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Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber: Kontrollpflichten nach dem BAG-Urteil und wie Sie Ihr Unternehmen absichern

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in Erfurt, basierend auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), eine grundlegende Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung getroffen. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet dies, dass Sie nun verpflichtet sind, die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter lückenlos und präzise zu erfassen. Pauschale Angaben reichen nicht mehr aus. Dieses Urteil stellt eine erhebliche zusätzliche Belastung dar und unterstreicht die Notwendigkeit, sich juristisch abzusichern, um empfindliche Rechtsfolgen bei Verstößen zu vermeiden. Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) haben Arbeitgeber eine Schutzpflicht gegenüber ihren Angestellten, die eine konkrete Zeiterfassung einschließt, um unbezahlte Überstunden und Ruhepausen transparent zu machen. Wir als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sind bestens vertraut mit den zahlreichen Pflichten, die Sie als Arbeitgeber im Arbeitsrecht treffen, und beraten Sie umfassend, wie Sie optimal auf diese neue Rechtsprechung reagieren können.

So gelingt die rechtssichere Arbeitszeiterfassung in Ihrem Unternehmen

Um Ihr Unternehmen optimal auf die neue BAG-Rechtsprechung vorzubereiten und Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Anwendungsbereich der Regelung:Die Grundlage für die Zeiterfassungspflicht ist die allgemeine Arbeitsschutzpflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), nicht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dies bedeutet, dass die Pflicht zum Schutz der Arbeitnehmergesundheit die genaue Arbeitszeiterfassung erfordert.
  • Erfassung aller Arbeitszeiten:Jede geleistete Arbeitsstunde Ihrer Mitarbeiter muss präzise aufgezeichnet werden, einschließlich Pausen und Ruhezeiten.
  • Betroffene Personen:Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob auch leitende Angestellte von dieser Regelung betroffen sind, was zusätzliche Unsicherheit für Arbeitgeber schafft. Eine sorgfältige Prüfung ist hier ratsam.
  • Verbot von Vertrauensarbeitszeit:Die bisherige Praxis der Vertrauensarbeitszeit ist in ihrer ursprünglichen Form, bei der der Arbeitgeber die Zeiterfassungspflicht auf den Arbeitnehmer delegiert, nicht mehr zulässig. Die Verantwortung für die korrekte Erfassung liegt nun primär beim Arbeitgeber.
  • Homeoffice und Außendienst:Auch für Mitarbeiter im Homeoffice oder im Außendienst müssen die Arbeitszeiten lückenlos erfasst werden. Hierfür sind digitale Zeiterfassungssysteme oft die praktikabelste Lösung.
  • Arbeitszeitbetrug:Die Pflicht zur Zeiterfassung soll auch dem Arbeitszeitbetrug entgegenwirken und unbezahlte Überstunden sowie die Nichteinhaltung von Ruhezeiten verhindern.
  • Einführung von Zeiterfassungssystemen:Es wird dringend empfohlen, ein geeignetes, zuverlässiges und manipulationssicheres Zeiterfassungssystem einzuführen. Digitale Lösungen bieten hier oft die besten Möglichkeiten.
  • Informationspflicht:Informieren Sie Ihre Mitarbeiter transparent über die neuen Zeiterfassungsrichtlinien und die implementierten Systeme.
  • Sanktionen bei Nichtbeachtung:Verstöße gegen die Zeiterfassungspflicht können als Ordnungswidrigkeiten mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Zudem können arbeitsrechtliche Streitigkeiten entstehen, die zu Schadensersatzforderungen oder unbezahlten Überstunden führen können.

Unsere Expertise in der Arbeitszeiterfassung

Als erfahrene Rechtsanwälte im Arbeitsrecht unterstützen wir Sie umfassend bei der Implementierung einer gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung. Wir beraten Sie zu den spezifischen Anforderungen für Ihr Unternehmen, helfen Ihnen bei der Auswahl und Einführung geeigneter Systeme und stehen Ihnen bei allen rechtlichen Fragen zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken zu schützen und die neuen Vorgaben effizient umzusetzen.

FAQ zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber

Das BAG-Urteil verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch und lückenlos zu erfassen, um die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes zu gewährleisten.

Ja, jede geleistete Arbeitsstunde, inklusive Pausen und Ruhezeiten, muss präzise aufgezeichnet werden.

Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob auch leitende Angestellte von dieser Pflicht betroffen sind. Im Zweifel ist eine Erfassung ratsam.

Die klassische Vertrauensarbeitszeit, bei der Arbeitgeber die Zeiterfassung gänzlich delegieren, ist nicht mehr zulässig. Die Verantwortung für die Erfassung liegt beim Arbeitgeber.

Auch für Mitarbeiter im Homeoffice und Außendienst müssen die Arbeitszeiten erfasst werden. Hierfür eignen sich oft digitale Zeiterfassungssysteme.

Sie schafft Transparenz, schützt vor Arbeitszeitbetrug, verhindert unbezahlte Überstunden und sichert die Einhaltung von Ruhezeiten, was letztlich auch dem Schutz des Arbeitnehmers dient.

Es wird empfohlen, ein zuverlässiges, objektives und manipulationssicheres System zu verwenden. Digitale Lösungen sind hier oft am besten geeignet.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden und zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten führen.

Ja, eine transparente Kommunikation und Unterrichtung der Mitarbeiter über die neuen Zeiterfassungsrichtlinien und die eingesetzten Systeme ist unerlässlich.

Fachgebiete
Arbeitsrecht
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Die lückenlose und gesetzeskonforme Arbeitszeiterfassung ist für Arbeitgeber von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Risiken und hohe Bußgelder zu vermeiden. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine umfassende Beratung und lassen Sie sich von unseren Experten im Arbeitsrecht unterstützen, um Ihr Zeiterfassungssystem den neuen Anforderungen anzupassen. Wir helfen Ihnen, Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen zu schaffen!