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Vorladung? Keine Panik!

Sie haben eine Vorladung erhalten? Sie sind nun Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren? Bewahren Sie Ruhe. „Beschuldigt“ bedeutet nicht sofort „angeklagt“. Es weist lediglich auf einen Anfangsverdacht gegen Sie hin. Dennoch ist es ratsam, keine Aussage zu machen und keine Angaben zu geben, da unüberlegte Reaktionen nachteilige Folgen haben können. Oftmals trifft Sie ein Ermittlungsverfahren aus heiterem Himmel, ohne dass Sie zuvor davon wussten.

Kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt für Strafrecht und lassen Sie sich vertreten! Wir beraten Sie während des gesamten Verfahrens: Welche Rechte können Sie nutzen? Welche Anträge sind zu stellen? Sollen Sie sich zum Ermittlungsverfahren äußern? Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Strafverteidiger. Wir verteidigen Sie vor Gericht und bei der Polizei!

Die Vernehmung – Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Sobald Sie eine Vorladung erhalten, müssen Sie feststellen, ob Sie als Beschuldigter oder als Zeuge geladen sind. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass Sie als Zeuge in der Regel zur Aussage verpflichtet sind, während Sie als Beschuldigter ein umfassendes Recht auf Schweigen haben. Dieses Recht sollten Sie unbedingt nutzen, um sich nicht selbst zu belasten.

Ihr Verhalten bei einer Vernehmung als Beschuldigter

Sollten Sie als Beschuldigter vorgeladen werden, sind folgende Punkte essenziell:

  • Schweigen Sie: Sie sind nicht verpflichtet, Aussagen zur Sache zu machen. Jedes Wort kann gegen Sie verwendet werden. Bleiben Sie ruhig und kooperativ, aber äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf.
  • Anwalt kontaktieren: Verlangen Sie sofort die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Sie haben das Recht auf anwaltlichen Beistand.
  • Kein Erscheinen bei polizeilicher Vorladung: Einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht Folge leisten. Anders ist es bei einer staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Vorladung – diesen müssen Sie nachkommen, sollten aber dennoch nicht ohne Anwalt erscheinen.

Die Rolle Ihres Anwalts bei einer Vernehmung

Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht wird nach Ihrer Kontaktaufnahme unverzüglich tätig:

  • Akteneinsicht beantragen: Dies ist der wichtigste erste Schritt. Nur mit Kenntnis der Ermittlungsakte können wir die gegen Sie vorliegenden Beweismittel und den Stand der Ermittlungen einschätzen.
  • Verteidigungsstrategie entwickeln: Auf Basis der Aktenlage erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Wir beraten Sie umfassend, ob und wann eine Aussage sinnvoll ist und welche konkreten Schritte im Verfahren unternommen werden sollten.
  • Kommunikation mit den Behörden: Ihr Anwalt übernimmt die gesamte Korrespondenz und Kommunikation mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Sie müssen sich nicht mehr direkt mit den Ermittlungsbehörden auseinandersetzen.
  • Begleitung zur Vernehmung: Sollte nach anwaltlicher Beratung eine Aussage als strategisch sinnvoll erachtet werden, wird Ihr Anwalt Sie zum Vernehmungstermin begleiten und sicherstellen, dass Ihre Rechte während der Befragung gewahrt bleiben.

Häufige Fragen zur Vernehmung und polizeilichen Befragung

Eine Vernehmung ist die Befragung einer Person durch Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) oder das Gericht, um Informationen über einen Sachverhalt zu erhalten.

Als Zeuge sind Sie grundsätzlich aussagepflichtig (es sei denn, es liegt ein Zeugnisverweigerungsrecht vor). Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Recht zu schweigen.

Nein, einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht nachkommen. Sie sind jedoch verpflichtet, bei staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Vorladungen zu erscheinen.

Grundsätzlich ist es nicht ratsam, ohne vorherige anwaltliche Beratung eine Aussage bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu machen.

Wenn Sie schweigen, darf dies nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Die Ermittlungsbehörden müssen die Beweise auf andere Weise erbringen.

Ein Anwalt beantragt Akteneinsicht, berät Sie zu Ihrem Aussageverweigerungsrecht, entwickelt eine Verteidigungsstrategie und kann Sie bei der Vernehmung begleiten.

Akteneinsicht bedeutet, dass Ihr Anwalt alle Dokumente, Berichte und Beweismittel einsehen darf, die in der Ermittlungsakte gegen Sie vorliegen.

Das Ermittlungsverfahren ist der erste Teil eines Strafverfahrens, in dem die Staatsanwaltschaft und die Polizei Beweise sammeln, um zu klären, ob eine Straftat vorliegt und wer dafür verantwortlich ist.

Ja, aber Sie sind nicht verpflichtet, telefonisch Auskunft zu geben. Bitten Sie stets um eine schriftliche Vorladung, damit Ihr Anwalt diese prüfen kann.

Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn es konkrete Tatsachen gibt, die die Möglichkeit einer Straftat nahelegen. Er ist die Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Fachgebiete
Strafrecht
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