beraten und vertreten wir Sie umfassend im Verkehrsstrafrecht: von der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss des gesamten Strafverfahrens.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie jegliche Aussage verweigern und sich sofort an uns als Ihre Rechtsanwälte für Verkehrsrecht wenden. Zwar besteht vor dem Strafgericht bei geringer Strafandrohung kein Anwaltszwang. Jedoch kann nur ein Anwalt die vollständige Akteneinsicht beantragen. Nur dann ist eine professionelle und effektive Verteidigung möglich.

Wenn Sie unser Mandant sind, übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Führerscheinstelle sowie dem zuständigen Gericht. Hierbei ist es sogar möglich, bereits während des Ermittlungsverfahrens eine Einstellung des Verfahrens zu verhandeln. Wichtig ist: Beachten Sie unbedingt die Fristen , damit wir Sie bestmöglich verteidigen können!

Häufig gestellte Fragen zu Verkehrsstraftaten

Beim Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein innerhalb eines bestimmten Zeitraums, meist innerhalb von vier Wochen, abgeben. Nach Ablauf des Verbots, dessen Dauer zwischen einem und sechs Monaten liegt, erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück. Beim Entzug der Fahrerlaubnis hingegen kann eine Sperrfrist angeordnet werden, nach deren Ablauf Sie in der Regel zuerst eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich durchlaufen müssen, um die Fahrerlaubnis neu zu beantragen.

Durch ein Strafbefehlsverfahren werden in der Regel leichtere Delikte verfolgt, wie beispielsweise Trunkenheit im Verkehr oder die Gefährdung des Straßenverkehrs. Der wesentliche Unterschied zum regulären Strafverfahren besteht darin, dass gegen einen Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden muss.

Verkehrsstraftaten umfassen alle Delikte, die im direkten Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Aufgrund des angedrohten Strafmaßes werden sie nicht mehr als bloße Ordnungswidrigkeiten eingestuft und daher vor einem Strafgericht verhandelt.

Sollten Sie sich wegen einer Verkehrsstraftat strafbar gemacht haben, droht Ihnen entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe als Hauptstrafe. Als Nebenstrafe können Sie zudem Ihren Führerschein verlieren, indem Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Bei Verkehrsstraftaten kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Maßgeblich hierfür sind die Umstände des Einzelfalls, wie zum Beispiel, ob der Fahrer noch in der Probezeit war, bereits zu viele Punkte im Fahreignungsregister gesammelt hat, unter Alkoholeinfluss stand oder ob es zu einer konkreten Gefährdung im Straßenverkehr gekommen ist.

Ein Fahrverbot kann bei Verkehrsordnungswidrigkeiten über einen Zeitraum von ein bis drei Monaten, bei Verkehrsstraftaten sogar bis zu sechs Monate angeordnet werden. Der Entzug der Fahrerlaubnis gilt grundsätzlich dauerhaft; hierbei wird eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in Ausnahmefällen sogar lebenslang, verhängt.

Laut der Strafprozessordnung (StPO) hat jeder Beschuldigte das Recht, die Aussage zu verweigern. Niemand muss bei seiner eigenen Überführung mitwirken. Auch Zeugen haben unter bestimmten Umständen ein entsprechendes Zeugnisverweigerungsrecht. Nutzen Sie dieses Recht, denn alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden und als Zugeständnis gewertet werden.

Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) besteht aus drei Hauptteilen: einem Leistungstest, einer medizinischen Untersuchung und einem psychologischen Gespräch. Es ist dringend zu empfehlen, sich auf die MPU umfassend und gut vorzubereiten.

Die Kosten eines Strafverfahrens setzen sich aus den Gerichtskosten gemäß dem Gerichtskostengesetz (GKG) und den Anwaltskosten gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zusammen. Bei einem Freispruch übernimmt die Staatskasse die Kosten. Bei einer Einstellung des Verfahrens oder einer Verurteilung trägt der Beschuldigte die Kosten selbst.

Um Ihre Chancen auf ein vorteilhaftes Ergebnis in Ihrem Strafverfahren zu maximieren, sollten Sie unbedingt professionellen Rechtsbeistand hinzuziehen. Als Kanzlei für Verkehrsstrafrecht erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die Verteidigungsstrategie, die am besten auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist.

Fachgebiete
Verkehrsrecht
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