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Ehevertrag – Rechtssicherheit für Ihre Ehe und Vermögensschutz

Ein Ehevertrag schafft klare rechtliche Verhältnisse und schützt Vermögen sowohl während der Ehe als auch im Scheidungsfall. Er verhindert langwierige Streitigkeiten und bewahrt Ehepartner vor finanziellen Risiken. Unsere Anwälte für Familienrecht beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten der individuellen Vertragsgestaltung, prüfen bestehende Vereinbarungen und setzen Ihre Rechte durch.

Ein Ehevertrag kann Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich enthalten und bietet insbesondere für Unternehmer und Selbstständige einen wichtigen Schutz vor der Zerschlagung des Betriebs im Scheidungsfall.

Umfassende Beratung zum Ehevertrag: Inhalte und Gestaltungsmöglichkeiten

Ein Ehevertrag ist weit mehr als nur ein Dokument für den Scheidungsfall. Er ist ein Instrument zur proaktiven Gestaltung Ihrer ehelichen Zukunft und zur Schaffung von Transparenz und Sicherheit. Die Inhalte eines Ehevertrages sind vielfältig und können genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Wir beraten Sie eingehend über alle relevanten Aspekte und möglichen Klauseln.

Zu den zentralen Bestandteilen eines Ehevertrages zählen üblicherweise Regelungen zum Güterstand (z.B. Gütertrennung statt Zugewinngemeinschaft), zum nachehelichen Unterhalt, zum Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) und zur Vermögensaufteilung, insbesondere bei vorhandenem oder zukünftigem Immobilienbesitz oder Unternehmensbeteiligungen. Auch Vereinbarungen zum Umgang mit gemeinsamen Schulden oder ererbten Vermögen sind sinnvoll.

Warum ein Ehevertrag sinnvoll ist: Schutz für alle Lebenslagen

Ein Ehevertrag ist nicht nur für vermögende Paare oder Selbstständige relevant. Er bietet auch in vielen anderen Lebenssituationen Schutz und Klarheit.

  • Vermeidung langwieriger Streitigkeiten: Klare vertragliche Regelungen können im Falle einer Trennung oder Scheidung zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen über Vermögen, Unterhalt oder Rentenansprüche verhindern.
  • Schutz des Familienunternehmens: Für Unternehmer ist ein Ehevertrag oft unerlässlich, um das Unternehmen im Falle einer Scheidung vor dem Zugriff des Ehepartners zu schützen und seine Existenz zu sichern.
  • Absicherung im Todesfall: Ein Ehevertrag kann auch Regelungen für den Todesfall enthalten, die über die gesetzliche Erbfolge hinausgehen und beispielsweise die Absicherung von Kindern aus früheren Beziehungen ermöglichen.

Individuelle Gestaltung: Im Gegensatz zu den starren gesetzlichen Regelungen ermöglicht ein Ehevertrag eine maßgeschneiderte Lösung, die den persönlichen und finanziellen Verhältnissen der Ehepartner gerecht wird.

Unsere Kompetenz: Ihr Partner für den Ehevertrag

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Gestaltung von Eheverträgen. Wir legen Wert auf eine umfassende Analyse Ihrer individuellen Situation und entwickeln mit Ihnen gemeinsam einen Vertrag, der Ihren Interessen optimal dient. Unsere Expertise umfasst:

  • Individuelle Vertragsgestaltung: Wir entwerfen Eheverträge, die exakt auf Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse zugeschnitten sind.
  • Prüfung bestehender Verträge: Sollten Sie bereits einen Ehevertrag haben, prüfen wir dessen Gültigkeit und ob er noch Ihren aktuellen Bedürfnissen entspricht.
  • Anpassung und Ergänzung: Auch nach Jahren kann ein Ehevertrag angepasst oder ergänzt werden, um neuen Lebensumständen Rechnung zu tragen.
  • Vertretung bei Anfechtungen: Sollte ein Ehevertrag angefochten werden, vertreten wir Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich.

Wir sorgen dafür, dass Ihr Ehevertrag rechtssicher formuliert ist und den Anforderungen des Gesetzes sowie der Rechtsprechung entspricht, um seine Wirksamkeit im Ernstfall zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Ehevertrag

Ein Ehevertrag schafft Rechtssicherheit, schützt Vermögen, vermeidet langwierige Streitigkeiten im Scheidungsfall und ermöglicht individuelle Regelungen, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.

Ein Ehevertrag kann Regelungen zu Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögensaufteilung (insbesondere bei Immobilien oder Unternehmen) und den Umgang mit Schulden enthalten.

Nein, ein Ehevertrag ist für alle Paare sinnvoll, die individuelle Regelungen treffen möchten, um im Scheidungsfall Klarheit zu schaffen und finanzielle Risiken zu minimieren. Er ist nicht nur vom Vermögen abhängig.

Ja, ein Ehevertrag kann jederzeit während der Ehe geschlossen oder auch nachträglich angepasst werden.

Nein, ein Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung, um wirksam zu sein. Ohne diese Formvorschrift ist er unwirksam.

Ein Ehevertrag kann unwirksam sein, wenn er gegen die guten Sitten verstößt (z.B. durch einseitige Benachteiligung eines Ehepartners ohne angemessenen Ausgleich) oder nicht notariell beurkundet wurde.

Ein Ehevertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, z.B. bei Sittenwidrigkeit, Zwang oder Täuschung. Die Hürden hierfür sind jedoch hoch.

Die Güterstandsschaukel ist eine Gestaltungsmöglichkeit, bei der der Güterstand von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung und wieder zurückgewechselt wird, um steuerfreie Vermögensübertragungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu ermöglichen. Sie kann steuerlich sinnvoll sein.

Ohne Ehevertrag gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft, was bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen geteilt werden muss. Zudem gelten die gesetzlichen Regelungen zum Unterhalt und Versorgungsausgleich, die nicht immer den individuellen Interessen entsprechen.

Unsere erfahrenen Anwälte für Familienrecht unterstützen Sie bei der Gestaltung, Prüfung und Anpassung Ihres Ehevertrags. Vereinbaren Sie jetzt eine individuelle Beratung, um Ihre Interessen rechtssicher abzusichern.

Fachgebiete
Familienrecht
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