Untersuchungshaft? Haftbefehl? Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, brauchen Sie dringend Hilfe. Eine Inhaftierung kann nicht nur Ihr persönliches Leben, sondern auch Ihre Familie und Ihre berufliche Situation stark gefährden. Daher ist bei einer Verhaftung die sofortige Inanspruchnahme rechtlichen Beistands von entscheidender Bedeutung.
Wir unterstützen Sie in diesen schwierigen Momenten. Mit Rechtsmitteln wie der Haftbeschwerde oder der Haftprüfung gehen wir gegen Ihre Inhaftierung vor und verteidigen Sie vor dem Haftrichter. Als erfahrene Rechtsanwälte für Strafrecht kennen wir die besten Verteidigungsstrategien. Es ist entscheidend, dass Sie sich nicht zur Tat äußern, Ruhe bewahren und uns umgehend kontaktieren.
So gehen Sie erfolgreich gegen eine Verhaftung vor
Um sich erfolgreich gegen eine Inhaftierung zu wehren, sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten:
- Verhalten bei der Verhaftung: Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand. Nutzen Sie Ihr uneingeschränktes Aussageverweigerungsrecht.
- Anwalt kontaktieren: Verständigen Sie umgehend einen Rechtsanwalt. Sie haben das Recht zu telefonieren; rufen Sie einen Strafverteidiger an oder jemanden, der einen Anwalt für Sie beauftragt.
Die Tätigkeit Ihres Anwalts
Ein spezialisierter Anwalt wird nach einer Verhaftung unverzüglich tätig:
- Als Verteidiger besuchen wir umgehend den Beschuldigten in der Haftanstalt.
- Wir beantragen Akteneinsicht, um alle gegen Sie vorliegenden Informationen und Beweismittel zu erhalten und eine fundierte Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.
- Auf Grundlage dieser Aktenlage werden die passenden Rechtsmittel (wie Haftprüfung oder Haftbeschwerde) beantragt und gegebenenfalls Aussagen strategisch vorbereitet.
Haftarten im Strafrecht
Es gibt verschiedene Arten der Haft, die unterschiedliche Voraussetzungen und Zwecke haben:
- Untersuchungshaft (§ 112 ff. StPO): Diese wird angeordnet, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und ein Haftgrund vorliegt (z.B. Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr). Sie dient der Sicherung des Strafverfahrens.
- Haftbefehl: Ein Haftbefehl ist die richterliche Anordnung der Verhaftung einer Person. Er muss schriftlich ergehen und die Gründe für die Haft detailliert darlegen.
- Vollzug von Untersuchungshaft: Die Untersuchungshaft wird in einer Justizvollzugsanstalt vollzogen. Sie ist keine Strafe, sondern eine vorläufige Sicherungsmaßnahme.
Voraussetzungen für einen Haftbefehl
Ein Haftbefehl darf nur unter strengen Voraussetzungen erlassen werden:
- Dringender Tatverdacht: Es müssen konkrete Tatsachen vorliegen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen hat. Bloße Vermutungen genügen nicht.
- Haftgrund: Zusätzlich zum dringenden Tatverdacht muss mindestens einer der gesetzlich definierten Haftgründe vorliegen:
- Fluchtgefahr: Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entzieht.
- Verdunklungsgefahr: Es besteht die Gefahr, dass der Beschuldigte Beweismittel vernichtet oder Zeugen beeinflusst.
- Wiederholungsgefahr: Bei bestimmten Straftaten (z.B. Sexual- oder Gewaltdelikte) besteht die Gefahr, dass der Beschuldigte weitere ähnliche Straftaten begehen wird.
Der Haftbefehl muss zudem verhältnismäßig sein, das heißt, die Inhaftierung darf nicht außer Verhältnis zur Schwere der Tat oder zur erwarteten Strafe stehen.