Kündigung erhalten?

Jetzt Rechte sichern mit der Kündigungsschutzklage!

Nur 3 Wochen Zeit zum Handeln – nutzen Sie Ihre Chancen jetzt.

Sie haben eine Kündigung erhalten? Wehren Sie sich jetzt mit einer Kündigungsschutzklage. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung zu erreichen.

Artz & Partner vertritt Sie bundesweit – schnell, erfahren und durchsetzungsstark.

Mit Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder.

Schnelle Ersteinschätzung Ihrer Kündigung

20+ Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht und bei Kündigungsschutzklagen

Hohe Verhandlungskompetenz für Abfindungen

Bundesweite Vertretung vor allen Arbeitsgerichten

Warum eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist

Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer:innen oft überraschend – und stellt nicht selten eine existenzielle Bedrohung dar. Fragen tauchen auf:

  • Ist die Kündigung rechtmäßig?

  • Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

  • Wie sichere ich mein Einkommen und meine Zukunft?

Die gute Nachricht: In vielen Fällen sind Kündigungen angreifbar – etwa bei formalen Fehlern, fehlender sozialer Rechtfertigung oder Verstößen gegen gesetzlichen Kündigungsschutz.

Mit einer Kündigungsschutzklage haben Sie die Möglichkeit:

  • eine hohe Abfindung zu verhandeln

  • die Rücknahme der Kündigung zu erreichen

  • ein erstklassiges Arbeitszeugnis zu sichern

  • finanzielle Planungssicherheit zu schaffen

So läuft die Kündigungsschutzklage ab

Kündigung erhalten
Sie bekommen eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung.
Frist beachten
Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung muss Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Wir übernehmen den Rest
Artz & Partner erstellt die Klageschrift, übernimmt Ihre Vertretung und führt alle Verhandlungen.

Typische Kündigungssituationen – wir helfen gezielt

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in allen Varianten von Kündigungen:

Betriebsbedingte Kündigung

Wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ob der Arbeitgeber Alternativen ausreichend berücksichtigt hat.

Verhaltensbedingte Kündigung

Wir analysieren die Abmahnungen und verteidigen Ihre Interessen bei angeblich vertragswidrigem Verhalten.

Personenbedingte Kündigung (z.B. Krankheit)

Wir stellen sicher, dass alle rechtlichen Pflichten eingehalten wurden und überprüfen die Erfolgsaussichten einer Klage.

Fristlose Kündigung

Wir reagieren sofort und prüfen die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung.

Änderungskündigung

Wir begleiten Sie bei erzwungenen Vertragsänderungen und schützen Ihre Position.

Besonderer Kündigungsschutz

Wir setzen Ihre Rechte durch bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit oder Betriebsratszugehörigkeit.

Unsere Unterstützung im Kündigungsschutzverfahren

Die spezialisierten Anwält:innen von Artz & Partner verfügen über umfassende Erfahrung im Umgang mit Kündigungsschutzklagen.

Wir begleiten Sie in jeder Phase:

  • Persönliche und fundierte Beratung

  • Gründliche Prüfung der Erfolgsaussichten

  • Entwicklung einer maßgeschneiderten Verhandlungsstrategie

  • Bundesweite Vertretung vor Arbeitsgerichten

  • Hohe Erfolgsquote bei der Durchsetzung von Abfindungen und Rücknahmen von Kündigungen

Vertrauen Sie auf unser starkes Team im Arbeitsrecht – für Ihre Rechte und Ihre Zukunft.

Häufige Fragen zur Kündigungsschutzklage

Sofort – spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Klage in der Regel nicht mehr möglich.

Wir bieten eine transparente Kostenberatung. Oft übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. In vielen Fällen lohnt sich eine Klage wirtschaftlich deutlich.

Sehr gut – in vielen Verfahren wird eine Abfindung erzielt, selbst wenn diese gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Ja. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz behalten möchten, setzen wir uns für eine Rücknahme der Kündigung ein.

Dann verlieren Sie in der Regel die Möglichkeit, sich gegen die Kündigung zu wehren. Daher ist schnelles Handeln essenziell.

Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, evtl. Abmahnungen, Lohnabrechnungen, Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber.

Unsere langjährige Erfahrung, unser Fokus auf maßgeschneiderte Lösungen und unser hoher persönlicher Einsatz für jeden einzelnen Mandanten.

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten Ihre Optionen prüfen? Wir stehen Ihnen mit klarer Beratung und langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht zur Seite.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Gemeinsam besprechen wir Ihre individuellen Möglichkeiten und die nächsten sinnvollen Schritte. Ihre Anfrage bleibt selbstverständlich unverbindlich.

Vertrauen Sie auf Artz & Partner – wir kämpfen engagiert für Ihre Rechte und Ihre berufliche Zukunft.

Mit Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder.

Kündigung erhalten?

Jetzt Rechte sichern mit der Kündigungsschutzklage!

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Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer:innen oft überraschend – und stellt nicht selten eine existenzielle Bedrohung dar. Fragen tauchen auf:

  • Ist die Kündigung rechtmäßig?

  • Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

  • Wie sichere ich mein Einkommen und meine Zukunft?

Die gute Nachricht: In vielen Fällen sind Kündigungen angreifbar – etwa bei formalen Fehlern, fehlender sozialer Rechtfertigung oder Verstößen gegen gesetzlichen Kündigungsschutz.

Mit einer Kündigungsschutzklage haben Sie die Möglichkeit:

  • eine hohe Abfindung zu verhandeln

  • die Rücknahme der Kündigung zu erreichen

  • ein erstklassiges Arbeitszeugnis zu sichern

  • finanzielle Planungssicherheit zu schaffen

So läuft die Kündigungsschutzklage ab

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Personenbedingte Kündigung (z.B. Krankheit)

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Fristlose Kündigung

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Wir begleiten Sie in jeder Phase:

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Häufige Fragen zur Kündigungsschutzklage

Sofort – spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Klage in der Regel nicht mehr möglich.

Wir bieten eine transparente Kostenberatung. Oft übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. In vielen Fällen lohnt sich eine Klage wirtschaftlich deutlich.

Sehr gut – in vielen Verfahren wird eine Abfindung erzielt, selbst wenn diese gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Ja. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz behalten möchten, setzen wir uns für eine Rücknahme der Kündigung ein.

Dann verlieren Sie in der Regel die Möglichkeit, sich gegen die Kündigung zu wehren. Daher ist schnelles Handeln essenziell.

Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, evtl. Abmahnungen, Lohnabrechnungen, Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber.

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