Sie stehen als Arbeitgeber vor der schwierigen Aufgabe, einen Mitarbeiter zu kündigen? Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein komplexer Prozess, der zahlreiche rechtliche Fallstricke birgt. Ob eine ordentliche (fristgerechte) oder außerordentliche (fristlose) Kündigung – jeder Fehler bei der Kündigung kann für Sie als Arbeitgeber gravierende Folgen haben. Von unwirksamen Kündigungen über hohe Abfindungszahlungen bis hin zu langwierigen Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht (ArbG), die Ihren Betriebsablauf stören können. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die Vorschriften des Arbeitsrechts präzise einzuhalten: Kündigungsfristen, Kündigungsschutz und gegebenenfalls die Einbeziehung des Betriebsrats. Eine rechtssichere und gerichtsfeste Kündigung erfordert professionellen juristischen Beistand. Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht erklären wir Ihnen genau, worauf Sie achten müssen, um erfolgreich zu kündigen.
So kündigen Sie erfolgreich und rechtssicher
Damit Ihre Kündigung gerichtsfest und rechtswirksam ist, müssen Sie folgende entscheidende Punkte beachten:
- Kündigungsarten:Das Arbeitsrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen der ordentlichen (fristgerechten) und der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung. Daneben gibt es weitere Möglichkeiten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie beispielsweise die Anfechtung eines Arbeitsvertrags (etwa wegen Täuschung im Bewerbungsgespräch) oder den Abschluss eines Aufhebungsvertrags.
- Kündigungsfristen:Für eine ordentliche Kündigung müssen die gesetzlichen, tarifvertraglichen oder vertraglichen Kündigungsfristen zwingend eingehalten werden. Eine Nichtbeachtung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung.
- Kündigungsschutz:Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt begründet ist und in der Regel auch eine Interessenabwägung stattgefunden hat.
- Sonderkündigungsschutz:Bestimmte Personengruppen genießen besonderen Kündigungsschutz, wie z.B. Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder oder Auszubildende. Bei ihnen sind Kündigungen nur unter sehr engen Voraussetzungen und oft nur mit behördlicher Zustimmung möglich.
- Form der Kündigung:Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.
- Einbeziehung des Betriebsrats:Ist in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser vor jeder Kündigung ordnungsgemäß angehört werden. Ein Verstoß gegen diese Anhörungspflicht macht die Kündigung unwirksam.
- Zugang der Kündigung:Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer nachweislich zugehen, um wirksam zu werden. Hierbei kann es zu Problemen kommen, die es zu vermeiden gilt.
- Kündigungsgrund:Im Falle einer außerordentlichen Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Bei ordentlichen Kündigungen im Geltungsbereich des KSchG ist ebenfalls ein sachlicher Grund erforderlich.
- Abmahnung:Insbesondere bei verhaltensbedingten Kündigungen ist in der Regel eine oder mehrere Abmahnungen als Vorstufe zur Kündigung erforderlich.
- Aufhebungsvertrag als Alternative:Ein Aufhebungsvertrag kann eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein, um langwierige und kostspielige Streitigkeiten zu vermeiden. Hierbei werden die Beendigungsbedingungen einvernehmlich geregelt.