Wird gerade Ihr Zuhause, Ihr Büro oder andere Räumlichkeiten durchsucht? Oder haben Sie soeben eine Durchsuchung oder Beschlagnahme nach § 102 StPO erlebt? Es ist von größter Bedeutung, dass Ihnen der Durchsuchungsbeschluss gezeigt wird und Sie dessen Inhalt sorgfältig prüfen. Gehen Sie nicht davon aus, dass sich die Polizei immer korrekt verhält. Werden die richtige Person und Adresse genannt? Ist der Beschluss möglicherweise älter als sechs Monate? Machen Sie keine Angaben zur Sache und leisten Sie der Polizei keine aktive Hilfe bei der Durchsuchung!
Sollte es Ihnen möglich sein, kontaktieren Sie unverzüglich einen Anwalt für Strafrecht, sobald die Polizei vor Ihrer Tür steht. Ihr Anwalt kann Sie als Zeuge während der Durchsuchung begleiten und Sie direkt vor Ort beraten sowie effektiv verteidigen. Im Idealfall kann eine frühe Intervention die Durchsuchung sogar verhindern. Doch auch nach einer bereits erfolgten Durchsuchung gibt es juristische Möglichkeiten, Versäumtes nachzuholen und eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.
Wenn in Ihren privaten Räumen eine Durchsuchung stattfindet, sollten Sie sich umgehend von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht beraten und unterstützen lassen.
Durchsuchung in Ihren Räumen – Das ist erlaubt
Eine Durchsuchung nach § 102 StPO dient der Staatsanwaltschaft dazu, Beweismittel zu beschaffen. Sie wird durchgeführt, um Straftaten zu verhindern oder vergangene Straftaten aufzuklären. Die Durchsuchung beschränkt sich auf das Auffinden von Beweismitteln, die der Verdächtige oder der mutmaßliche Täter hinterlassen hat. Sie kann auch erfolgen, um den Verdächtigen selbst zu finden.
Die Durchsuchung muss verhältnismäßig sein und darf keine übermäßigen Beeinträchtigungen verursachen. Das bedeutet, dass der Eingriff in Ihre Privatsphäre nicht größer sein darf, als es für die Ermittlung unbedingt notwendig ist.
Wann ist eine Durchsuchung zulässig?
Eine Durchsuchung ist nicht immer ohne Weiteres erlaubt. Sie bedarf in der Regel eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses, der die zu durchsuchenden Orte und die gesuchten Gegenstände präzise benennt. Nur in Ausnahmefällen, wie bei „Gefahr im Verzug“, darf eine Durchsuchung auch ohne richterlichen Beschluss erfolgen.
- Richterlicher Beschluss: Dies ist die Regelfall. Der Beschluss muss aktuell sein (nicht älter als 6 Monate) und präzise die Gründe für die Durchsuchung sowie die zu suchenden Objekte angeben.
- Gefahr im Verzug: Liegt ein dringender Verdacht vor und besteht die Gefahr, dass Beweismittel vernichtet werden, bevor ein richterlicher Beschluss eingeholt werden kann, ist eine Durchsuchung auch ohne Beschluss zulässig. Diese Ausnahme wird von den Gerichten jedoch streng geprüft.
Ihr Verhalten bei einer Durchsuchung
Ihr Verhalten während einer Hausdurchsuchung ist entscheidend:
- Ruhe bewahren: Panik oder Widerstand erschweren die Situation und können negative Konsequenzen haben.
- Keine Aussagen machen: Sie sind nicht verpflichtet, Aussagen zur Sache zu machen. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht.
- Anwalt kontaktieren: Bestehen Sie darauf, unverzüglich einen Anwalt zu verständigen. Sie haben das Recht auf anwaltlichen Beistand.
- Durchsuchungsbeschluss prüfen: Lassen Sie sich den Beschluss zeigen und prüfen Sie, ob die Angaben (Person, Adresse, Straftatbestand, gesuchte Gegenstände) korrekt sind.
- Zeugen hinzuziehen: Bitten Sie, wenn möglich, eine neutrale Person (Nachbar, Freund) als Zeugen der Durchsuchung.
- Protokoll anfordern: Lassen Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls aushändigen, in dem alle beschlagnahmten Gegenstände aufgeführt sind.