Sie haben eine Vorladung erhalten? Die Polizei oder Staatsanwaltschaft möchte Sie als Beschuldigten einer Straftat vernehmen? In dieser Situation fühlen Sie sich vielleicht ratlos und unsicher, wie Sie reagieren sollen. Eine Vorladung ist ein ernstes Signal. Ohne Kenntnis Ihrer Rechte kann sie schnell zu Ihrem Nachteil werden, denn selbst eine scheinbar harmlose falsche Reaktion kann ernsthafte Konsequenzen wie Ordnungsgelder oder sogar Ordnungshaft nach sich ziehen.
Wir helfen Ihnen in dieser heiklen Situation. Eine professionelle Unterstützung durch einen Anwalt an Ihrer Seite ist unerlässlich. Als Rechtsanwälte für Strafrecht kennen wir Ihre Rechte und Pflichten genau. Durch unsere langjährige Praxiserfahrung können wir Sie optimal verteidigen. Das Wichtigste ist, dass Sie sich umgehend an uns wenden und sich nicht eigenmächtig gegenüber der Polizei äußern.
So reagieren Sie richtig auf eine Vorladung
Sollten Sie eine Vorladung erhalten, ist es entscheidend, die folgenden Punkte zu beachten:
- Wer lädt vor? Die vorladende Behörde ist entweder die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Beachten Sie, dass die Polizei auch im Auftrag der Staatsanwaltschaft vorladen kann; in diesem Fall gilt es als staatsanwaltschaftliche Vorladung.
- Die Vorladung selbst: Im Ermittlungsverfahren ist die Polizei verpflichtet, den Beschuldigten vorzuladen. Ein Ermittlungsverfahren bedeutet jedoch nicht, dass Sie bereits überführt wurden; es besteht lediglich ein Anfangsverdacht. Die Vorladung beschreibt den vorgeworfenen Tatbestand, fügt aber in der Regel keine vorhandenen Beweise bei.
Wichtig: Schweigen ist Gold!
Als Beschuldigter haben Sie das absolute Recht zu schweigen. Nutzen Sie dieses Recht! Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben. Dies gilt auch für informelle Gespräche am Telefon oder vor Ort. Viele Beschuldigte glauben, durch eine schnelle Aussage den Sachverhalt aufklären und die Angelegenheit schnell beenden zu können. Dies ist jedoch ein Trugschluss. Jede unüberlegte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
Die Rolle Ihres Anwalts
Ein spezialisierter Anwalt für Strafrecht wird nach Erhalt Ihrer Vorladung umgehend tätig:
- Akteneinsicht beantragen: Als Erstes wird Ihr Anwalt Akteneinsicht beantragen. Nur so erhalten wir alle Informationen und Beweismittel, die gegen Sie vorliegen. Ohne Aktenkenntnis ist eine sinnvolle Verteidigung nicht möglich.
- Strategieentwicklung: Auf Basis der Aktenlage entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Wir besprechen, ob und wann eine Aussage sinnvoll ist und welche Anträge gestellt werden sollten.
- Kommunikation mit den Behörden: Ihr Anwalt übernimmt die gesamte Kommunikation mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Sie müssen sich nicht mehr direkt mit den Behörden auseinandersetzen.
- Vertretung bei der Vernehmung (falls nötig): Sollte eine Vernehmung unausweichlich sein und nach reiflicher Überlegung als strategisch sinnvoll erachtet werden, wird Ihr Anwalt Sie bei diesem Termin begleiten und Ihre Rechte während der Befragung sicherstellen.
Wann Sie nicht zur Polizei erscheinen müssen
Wussten Sie, dass Sie einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter nicht Folge leisten müssen? Nur einer staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Vorladung müssen Sie nachkommen. Trotzdem sollten Sie eine polizeiliche Vorladung niemals ignorieren, sondern umgehend einen Anwalt kontaktieren. Er wird die Ladung prüfen und gegebenenfalls absagen oder einen Verlegungstermin erwirken.