Sie haben eine Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten? Handeln Sie sofort! Eine Abmahnung kann der erste Schritt zu einer Kündigung sein. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie umfassend und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren.
Abmahnung prüfen lassen – jetzt aktiv werden!
Eine Abmahnung ist oft nicht rechtens. Wir prüfen für Sie, ob die Abmahnung rechtlich zulässig ist, und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, um dagegen vorzugehen. Ziel ist es, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen und Ihre Position im Unternehmen zu stärken.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen kurzfristig zur Verfügung. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie, um auf die Abmahnung zu reagieren.
Was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht?
Eine Abmahnung ist eine formale Rüge des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer wegen eines Fehlverhaltens oder einer Pflichtverletzung. Sie dient als Warnung und soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern, bevor schwerwiegendere Konsequenzen wie eine Kündigung folgen. Die Abmahnung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein:
- Konkrete Beschreibung des Fehlverhaltens:Die Abmahnung muss den genauen Vorfall, Ort und Zeitpunkt der Pflichtverletzung detailliert beschreiben.
- Rügefunktion:Es muss klar zum Ausdruck gebracht werden, dass der Arbeitgeber das Verhalten missbilligt und eine Wiederholung nicht dulden wird.
- Warnfunktion:Es muss ein Hinweis auf die möglichen Konsequenzen bei erneuter Pflichtverletzung erfolgen, in der Regel die Drohung mit einer Kündigung.
Wann ist eine Abmahnung unwirksam?
Eine Abmahnung ist unwirksam, wenn sie formale oder inhaltliche Fehler aufweist. Häufige Gründe für die Unwirksamkeit sind:
- Unzureichende Bestimmtheit:Der Vorwurf ist zu vage oder allgemein gehalten.
- Fehlende Warnfunktion:Es wird nicht klar darauf hingewiesen, welche Konsequenzen eine Wiederholung hätte.
- Unverhältnismäßigkeit:Das gerügte Fehlverhalten ist zu geringfügig, um eine Abmahnung zu rechtfertigen.
- Verstoß gegen das Maßregelungsverbot:Die Abmahnung erfolgt als Reaktion auf die Ausübung gesetzlicher Rechte durch den Arbeitnehmer.
- Verfristung:Die Abmahnung erfolgt nicht zeitnah zum Vorfall.
Welche Rechte habe ich nach Erhalt einer Abmahnung?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen und schnell zu handeln:
- Prüfung der Abmahnung:Lassen Sie die Abmahnung von einem Anwalt für Arbeitsrecht auf ihre Wirksamkeit prüfen.
- Gegendarstellung:Sie haben das Recht, eine schriftliche Gegendarstellung zur Abmahnung zu verfassen. Diese muss der Arbeitgeber Ihrer Personalakte beifügen.
- Entfernungsanspruch:Bei einer unwirksamen Abmahnung haben Sie einen Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte. Dieser kann gerichtlich durchgesetzt werden.
- Beratungsanspruch:Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht auf.