Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in Erfurt, basierend auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), eine grundlegende Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung getroffen. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet dies, dass Sie nun verpflichtet sind, die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter lückenlos und präzise zu erfassen. Pauschale Angaben reichen nicht mehr aus. Dieses Urteil stellt eine erhebliche zusätzliche Belastung dar und unterstreicht die Notwendigkeit, sich juristisch abzusichern, um empfindliche Rechtsfolgen bei Verstößen zu vermeiden. Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) haben Arbeitgeber eine Schutzpflicht gegenüber ihren Angestellten, die eine konkrete Zeiterfassung einschließt, um unbezahlte Überstunden und Ruhepausen transparent zu machen. Wir als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sind bestens vertraut mit den zahlreichen Pflichten, die Sie als Arbeitgeber im Arbeitsrecht treffen, und beraten Sie umfassend, wie Sie optimal auf diese neue Rechtsprechung reagieren können.
So gelingt die rechtssichere Arbeitszeiterfassung in Ihrem Unternehmen
Um Ihr Unternehmen optimal auf die neue BAG-Rechtsprechung vorzubereiten und Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Anwendungsbereich der Regelung:Die Grundlage für die Zeiterfassungspflicht ist die allgemeine Arbeitsschutzpflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), nicht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dies bedeutet, dass die Pflicht zum Schutz der Arbeitnehmergesundheit die genaue Arbeitszeiterfassung erfordert.
- Erfassung aller Arbeitszeiten:Jede geleistete Arbeitsstunde Ihrer Mitarbeiter muss präzise aufgezeichnet werden, einschließlich Pausen und Ruhezeiten.
- Betroffene Personen:Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob auch leitende Angestellte von dieser Regelung betroffen sind, was zusätzliche Unsicherheit für Arbeitgeber schafft. Eine sorgfältige Prüfung ist hier ratsam.
- Verbot von Vertrauensarbeitszeit:Die bisherige Praxis der Vertrauensarbeitszeit ist in ihrer ursprünglichen Form, bei der der Arbeitgeber die Zeiterfassungspflicht auf den Arbeitnehmer delegiert, nicht mehr zulässig. Die Verantwortung für die korrekte Erfassung liegt nun primär beim Arbeitgeber.
- Homeoffice und Außendienst:Auch für Mitarbeiter im Homeoffice oder im Außendienst müssen die Arbeitszeiten lückenlos erfasst werden. Hierfür sind digitale Zeiterfassungssysteme oft die praktikabelste Lösung.
- Arbeitszeitbetrug:Die Pflicht zur Zeiterfassung soll auch dem Arbeitszeitbetrug entgegenwirken und unbezahlte Überstunden sowie die Nichteinhaltung von Ruhezeiten verhindern.
- Einführung von Zeiterfassungssystemen:Es wird dringend empfohlen, ein geeignetes, zuverlässiges und manipulationssicheres Zeiterfassungssystem einzuführen. Digitale Lösungen bieten hier oft die besten Möglichkeiten.
- Informationspflicht:Informieren Sie Ihre Mitarbeiter transparent über die neuen Zeiterfassungsrichtlinien und die implementierten Systeme.
- Sanktionen bei Nichtbeachtung:Verstöße gegen die Zeiterfassungspflicht können als Ordnungswidrigkeiten mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Zudem können arbeitsrechtliche Streitigkeiten entstehen, die zu Schadensersatzforderungen oder unbezahlten Überstunden führen können.