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Einvernehmliche Scheidung – Schnell und unkompliziert Ihre Ehe auflösen

Sie möchten Ihre Ehe schnell und unkompliziert auflösen? Sie und Ihr Partner haben sich bereits auf eine Scheidung geeinigt? Es gibt kein böses Blut zwischen Ihnen und Sie wollen die Scheidung nur noch zügig und unkompliziert hinter sich bringen? Dann handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder auch Scheidung auf gemeinsames Begehren. Kennzeichnend hierfür ist das beidseitige Begehren der Ehepartner, die Ehe aufzulösen. Ein generelles Einvernehmen über die Entscheidung der Ehescheidung ist nicht zwingend notwendig, da wichtige Scheidungsfolgen noch vor der Beantragung der Scheidung geregelt werden müssen. Dennoch bringt die einvernehmliche Scheidung viele Vorteile. Denn sie ist kostengünstiger und weniger zeitintensiv als eine streitige Scheidung oder gar eine Härtefallscheidung. Gerade in Bezug auf Kinder können wichtige Themen wie Sorgerecht und Unterhalt frühzeitig geregelt werden. Außerdem müssen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung in der Regel nur von einem Anwalt vertreten werden.

Vorteile der einvernehmlichen Scheidung im Detail

Eine einvernehmliche Scheidung bietet zahlreiche Vorteile gegenüber einer streitigen Scheidung. Der offensichtlichste ist die erhebliche Reduzierung von Kosten und Zeit. Da sich die Ehepartner bereits über die wesentlichen Scheidungsfolgen einig sind, entfallen langwierige Gerichtsverfahren und aufwendige Beweisaufnahmen. Dies schont nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern auch Ihre Nerven und die der gesamten Familie.

Ein weiterer entscheidender Vorteil liegt in der Minimierung emotionaler Belastungen. Insbesondere wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, ist es von unschätzbarem Wert, wenn die Eltern trotz Trennung kooperativ bleiben können. Eine einvernehmliche Scheidung fördert eine friedliche Konfliktlösung und ermöglicht es den Ehepartnern, auch nach der Scheidung eine funktionierende Elternbeziehung aufrechtzuerhalten. Dies schafft ein stabileres Umfeld für die Kinder.

Darüber hinaus bietet die einvernehmliche Scheidung mehr Gestaltungsfreiheit. Ehepartner können in einer Scheidungsfolgenvereinbarung individuelle Regelungen treffen, die ihren spezifischen Bedürfnissen und Vorstellungen entsprechen, anstatt sich auf die oft starren gesetzlichen Vorgaben verlassen zu müssen. Dies betrifft Aspekte wie die Aufteilung des Vermögens, den Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und den Versorgungsausgleich.

Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung: Schritt für Schritt zum neuen Lebensabschnitt

Der Weg zur einvernehmlichen Scheidung ist in der Regel klar strukturiert und lässt sich effizient gestalten.

Voraussetzungen prüfen: Zunächst muss das Trennungsjahr vollendet sein oder kurz vor dem Ablauf stehen. Ein Ehegatte muss den Scheidungsantrag stellen, während der andere dem Antrag zustimmt.

Scheidungsfolgenvereinbarung (falls erforderlich): Obwohl keine zwingende Voraussetzung, ist die Regelung der Scheidungsfolgen in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung dringend zu empfehlen. Hier werden alle wesentlichen Punkte wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich geregelt. Dies schafft Rechtssicherheit und vermeidet zukünftige Streitigkeiten.

Anwaltsbeauftragung: Für den Scheidungsantrag ist die Vertretung durch mindestens einen Rechtsanwalt vor dem Familiengericht zwingend erforderlich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann ein einziger Anwalt den Scheidungsantrag für den einen Ehegatten stellen, während der andere dem Antrag zustimmt. Dies spart Kosten.

Einreichung des Scheidungsantrags: Der Rechtsanwalt reicht den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.

Gerichtstermin: In der Regel ist nur ein einziger Gerichtstermin notwendig, bei dem die Ehepartner angehört und die Scheidung ausgesprochen wird.

Rechtskraft: Nach Ablauf einer kurzen Frist wird die Scheidung rechtskräftig.

Unsere Kompetenz für Ihre einvernehmliche Scheidung

Wir verstehen, dass eine Scheidung, auch wenn einvernehmlich, eine herausfordernde Zeit ist. Unsere erfahrenen Familienrechtsanwälte begleiten Sie einfühlsam und professionell durch den gesamten Prozess Ihrer einvernehmlichen Scheidung. Wir unterstützen Sie dabei, faire und zukunftsorientierte Lösungen für alle Scheidungsfolgen zu finden. Unser Ziel ist es, den Scheidungsprozess so reibungslos, effizient und kostengünstig wie möglich zu gestalten, damit Sie einen neuen Lebensabschnitt beginnen können. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten und stellen sicher, dass alle notwendigen Vereinbarungen rechtssicher getroffen werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur einvernehmlichen Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass sich beide Ehepartner über die Auflösung der Ehe und die wesentlichen Scheidungsfolgen (z.B. Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung) einig sind.

Die Vorteile sind: geringere Kosten, kürzerer Zeitaufwand, weniger emotionale Belastung, größere Gestaltungsfreiheit bei den Scheidungsfolgen und oft nur ein benötigter Anwalt.

Ja, auch bei einer einvernehmlichen Scheidung muss das Trennungsjahr vor Einreichung des Scheidungsantrags vollendet oder zumindest das Gericht davon überzeugt sein, dass die Trennung endgültig ist und seit einem Jahr besteht.

Für die Stellung des Scheidungsantrags vor dem Familiengericht ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend erforderlich. Der andere Ehepartner muss dem Antrag nur zustimmen.

Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate nach Ablauf des Trennungsjahres, abhängig von der Auslastung des Gerichts und der Komplexität des Falles.

Ja, wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung Regelungen zum Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich oder Immobilien enthält, muss sie notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine vertragliche Regelung zwischen den Ehepartnern, in der alle relevanten Folgen der Scheidung (z.B. Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen) außergerichtlich festgelegt werden.

In der Regel müssen beide Ehepartner beim Scheidungstermin persönlich vor dem Familiengericht erscheinen, um angehört zu werden.

Das gemeinsame Vermögen wird gemäß den Vereinbarungen in der Scheidungsfolgenvereinbarung aufgeteilt. Sollte kein Ehevertrag vorliegen, sollen nach dem Gesetz beide Eheleute je zur Hälfte an dem Vermögenszuwachs des anderen während der Ehe teilhaben. Für eine Berechnung muss Ihr gesamtes Vermögen dokumentiert werden.

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